27.07.2018

Wiener Startup Gustav als Berater in der Y Combinator Startup School

Das Wiener Startup Gustav (Hauptsitz inzwischen in New York) schaffte es vergangenes Jahr ins Y Combinator-Programm. Nun fungieren die Founder als Berater in der Y Combinator Startup School, einer Art Vor-Programm zum Accelerator. Österreichische Startups wollen sie schon vorab unterstützen.
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Gustav: Das Founder Team berät heimische Startups zur Teilnahme an der Y Combinator Startup School
(c) Gustav: Das Founder Team berät heimische Startups zur Teilnahme an der Y Combinator Startup School

Es gilt als eines der, wenn nicht das weltweit effizienteste Sprungbrett für Startups. Y Combinator hat seit 2005 fast 1500 Unternehmen in sein dreimonatiges Programm im Silicon Valley aufgenommen, darunter etwa auch Airbnb, Dropbox, Reddit, Twitch, Coinbase oder Stripe. Startups bekommen 120.000 Dollar Investment, und geben dafür sieben Prozent der Firmenanteile ab. Noch stärker als die Kapitalspritze wiegt aber gewiss der Zugang zu einem Netzwerk, das seines Gleichen sucht. „Jeder ist wahnsinnig hilfsbereit und man kann sich sogar casually mit den Airbnb-Gründern austauschen und von Ihnen lernen“, erzählt Jan Jedlinski, Co-Founder des Wiener HR-Startups Gustav im Gespräch mit dem Brutkasten.

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Schwerer, als nach Harvard zu kommen

Gustav hat es vergangenes Jahr geschafft und bekam einen der begehrten Plätze im Seed-Accelerator. Und das sei statistisch gesehen schwerer, als einen Studienplatz in Harvard zu ergattern, erzählt Jedlinski. Das Startup hat ein Vendor Management System für Personaldienstleistung entwickelt, das Unternehmen bei der Organisation von Zeitarbeitern und der Zusammenarbeit mit Personaldienstleistern unterstützt.

„Sprung in die USA hat unheimlich schnell funktioniert“

„Ein Teil von Y Combinator zu werden war wirklich das Beste, was uns passieren konnte. Nicht nur der Sprung in die USA hat unheimlich schnell funktioniert, sondern er war auch um einiges einfacher“, sagt der Co-Founder. Seit der Teilnahme hat Gustav seinen Hauptsitz nach New York verlegt (das Wiener Office besteht weiter). Das Startup konnte unter anderem Youtube Mitgründer Jawed Karim und Speedinvest als Investoren gewinnen.

Y Combinator Startup School: Kein TeilnehmerInnen-Limit

Seit relativ kurzem betreibt Y Combinator nun ein weiteres Programm, das noch früher ansetzt, als der Seed-Accelerator. Für die Y Combinator Startup School muss man zwar noch nicht zwingend gegründet haben, es aber zumindest unmittelbar vorhaben. Die Teilnahme am zehnwöchigen Programm ist kostenlos. Den Top-100-Startups winken am Ende 10.000 US-Dollar equity free. „Die Startup School ermöglicht noch viel mehr Unternehmen den Zugang zur YC Community und fördert dadurch mehr Innovation weltweit“, sagt Jedlinski. Für das Programm wurde kein explizites TeilnehmerInnen-Limit definiert – vergangenes Jahr waren es 3000 aus 13.000 Bewerbungen. Das Limit richte sich nach den Kapazitäten der BeraterInnen, heißt es in den faq auf der offiziellen Page.

Gustav-Founder als Advisors

Zu diesen Advisors, die allesamt aus dem Y Combinator-Alumni-Netzwerk rekrutiert werden, zählen dieses Jahr auch drei der vier Gustav-Founder. Neben Jedlinski werden auch Benjamin Bartakovics und Michael Ströck die TeilnehmerInnen beraten. „Michael, Benjamin und ich werden zusammen rund 90 Unternehmen begleiten und zehn Wochen lang zur Seite stehen. Wir freuen uns, die Learnings der letzte Jahre weiter zu geben, um die Founder so gut wie möglich zu Unterstützen“, sagt Jedlinski. Es werde jede Woche Office Hours geben, in denen man zusammen mit allen Unternehmen über den Progress und Ihre Challenges sprechen werde.

Jedlinski: „Sind erreichbar und werden mit Rat und Tat zur Seite stehen“

Jedlinski wünscht sich, dass auch viele österreichische Startups sich für die Y Combinator Startup School bewerben. „Jeder der gerade an einem Unternehmen arbeitet und es ernst meint sollte sich bewerben“, sagt er. Dazu seien er und seine Co-Founder auch erreichbar und würden Interessenten mit Rat und Tat zur Seite stehen. „Wenn wir glauben, dass ein Startup Potenzial hat, werden wir es auch persönlich empfehlen“.

Für Unternehmen, die die Y Combinator Startup School durchlaufen, könnte nachher natürlich auch eine Bewerbung für den Seed-Accelerator relevant werden. Y Combinator merkt dazu lapidar an, dass sich die Chance auf eine Aufnahme dadurch zwar nicht direkt erhöhe, aber eine Teilnahme an der Startup School jedenfalls nicht schade.

Die Bewerbung für die Y Combinator startup School läuft noch bis 13. August. Das Programm startet am 27. August.

⇒ Hier geht’s zur offiziellen Page mit Bewerbung

⇒ Zur Page von Gustav

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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