17.10.2025
AUTOMATISIERUNG

Gurkerl: Lager in Wien wird „modernster E-Food-Standort Europas“

Die tschechische Gurkerl-Mutter Rohlik wählt das Lager in Wien-Liesing als Startpunkt für die nächste Automatisierungsoffensive. Zwei neue Systeme wurden nun implementiert.
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Die AutoStore-Technologie wird im Gurkerl-Lager erstmals zur Sortierung der fertigen Bestellungen nach Routen eingesetzt | © Frank Helmrich
Die AutoStore-Technologie wird im Gurkerl-Lager erstmals zur Sortierung der fertigen Bestellungen nach Routen eingesetzt | © Frank Helmrich

Nicht weniger als der „modernste E-Food-Standort Europas“ soll das Gurkerl-Zentrum im 23. Wiener Bezirk Liesing werden, heißt es vom tschechischen Mutterunternehmen Rohlik. Dafür sorgen sollen zwei weitere Automatisierungsschritte, die nun implementiert werden. Damit werde „einer der letzten manuellen Arbeitsschritte in der Lagerlogistik von Gurkerl weitgehend automatisiert“.

Vollautomatische Sortierung und neuer Kommissionierroboter

Konkret werden Bestellungen nun „in höchster Geschwindigkeit“ vollautomatisch nach Lieferroute sortiert und für die Zustellung vorbereitet, heißt es von Gurkerl. Dafür kooperiert die kürzlich geschaffene Rohlik-Tech-Tochter Veloq, die für die Software sorgt, mit dem Hardware-Anbieter AutoStore. Die zweite Neuerung ist ein KI-gestützter Kommissionierroboter des Unternehmens Sereact, der die Kommissionierung deutlich beschleunigen und präzisieren soll.

Neuer robotischer Kommissionierarm von Sereact im Gurkerl-Lager | © Frank Helmrich
Neuer robotischer Kommissionierarm von Sereact im Gurkerl-Lager | © Frank Helmrich

600 kommissionierte Artikel pro Stunde

Damit komme man nun auf eine durchschnittliche Bearbeitungszeit pro Bestellung von 30 Minuten und 94 Prozent „perfekte Lieferungen“ ohne Verspätung, Reklamation oder Ersatzprodukt. 70 Prozent der Bestellungen würden vollständig automatisch abgewickelt, man komme auf 600 kommissionierte Artikel pro Stunde und bis zu 5.000 Auftragspositionen pro Tag pro Kommissionierroboter. Bis Jahresende sollen zudem fünf weitere Kommissionierroboter installiert werden, um künftig bis zu 8.000 Bestellungen täglich abwickeln zu können. Aktuell liefere Gurkerl rund 100.000 Bestellungen pro Monat im Großraum Wien aus.

„Entscheidender Schritt auf dem Weg zur operativen Profitabilität“

Die Neuerungen seien „ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur operativen Profitabilität, die Gurkerl noch im laufenden Jahr erreichen will“, heißt es vom Unternehmen. Insgesamt erhöhe das Unternehmen damit seine Lagerproduktivität deutlich und spare über 100 Stunden manueller Arbeit pro Tag.

Auch Kund:innen sollen profitieren

Profitieren sollen von der Effizienzsteigerung aber nicht nur das Unternehmen, sondern auch die Kund:innen. Die Automatisierungsoffensive bringe eine höhere Warenverfügbarkeit, schnellere Auftragsabwicklung und langfristig kürzere Lieferzeiten, heißt es von Gurkerl. Gleichzeitig sinke die Fehlerquote auf ein Minimum – „Bestellungen werden vollständig, pünktlich und ohne Ersatzprodukte zugestellt“, so das Versprechen.

Rohlik-Tochter Veloq und Partner AutoStore mit gemeinsamen Angebot für andere Player

Mit den Neuerungen am Standort Wien fällt auch der Startschuss für einen neuen Geschäftszweig von Rohlik. Die Software-Tochter Veloq will mit Hardware-Partner AutoStore gemeinsam künftig auch andere E-Food-Player mit der kombinierten Lösung versorgen. „Der Wiener Standort markiert dabei den Beginn einer neuen Generation leistungsstarker E-Food-Logistikzentren, die künftig international in Partnerschaft mit AutoStore entstehen sollen“, heißt es von Gurkerl.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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