05.09.2022

gurkerl.at: Keine Preiserhöhung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel

In Österreich sind die Lebensmittelpreise innerhalb eines Jahres um bis zu 120 Prozent gestiegen. Die Preissteigerungen treffen vor allem Grundnahrungsmittel. gurkerl.at will seinen Kund:innen mit einer langfristigen Preisobergrenze entgegenkommen.
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gurkerl.at Geschäftsführer
gurkerl.at-Geschäftsführer Maurice Beurskens soll nicht weiter im Management tätig sein. (c) Philipp Lipiarski

Seit Monaten steigen die Preise am Verbrauchermarkt drastisch. Vor allem Grundnahrungsmittel werden teurer. In Kombination mit steigenden Energie- und Wohnpreisen stellt die aktuelle inflationäre Lage viele Haushalte vor finanzielle Herausforderungen. Der Lebensmittellieferservice gurkerl.at will seinen Kund:innen mit einer langfristigen Preisobergrenze für ausgewählte Nahrungsmittel entgegenkommen.

Höchste Teuerungsrate seit 1975

Im Juli lag die Inflation in Österreich bei rund 9,3 Prozent und ist damit auf den Höchststand seit Februar 1975 geklettert. Laut Statistik Austria sind neben den Kosten für Haushaltsenergie und Gastronomie vor allem die Preise für Nahrungsmittel im Einzelhandel gestiegen. Der wöchentliche Haushaltseinkauf wurde um bis zu 19 Prozent teurer und damit vor allem für einkommensschwache Haushalte schwer leistbar.

Die Preise ausgewählter Nahrungsmittel stiegen im Jahresvergleich um rund 12,2 Prozent. Sonnenblumenöl wurde im Vergleich zum Vorjahr sogar um 125 Prozent teurer. Weitere Preissteigerungen sind auch in den kommenden Wochen und Monaten nicht ausgeschlossen.

gurkerl.at setzt langfristige Preisobergrenze

Der Lebensmittellieferservice reagiert auf diesen Preisanstieg mit einem garantierten Höchstpreis auf ausgewählte Grundnahrungsmittel – zu Lasten seiner eigenen Marge. Maurice Beurskens, CEO von gurkerl.at, möchte das Einkaufen damit nicht nur für Umwelt, sondern auch für das Geldbörserl seiner Kund:innen nachhaltiger gestalten:

„Wir sind ein verantwortungsbewusstes Unternehmen und wollen es unseren Kund:innen in diesen besonders herausfordernden Zeiten leichter machen. Aus diesem Grund haben wir viel nachgedacht, welche Möglichkeiten wir haben, um Preiserhöhungen zu minimieren und das Einkaufen nicht nur für die Umwelt, sondern besonders auch für das Börserl nachhaltiger zu gestalten. Eine davon ist die Preisgarantie für ausgewählte Grundnahrungsmittel. Wir versprechen, dass wir die Preise ausgewählter Grundnahrungsmittel zumindest bis Ostern nicht erhöhen werden“, erklärt Beurskens.

Bis Ostern 2023 werden die Preise für Butter, Öl, Mehl, Brot, Eier, Schinken, Milchprodukte sowie Toilettenpapier nicht erhöht. Die Lebensmittelpreise mit garantierter Obergrenze sind auf gurkerl.at gelistet.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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