23.03.2022

gurkerl.at: Lieferschwierigkeiten wegen hoher Infektionszahlen

Hohe Infektionszahlen, Quarantäne-Regeln und Co. machen es vielen Unternehmen aktuell schwer, ihren operativen Tätigkeiten uneingeschränkt nachzugehen. Auch das Startup gurkerl.at kann neulich seine Lieferfenster nicht immer einhalten.
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Maurice Beurskens von gurkerl.at
gurkerl.at gerät wegen hoher Infektionszahlen unter Druck. © Philipp Lipiarski

Mit den Anfang März durchgeführten Lockerungen der Corona-Maßnahmen haben viele Österreicher:innen die Rückkehr von einem Hauch von Normalität in ihren Alltag erwartet. Fast alle Maßnahmen der vergangen zwei Jahre wurden aufgehoben. Die Maskenpflicht galt nur mehr an Orten, die für vulnerable Personengruppen unausweichlich sind. Wie erwartet ließen die Auswirkungen der Lockerungen nicht lange auf sich warten. Erst letzte Woche verzeichnete Österreich ein neues Rekordhoch an Infektionszahlen mit über 58.000 Corona-Neuinfektionen. 

Hohen Infektionszahlen folgen Krankenstände. Unternehmen in allen Branchen leiden an Personalausfällen. Auch viele österreichische Startups sind davon betroffen. Die Rekordzahl der sich in Quarantäne befindenden Personen macht es Online-Lieferdiensten besonders schwer, die hohe Nachfrage zu erfüllen. 

gurkerl.at kann drei-Stunden-Lieferfenster nicht immer einhalten

Eines der betroffenen Startups ist gurkerl.at, das in Wien und Umgebung ein breites Angebot vom frischgebackenen Brot bis hin zum regionalen Bauerngemüse zu Supermarkt-Preisen anbietet. Binnen drei Stunden erhalten Kund:innen ihre Bestellung, so lautet das Versprechen des Unternehmens, das neulich immer mehr zu einer Herausforderung werde. 

“Aufgrund der geltenden Quarantänebestimmungen sind davon betroffene Mitarbeiter:innen von ihrer Tätigkeit bei uns ausgeschlossen. Der Erfüllung unseres dreistündigen-Lieferversprechens können wir somit aktuell nicht immer nachkommen. Gleichzeitig herrscht erfreulicherweise eine sehr hohe Nachfrage, wodurch die möglichen Lieferfenster schnell ausgebucht sind”, erklärt Maurice Beurskens, CEO von gurkerl.at, auf Nachfrage des brutkastens.

Lösungen für Verzögerungen folgen

Bei gurkerl.at arbeite man auf Hochdruck daran, das Lieferversprechen wieder nonstop zu erfüllen. Mit der Rückkehr der an Corona erkrankten Mitarbeiter:innen sowie dem Ausgleich ihrer Arbeitsleistungen ist das Startup zuversichtlich, bald wieder auf Kurs zu sein. “In der Zwischenzeit bitte ich um Verständnis für zeitliche Verzögerungen und versichere, dass mein gesamtes Team und ich darum bemüht sind, Lösungen für alles zu finden”, sagt Beurskens. 

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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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