10.03.2020

Ein Guide für Startups zum Umgang mit dem Coronavirus

Wie wirkt sich der Coronavirus auf den Umgang mit Teleworking, interne Kommunikation und Hygiene im Betrieb aus. Ein kompakter Guide für Startups.
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Coronavirus
(c) Adobe Stock / amecold

Aufgrund der aktuellen Lage rund um das umgangssprachlich als Coronavirus bekannte SARS-CoV-2, bzw. COVID-19 ist es auch für Unternehmen jeder Größe zunehmend ratsam, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Das gilt auch für Startups, die unter Umständen nun bereits Auswirkungen auf ihre Auftragslage spüren, beziehungsweise Maßnahmen bezüglich Teleworking ergreifen und ihrte Mitarbeiter informieren sollten.

+++Der Coronavirus am Finanzmarkt: Der Schwarze Schwan ist gelandet+++

Einen Überblick über die aktuelle Lage rund um das Coronavirus in Österreich (Stand: 10. März 2020) liefert die folgende Zusammenfassung des ORF.

Abgesagte Events und Geschäftsreisen aufgrund des Coronavirus

Bereits vor der Bekanntgabe der Maßnahmen hatten einzelne Eventveranstalter ihre Großveranstaltungen abgesagt, beziehungsweise auf einen späteren Zeitpunkt verschoben – darunter das von Puls4 organisierte 4gamechangers Festival 2020 und das ANON Summit 2020. Auch zahlreiche kleinere Events wurden bereits an den Vortagen gestrichen – darunter etwa die Geburtstagsparty von The Ventury, die am 13. März hätte stattfinden sollen.

„Wir wollen in keiner Weise Panik schüren, aber wir können auch gewisse Risiken nicht leugnen, die darin bestehen, 100 Menschen auf engem Raum zusammen zu bringen“, heißt es dazu in einer Email von the Ventury: „Nur ein einziger Fall könnte zu einer Quarantäne für alle Teilnehmer führen, und das wollen wir vermeiden. Wir wollen auch unseren Teil dazu beitragen, die Ausbreitung so weit wie möglich zu verlangsamen, damit unser Gesundheitssystem für alle gut funktionieren kann, was in diesem Fall leider bedeutet, dass wir unsere geplanten Feierlichkeiten aufgeben müssen.“

Ähnliches gilt für Geschäftsreisen. Zahlreiche Unternehmen haben die Anweisungen erlassen, dass Geschäftsreisen nur dann unternommen werden sollten, wenn diese zwingend nötig sind. Eine Liste des Gesundheitsministeriums zur Risikobewertung von Veranstaltungen findet sich unter diesem Link.

Sind Schutzmasken ein sinnvolles Mittel gegen den Coronavirus?

Laut Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) sind Einmal-Mundschutzmasken kein wirksamer Schutz gegen Viren oder Bakterien, die in der Luft übertragen werden. Sie können aber dazu beitragen, das Risiko der Weiterverbreitung des Virus durch „Spritzer“ von Niesen oder Husten zu verringern, heißt es unter anderem auf einer speziellen FAQ-Seite der Wirtschaftskammer. Solange die Behörden solche Mundschutzmasken jedoch nicht verordnen, können diese auch nicht gegen den Willen des Arbeitgebers durchgesetzt werden.

Nach derzeitigem Stand gibt es außerdem keine Verpflichtung des Arbeitgebers Mitarbeiter wie Verkäufer, Kellner usw. mit Gesichtsmasken bzw. Handschuhen zu versorgen, heißt es weiters bei der Wirtschaftskammer. Hygienemaßnahmen wie mehrmaliges Händewaschen mit Seife am Tag seien völlig ausreichend. Es gibt außerdem keine Möglichkeit, Gäste zum Tragen einer Gesichtsmaske zu verpflichten. Die Wirksamkeit dieser Maßnahme ist zudem umstritten, weil damit die Ansteckung des Gesichtsmaskentragenden nicht vermieden werden kann, heißt es von der WKO.

Kommunikation als Schlüsselelement

Allgemein sollten Führungskräfte und – falls bei einem Startup bereits vorhanden – HR-Abteilungen einen Fokus auf klare Kommunikation legen, wie unter anderem in einem Beitrag von entrepreneur.com erläutert wird. Die Personalabteilungen sollten Informationen über das Coronavirus zusammenstellen, um einen referenzfähigen Leitfaden für Mitarbeiter zu erstellen, der sie nicht nur über die Virusinfektion aufklärt, sondern auch Wege zu ihrer Vermeidung aufzeigt, heißt es dort.

Die Kommunikationsstrategie sollte mehrgleisig sein und alle verfügbaren Kommunikationskanäle nutzen. Als Beispiele dafür werden zum Beispiel Emails und Chatgruppen, aber auch analoge Kanäle wie Poster und Post-Its genannt, mit denen die Botschaft an die Mitarbeiter vermittelt werden sollte. Die gesammelten Informationen sollten nur aus glaubwürdigen und verifizierten Quellen stammen, wie etwa der Website des Gesundheitsministeriums.

Unter anderem können dabei die folgenden Punkte gegenüber der Belegschaft kommuniziert werden.

  • Bei Krankheitssymptomen oder Verdacht auf Erkrankung sollten die Mitarbeiter zuhause bleiben und Kontakt mit der Gesundheitshotline 1450 aufmehmen
  • Allgemeine Informationen können bei der Hotline 0800 555 621 erfragt werden
  • Hygienemaßnahmen
    • Täglich mehrmals Händewaschen mit Wasser und Seife oder einem alkoholhaltigen Desinfektionsmittel;
    • Bedecken von Mund und Nase mit einem Papiertaschentuch (nicht mit den Händen) bei Husten oder Niesen;
    • Vermeidung von Kontakt zu kranken Menschen;
    • Reduzierung von Ritualen, die Körperkontakt beinhalten (z.B. Hände schütteln, Umarmungen).
  • Arbeitsorganisatorische Maßnahmen und Hinweise
    • Mitarbeiter sind verpflichtet eine Infektion dem Arbeitgeber sofort bekanntzugeben. Ebenso muss bekanntgeben gegeben werden, ob man unter Quarantäne gestellt wurde (Absonderung gem. § 7 und § 17 Epidemiegesetz).
    • Die Vorgesetzten sollten um erhöhte Sensibilität ersuchen, sollten Erkältungs- oder Krankheitssymptome bei einem selbst auftreten. In diesem Fall ist es wichtig, zuhause zu bleiben und allenfalls im Home Office zu arbeiten (mehr dazu weiter unten).
  • Aufenthalt in Risikogebieten
    • Wer einen Urlaub oder Aufenthalt in einem Gebiet mit hoher Ansteckungsgefahr verbracht hat, sollte dies melden.
    • Kehrt jemand aus einem Risikogebiet zurück und zeigt binnen 14 Tagen Symptome wie Fieber, Atembeschwerden, Husten, so empfiehlt die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES)
      • Zu Hause zu bleiben, die telefonische Gesundheitsberatung unter der Telefonnummer 1450 zur weiteren Vorgangsweise zu kontaktieren und
      • die zuständige Gesundheitsbehörde zu kontaktieren.

Teleworking: Technische und rechtliche Voraussetzungen

Generell helfen zahlreiche modere Kommunikationsmittel dabei, ein ortsungebundenes Arbeiten zu ermöglichen –  dazu zählen Tools wie Slack, Skype oder Google Docs. Die meisten jungen Startups haben schon heute derartige Tools für Remote Work im Einsatz – und wenn dem nicht so ist, so ist nun wohl der beste Zeitpunkt, um über einen Umstieg nachzudenken. Ergänzend dazu sollte geklärt werden, welche Hardware die Mitarbeiter verwenden: Also, ob sie für ihr Teleworking-Arbeit oder gar im Fall einer Quarantäne stets ihren Business-Laptop mit nach hause nehmen oder ob sie im Sinne einer Bring-Your-Own-Device-Policy (BYOD) mit ihren privaten Geräte auf die Server des Unternehmens zugreifen.

Auf rechtlicher Ebene darf ein Arbeitnehmer der Arbeit nicht aus eigenem Antrieb fernbleiben, nur weil er sich vermeintlich vor einer Ansteckung fürchtet, heißt es seitens der WKO. Denn dies stellt eine Verletzung der Dienstpflichten und somit einen Entlassungsgrund dar. Eine Verweigerung der Arbeitsleistung könnte nur dann gerechtfertigt sein, wenn eine objektiv nachvollziehbare Gefahr bestünde, sich bei der Arbeit mit dem Virus anzustecken. Dies könnte dann gegeben sein, wenn es im unmittelbaren Arbeitsumfeld bereits zu einer Ansteckung mit dem Virus gekommen wäre. Das gilt aber nicht für jene Arbeitnehmer, die berufsmäßig mit Krankheiten regelmäßig zu tun haben, wie etwa in Spitälern oder Apotheken.

Auch darf der Arbeitnehmer nicht die Zusammenarbeit mit bestimmten Personen verweigern, außer diese Personen zeigen Symptome. Verweigert werden können nur Tätigkeiten, die nicht im Arbeitsvertrag vereinbart wurden. Ein unbegründetes Verweigern der (Zusammen-) Arbeit stellt eine Arbeitsverweigerung dar, mit allen arbeitsrechtlichen Konsequenzen, heißt es von der WKO.

Zugleich darf aber auch der Arbeitgeber nicht einseitig Teleworking anordnen, grundsätzlich muss Homeoffice stets zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausdrücklich vereinbart werden. Eine Anordnung durch den Arbeitgeber ist jedoch möglich, wenn eine diesbezügliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag bereits enthalten ist oder sich darin eine sogenannte Versetzungsklausel findet, wonach man einseitig an einen anderen als den ursprünglich vereinbarten Arbeitsort versetzt werden kann, heißt es von der WKO: Der Arbeitgeber hat dann die allenfalls anfallenden Kosten (zB für Internet, Handy) zu übernehmen.

Kompensation für entgangene Umsätze

Was machen Startups, denen aufgrund des Coronavirus Aufträge wegbrechen? Grundsätzlich gibt es keine öffentliche finanzielle Abfederung zur Liquiditätsüberbrückung bei Umsatzrückgängen aufgrund äußerer Einflüsse, heißt es dazu seitens der WKO: Eine Ausnahme stellt der Verdienstentgang dar, der durch eine Betriebsbeschränkung oder eine Betriebsschließung entstanden ist, die aufgrund einer Verordnung nach § 20 Abs. 4 Epidemiegesetz verfügt wurde.

Steuerpflichtige Personen können bis zum 30.9. des betreffenden Jahres die Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen beantragen, wenn das voraussichtliche Einkommen für das jeweilige Jahr niedriger ist. Der Antrag muss eine Begründung enthalten, in welcher die verminderte Gewinnerwartung aufgrund der veränderten wirtschaftlichen Lage (z. B. Aufstellung der Umsatzeinbrüche aufgrund von Covid-19) dargelegt wird.

Muster-Download des Antrags: Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung

Die Sozialversicherung für Selbständige (SVS) unterstützt Unternehmer mit der Ratenzahlung und Stundung der Beiträge (mehr dazu im nachfolgenden Tweet), und von der AWS gibt es eine Überbrückungsgarantie (mehr dazu unter diesem Link).

Evaluierung der Umsätze und Kosten

Und schlussendlich macht es die aktuelle (Wirtschafts-)Lage für viele Unternehmen nötig, ihre eigene wirtschaftliche Situation zu evaluieren. Hierzu gibt es einen sehr aufschlussreichen Beitrag von Sequoia Capital auf der Plattform medium.com. Zum Beispiel sollte festgestellt werden, wie hoch die eigenen Rücklagen sind, um eine etwaige Durststrecke zu überstehen. Auch könnte sich die aktuelle Lage auf das Fundraising auswirken, und bei so manchen Unternehmen könnte es auch zu Umsatzeinbrüchen kommen.

Dies bedeutet auf der anderen Seite, dass auf der Ausgabenseite der Rotstift angesetzt werden muss – etwa, indem bei den Marketinginvestitionen die Latte für den ROI höher angesetzt wird. Auf HR-Ebene wiederum sollte darauf geachtet werden, ob die Effizienz des Teams zusätzlich erhöht werden kann. Die Experten von Sequoia Capital halten es in dieser Hinsicht mit Charles Darwin: Denn überlebt haben nicht jene Tierarten, die die stärksten oder intelligentesten waren – sondern jene, die sich am Besten anpassen konnten.

Selbiges gilt auch für Unternehmen.

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Mit ihrer Reverse-Mentoring-Agentur forciert Ines Hanusch Zukunftssicherheit in Wirtschaft und Politik. © brutkasten

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Wir leben in einer paradoxen Arbeitswelt: Führungskräfte werden für ihr über Jahrzehnte angesammeltes Wissen bezahlt doch exakt dieses Erfahrungswissen kann angesichts rasanter technologischer und kultureller Umbrüche zum blinden Fleck werden. Genau hier setzt eine Methodik an, die traditionelle Rollenbilder auf den Kopf stellt: Reverse Mentoring.

Ines Hanusch, Gründerin der Reverse-Mentoring-Agentur bond & grow, begleitet Unternehmen und Politik bei diesem Paradigmenwechsel. Für sie ist der Kerngedanke simpel, aber radikal: „Beim klassischen Mentoring lernt die Jüngere von der Erfahreneren. Beim Reverse Mentoring ist es umgekehrt: Die Führungskraft sitzt in der Lernenden-Position gezielt, strukturiert und vor allem nicht nebenbei.“

Kein Kaffeetratsch und keine Therapie

Doch was genau ist Reverse Mentoring in der Praxis? Hanusch wird nicht müde zu betonen, was es nicht ist: Es sei kein lockeres Kaffeegespräch, kein Coaching mit einer einzigen Zielvorgabe und schon gar keine Therapie. Auch der oft gehörte Einwand, man könne sich doch einfach mit den eigenen Kindern austauschen, greift für die Expertin ins Leere: „Mit den eigenen Kindern teile ich eine Sozialisation, ein Machtgefälle, ob ich will oder nicht.

Das Kind wird mir vieles nicht sagen, und ich werde vieles nicht hören wollen.“ Wahre Wirkung entstehe erst durch psychologische Sicherheit ohne persönliche Verstrickung eine Atmosphäre, in der ein junger Mensch kein Interesse daran hat, zu gefallen, sondern ehrlich zu sein.

Der Blick von innen: Reibung als Chance

In klassischen Organisationen verhindert die Hierarchie oft genau jenen Raum der psychologischen Sicherheit, in dem ungefiltert und ohne Angst vor Konsequenzen gesprochen werden kann. Ines Hanusch beschreibt das systematische Dilemma eindrücklich: Je weiter Führungskräfte auf der Karriereleiter nach oben klettern, desto mehr manifestiert sich die Angst vor Inkompetenz und Statusverlust. „Wenn Top-Entscheider:innen plötzlich von jemandem lernen, der dreißig Jahre jünger ist, entsteht unweigerlich intensive Emotion, Irritation und Reibung“ – doch exakt in diesen Momenten verankert sich laut Hanusch der größte Lerneffekt.

Wie sich dieser Rollentausch in der Realität anfühlt, schildert eine 21-jährige Mentorin, die im Rahmen von bond & grow Top-Entscheider:innen begleitet. Kristin Barnowsky sieht in ihrer Aufgabe eine enorme Verantwortung: Für sie bedeutet Reverse Mentoring, erfahrenen Führungskräften neue Perspektiven mit auf den Weg zu geben und dabei auch hin und wieder Reibung zu erzeugen“. Nervosität vor dem ersten Aufeinandertreffen ist keine Seltenheit, wie sie verrät. Ihr persönlicher mentaler Trick für das erste Meeting? „Ich stelle mir einfach vor, dass die Person mich bereits mag und ich sie auch. Dadurch gehe ich wesentlich natürlicher, authentischer und positiver in das Gespräch.“

Die größte Herausforderung im laufenden Prozess ist für sie das Gespür dafür, wie tief man in die Glaubenssätze des Mentees eindringen darf. Wenn auf Mentee-Seite Widerstand entsteht, stecke dahinter oft eine unbewusste Angst; etwa das Gefühl, nicht gehört oder gesehen zu werden. Es erfordere Empathie und präzises Timing, unangenehme Themen anzusprechen, ohne die Führungskraft emotional zu überfordern, erklärt die 21-Jährige.

Für wen das Konzept geeignet ist – und wann es scheitert

Die Zahlen sprechen für sich, doch Reverse Mentoring ist kein Selbstläufer. Laut Hanusch eignet es sich primär für Führungskräfte, die Nichtwissen als Startpunkt und nicht als Schwäche betrachten. In hierarchisch geprägten Unternehmen erfordere das immense Größe. „Statusverlust berührt das Selbstbild direkt, und das ist unbequem“, analysiert Hanusch. Viele Führungskräfte fürchten den Moment, in dem sie erkennen müssen, dass jemand, der viele Jahre jünger ist, über entscheidendes Know-how verfügt – sei es über moderne Arbeitskulturen, neue Konsumgewohnheiten oder schlicht den Umgang mit Unsicherheit in Krisenzeiten.

Wann also scheitert Reverse Mentoring? Die Expertin zieht eine klare Grenze: „Ich rate ab, wenn Unternehmen Reverse Mentoring als Imagemaßnahme einsetzen wollen, ohne wirkliche Bereitschaft, etwas zu verändern.“ Ohne intrinsische Motivation beider Seiten, einen geschützten Rahmen und professionelles Matching wird das Format zur reinen Simulation.

Innovation durch unbefangenes Denken

Wenn die Rahmenbedingungen jedoch stimmen, entpuppt sich Reverse Mentoring als machtvoller Innovationsmotor. In vielen Branchen sind junge Menschen näher an der Zielgruppe oder stellen diese gar selbst dar. Sie spüren kulturelle Trends früher und besitzen den Mut, Unbequemes auszusprechen. Kristin Barnowsky erlebt das regelmäßig in ihren Mentoring-Sessions, etwa wenn es um künstliche Intelligenz, Automatisierung von Workflows oder den Einsatz von Social Media geht. Doch der tiefere Wert liegt oft jenseits der Technologie: Es geht um das Hinterfragen erstarrter Prozesse. „Oft sehen die Dinge, die uns Sorgen machen, nur für uns so aus; aus einer anderen Perspektive sind sie plötzlich Chancen für innovative Veränderungen“, resümiert die Mentorin.

Letztlich profitiert nicht nur die Führungskraft auch die jungen Mentor:innen wachsen, bauen sich ein Netzwerk auf und erleben direkte Selbstwirksamkeit. Die wichtigste Frage für Ines Hanusch: „Was, wenn du von denen lernst, die bisher nicht gefragt wurden? Es tut manchmal weh, sich spiegeln zu lassen. Aber nur so entsteht Fortschritt.“ In einer Wirtschaft, die händeringend nach Fachkräften und neuen Wegen sucht, könnte die Bereitschaft, vom Nachwuchs zu lernen, bald über die Existenz von Unternehmen entscheiden. Oder wie Ines Hanusch sagt: „Wer heute keine Kultur des gegenseitigen Lernens etabliert, verliert morgen den Anschluss bei existenziellen Themen wie Mitarbeiterbindung und Innovation.“

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AI Summaries

Ein Guide für Startups zum Umgang mit dem Coronavirus

  • Aufgrund der aktuellen Lage rund um das umgangssprachlich als Coronavirus bekannte SARS-CoV-2, bzw. COVID-19 ist es auch für Unternehmen jeder Größe zunehmend ratsam, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
  • Das gilt auch für Startups, die unter Umständen nun bereits Auswirkungen auf ihre Auftragslage spüren, beziehungsweise Maßnahmen bezüglich Teleworking ergreifen und ihrte Mitarbeiter informieren sollten.
  • Zahlreiche Unternehmen haben die Anweisungen erlassen, dass Geschäftsreisen nur dann unternommen werden sollten, wenn diese zwingend nötig sind.
  • Ein unbegründetes Verweigern der Arbeit stellt eine Arbeitsverweigerung dar, mit allen arbeitsrechtlichen Konsequenzen, heißt es von der WKO.
  • Zugleich darf aber auch der Arbeitgeber nicht einseitig Teleworking anordnen, grundsätzlich muss Homeoffice stets zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausdrücklich vereinbart werden.
  • Auch auf betriebswirtschaftlicher Ebene sollten Startups evaluieren. Zum Beispiel sollte festgestellt werden, wie hoch die eigenen Rücklagen sind, um eine etwaige Durststrecke zu überstehen.

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  • Zugleich darf aber auch der Arbeitgeber nicht einseitig Teleworking anordnen, grundsätzlich muss Homeoffice stets zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausdrücklich vereinbart werden.
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