05.07.2024
INSOLVENZ

Insolvenzantrag für Burgenländer Garnelen-Zucht-Startup eingebracht

Wie die Kreditschutzverbände berichten, liegt ein Konkursantrag für das burgenländische Startup Güssinger Garnelen vor. Dieser wurde laut AKV gläubigerseitig eingebracht.
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(c) Güssinger Garnelen
(c) Güssinger Garnelen

Es gibt Produkte, die man regional herstellen kann und andere, bei denen das nicht geht. Oder? Das burgenländische Startup Güssinger Garnelen will den Beweis antreten, dass auch etwas in Österreich so exotisches wie die namensgebenden Garnelen hierzulande wirtschaftlich gezüchtet werden kann – brutkasten berichtete.

Abwärme von Industriebetrieben

Der Clou: Für die regionale Zucht im Südburgenland nutzt das Startup die Abwärme der Industriebetriebe vor Ort. Denn die technischen Anlagen müssen ohnehin gekühlt werden. Das Warmwasser kann dann für die Beckenbeheizung der Garnelenzucht genutzt werden. So simuliere man den natürlichen Lebensraum der Garnele, die sich am Wohlsten bei einer Warmwassertemperatur von 28°-30° fühlt, hieß es von den Güssinger Garnelen-Gründern gegenüber brutkasten vor zwei Jahren.

Lieferung frischer Garnelen innerhalb von 24 Stunden

Ein positiver Nebeneffekt: Durch das Verfahren würden die Krebstiere ganz ohne die typischen Negativbelastungen aus dem Meer, wie Mikroplastik oder Antibiotika, herangezüchtet. Dann werden diese innerhalb von 24 Stunden zu den Kund:innen geliefert. Aufgrund des schnellen Zustellungssystems kann die frische Ware ungefroren überbracht werden. Das verändere die Fleischkonsistenz und sorge für ein aromatisches Geschmackserlebnis, so die Gründer.

Gläubiger brachte Konkursantrag für Güssinger Garnelen ein

Doch scheinbar lief zuletzt finanziell nicht alles glatt bei Güssinger Garnelen. Wie die Kreditschutzverbände AKV und KSV1870 heute bekanntgaben, wurde ein Konkursantrag für das Startup eingebracht. Dieser erfolgte laut AKV allerdings von Gläubigerseite. Das bedeutet, das Startup kann versuchen, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch abzuwenden. Dazu muss es vor Gericht bescheinigen, dass die von der Gläubiger:innenseite vorgebrachten Insolvenzursachen nicht vorliegen (mehr dazu hier).

In einem Beitrag der Tageszeitung Kurier heißt es zur Güssinger Garnelen-Insolvenz mit Bezug auf Creditreform, die Insolvenzursachen seien derzeit noch nicht bekannt. Rund 40 Gläubiger:innen seien betroffen. Die Schulden würden rund 700.000 Euro betragen.

Brutkasten fragte bei Güssinger Garnelen um ein Statement an, welche weitere Vorgehensweise geplant ist. Die Anfrage wurde bislang noch nicht beantwortet. Falls ein Statement eintrifft, wird es hier ergänzt.

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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