05.07.2024
INSOLVENZ

Insolvenzantrag für Burgenländer Garnelen-Zucht-Startup eingebracht

Wie die Kreditschutzverbände berichten, liegt ein Konkursantrag für das burgenländische Startup Güssinger Garnelen vor. Dieser wurde laut AKV gläubigerseitig eingebracht.
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(c) Güssinger Garnelen
(c) Güssinger Garnelen

Es gibt Produkte, die man regional herstellen kann und andere, bei denen das nicht geht. Oder? Das burgenländische Startup Güssinger Garnelen will den Beweis antreten, dass auch etwas in Österreich so exotisches wie die namensgebenden Garnelen hierzulande wirtschaftlich gezüchtet werden kann – brutkasten berichtete.

Abwärme von Industriebetrieben

Der Clou: Für die regionale Zucht im Südburgenland nutzt das Startup die Abwärme der Industriebetriebe vor Ort. Denn die technischen Anlagen müssen ohnehin gekühlt werden. Das Warmwasser kann dann für die Beckenbeheizung der Garnelenzucht genutzt werden. So simuliere man den natürlichen Lebensraum der Garnele, die sich am Wohlsten bei einer Warmwassertemperatur von 28°-30° fühlt, hieß es von den Güssinger Garnelen-Gründern gegenüber brutkasten vor zwei Jahren.

Lieferung frischer Garnelen innerhalb von 24 Stunden

Ein positiver Nebeneffekt: Durch das Verfahren würden die Krebstiere ganz ohne die typischen Negativbelastungen aus dem Meer, wie Mikroplastik oder Antibiotika, herangezüchtet. Dann werden diese innerhalb von 24 Stunden zu den Kund:innen geliefert. Aufgrund des schnellen Zustellungssystems kann die frische Ware ungefroren überbracht werden. Das verändere die Fleischkonsistenz und sorge für ein aromatisches Geschmackserlebnis, so die Gründer.

Gläubiger brachte Konkursantrag für Güssinger Garnelen ein

Doch scheinbar lief zuletzt finanziell nicht alles glatt bei Güssinger Garnelen. Wie die Kreditschutzverbände AKV und KSV1870 heute bekanntgaben, wurde ein Konkursantrag für das Startup eingebracht. Dieser erfolgte laut AKV allerdings von Gläubigerseite. Das bedeutet, das Startup kann versuchen, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch abzuwenden. Dazu muss es vor Gericht bescheinigen, dass die von der Gläubiger:innenseite vorgebrachten Insolvenzursachen nicht vorliegen (mehr dazu hier).

In einem Beitrag der Tageszeitung Kurier heißt es zur Güssinger Garnelen-Insolvenz mit Bezug auf Creditreform, die Insolvenzursachen seien derzeit noch nicht bekannt. Rund 40 Gläubiger:innen seien betroffen. Die Schulden würden rund 700.000 Euro betragen.

Brutkasten fragte bei Güssinger Garnelen um ein Statement an, welche weitere Vorgehensweise geplant ist. Die Anfrage wurde bislang noch nicht beantwortet. Falls ein Statement eintrifft, wird es hier ergänzt.

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EU Inc. vor Entscheidung: „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic

„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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