01.06.2022

Gs’hund: Mit Soldatenfliegen für gesunde Hundemunde

Das Wiener Startup gs’hund will den Hundefuttermarkt mit Insektenproteinen erobern.
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(c) gs'hund - Das gs'Hund-Team bestehend aus (v.l.n.r.) Florian Koidl, Gloria Castka, Ines Haddu und Max Kern, stellt gesunde Leckereien für Hunde her.

In Österreich leben rund 827.000 Hunde, die momentan mit überwiegend Fleisch ernährt werden, weiß gs’hund-Gründerin Gloria Castka. Das schlage sich auch in der Öko-Bilanz nieder. Ein mittelgroßer Hund erzeugt nach 13 Jahren 8,2 Tonnen C02. 90 Prozent der Emissionen entstehen dabei im Napf.

Gs’hund löst ökologisches Dilemma beim Hundefutter

Und genau hier möchte das junge Wiener Startup, das von Castka gemeinsam mit Ines Haddu gegründet wurde, ansetzen. Um das Dilemma vieler Hundebesitzer:innen zwischen gesunder, hochwertiger und klimaschonender Hundenahrung zu lösen. Mit der Proteinquelle der schwarzen Soldatenfliege als Lösung.

Castka gesteht, dass es zu Beginn vielleicht ungewohnt klingen kann; tatsächlich werden Insekten jedoch bereits seit einigen Jahren als Heimtierfutter eingesetzt – besonders für stark allergische Hunde.

Üblicherweise werden hierfür schwarze Soldatenfliegen oder Mehlwürmer verarbeitet. Insekten seien aber nicht bloß für Allergiker geeignet, sondern würden ein enormes ökologisches Potenzial für Hund und Katze bieten.

Schwarze Fliege als Proteingeber

Forschungen an der niederländischen Wageningen Universität haben bewiesen, dass die schwarze Soldatenfliege als Proteinquelle eine Verdaulichkeit von 90 Prozent aufweist. Neben einem hohen Proteingehalt von 40 bis 60 Prozent eignet sich auch das Fettsäuremuster aus größtenteils gesättigten- und Omega-3 Fettsäuren sehr gut“, erklärt die gebürtige Wienerin. „Die hohen Mineralstoffgehalte, insbesondere Mangan, Eisen, Zink, Kupfer, Phosphor und Kalzium machen die Schwarze Soldatenfliege außerdem zu einem super Mikronährstofflieferanten für Hunde.“

CO₂-Einsparung durch Insekten

Ein großer Vorteil einer solchen Ernährung liege Castka nach in der Einsparung von CO₂ „Da die Fliegenlarven in Anzuchtboxen heranwachsen, können sie sehr platzsparend gezüchtet werden. Jene werden dabei übereinandergestapelt und so braucht es für eine Tonne Larven nur 16 Quadratmeter Fläche“, erklärt sie.

Für das Futter werden Reststoffe der Landwirtschaft verwertet, wodurch für die Larven keine zusätzlichen Futterpflanzen angebaut werden müssen. Die Larven der Schwarzen Soldatenfliege würden in etwa so viel Futter wie Hühner benötigen. Der große Unterschied dabei: „Sie bekommen ausschließlich landwirtschaftliche „Abfälle“, die wir Menschen nicht mehr konsumieren. Das sind zum Beispiel Gemüse- oder Obstabfälle, oder auch altes Brot“, sagt die Gründerin.

Auch Wasser lasse sich zu einem sehr großen Teil mit Insekten einsparen. Ihre kleine Körpergröße ermögliche nämlich eine ressourceneffiziente Züchtung.

Kooperation mit Spirulix

Gs’Hund verfügt aktuell über drei Leckerli-Sorten, die durch schonende Infrarot-Trocknung 99 Prozent der Vitamine österreichischer Kräuter und Früchte beibehalten. Diese sind: Apfel und Spirulina, das das Startup direkt von Spirulix erhält. Diese Sorte dient der Verdauung und dem Immunsystem des Hundes. Karotte und Bierhefe dagegen ist für Haut- und Fellpflege gedacht. Die Variante mit Aronia und Hanfsamen zielt auf gesunde Gelenke ab.

Wer die Gründerin treffen möchte, hat am Neubaumarkt in Wien am 15., 22. und 29. Juni plus am 19. und 26. Juni auf der Pionierinsel in Klosterneuburg die Gelegenheit dazu. Dort stellt sie ihre Produkte für die Vierbeiner vor. Ihr Onlineshop launcht noch im Juni.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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