09.02.2016

1 Million Euro für Prototypen in Grundlagenforschung

Im Rahmen eines Wettbewerbs wurden die besten Projekte für die aktuellen Runde der Prototypenförderung PRIZE evaluiert. Zehn Universitätsprojekte in ganz Österreich werden mit einer Million Euro gefördert.
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(c) Rawpixel.com - Fotolia.com: Von der Idee zum Prototyp ist es ein weiter Weg.

Um den Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft voranzutreiben und damit die Attraktivität des Forschungs- und Wirtschaftsstandorts Österreich zu erhöhen, wurde die Förderschiene PRIZE ins Leben gerufen. Im Auftrag des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft an die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) wurden nun zehn Universitätsprojekte in ganz Österreich von einer internationalen Jury ausgezeichnet. Diese sollen mit insgesamt einer Million Euro gefördert werden und damit ihre Idee zum Prototypen entwickeln.

Von der Idee zum Prototyp

Innovationen sichern Wertschöpfung, Know-how und Arbeitsplätze in Österreich“, Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner.

Von PRIZE bedacht werden sollen vor allem neue patentierte oder patentfähige Einreichungen aus der Grundlagenforschung, die direkt an Unis oder Forschungseinrichtungen entwickelt werden. Nach der Auswahl soll nun die Umsetzung der Projekte starten.

„Unser Programm stärkt den Wissenstransfer und verbessert die Kooperation von Universitäten und Forschungseinrichtungen in ganz Österreich“, meint Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner. „Alle beteiligten Partner profitieren, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse erfolgreich in die wirtschaftliche Praxis überführt werden.“

+++ Studie: Biotech-Startups haben es in Wien schwer +++

Siegerprojekte

„Von richtungsweisenden Entwicklungen im Life Science-Bereich bis hin zu ausgeklügelten Neuerungen im Maschinenbau: Auch in diesem Jahr fördern wir Projekte aus den unterschiedlichsten Fachrichtungen und ganz Österreich“, meint aws-Geschäftsführer Bernhard Sagmeister.

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Unter den Siegern ist ein Asphalt-Scanner

Alleine vier Projekte der Technischen Universität in Wien befinden sich dabei unter den Siegern:

  • Die Planung einer Brücke für Gewässer mit besonders großer Tiefe
  • ein Scanner für die Qualitätsprüfung im Asphaltstraßenbau.
  • Neue umweltfreundliche Synthesemethoden von Hochleistungspolymeren. (In der Medizin werden diese etwa bei Kontaktlinsen, Herzklappen oder künstliche Gelenken eingesetzt.)
  • Entwicklung synthetischer Substanzen im Bereich kardiovaskulärer Erkrankungen, also jene, die von Gefäßen oder Herzen ausgehen.

Außerdem wurden Projekte der Universität Wien, Karl-Franzens-Universität Graz in Kooperation mit der Donau-Universität Krems, Montanuniversität Leoben in Kooperation mit Medizinischer Universität Graz, Medizinischen Universität Innsbruck und der Universität Innsbruck ausgezeichnet. (Die volle Liste hier.)

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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