07.08.2020

Warum es nicht immer die „Hyper-Hyper-Startup-Welt“ der Großstadt sein muss

Im Zuge der Coronakrise wurde der Regionalität eine neue Aufmerksamkeit zuteil. Damit diese auch gelebt werden kann, bedarf es allerdings einer Stärkung des ländlichen Raums und neuer Konzepte gegen den Braindrain vom Land in die Stadt. Dass dieser Braindrain auch in die entgegengesetzte Richtung funktionieren kann, beweist die Geschichte des Unternehmens Wohnwagon rund um Gründerin Theresa Steininger. Die Unternehmerin, die mit ihrem Team autarke Wohnwägen und Tiny Houses herstellt, verlegte ihren Betrieb in die 1200 Einwohner Gemeinde Gutenstein in Niederösterreich und entschied sich bewusst für ein Leben am Land.
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Gründen am Land
Theresa Steininger hat Wohnwagon im Jahr 2013 in Wien gegeründt, sich dann aber bewusst für das Leben am Land entschieden | (c) Wohnwagon

Das viel zitierte „rot-weiß-rote Comeback“ im Rahmen der Coronakrise soll laut der österreichischen Bundesregierung durch Investitionen in drei Bereiche gelingen: Digitalisierung, Klimaschutz und Regionalisierung. Insbesondere der Regionalisierung wurde im Zuge der Krise eine neue Aufmerksamkeit zuteil. In unzähligen Pressekonferenzen der letzten Monate bekundete die österreichische Bundesregierung künftig in ihren wirtschaftspolitischen Entscheidungen verstärkt auf Regionalität setzen zu wollen.

Stärkung des ländlichen Raums

Die Bundesregierung wird in ihren Plänen die Regionalisierung zu fördern, um einen Aspekt nicht herum kommen. Dieser umfasst die “Stärkung des ländlichen Raums”. Dabei handelt es sich um keinen unerheblichen Aspekt in Anbetracht der Tatsache, dass zwei Drittel der österreichischen Bevölkerung laut Statistik Austria im ländlichen Raum leben. Aufholbedarf gibt es allerdings genug, bedenkt man, dass kleine Nahversorger aus immer mehr Ortschaften am Land verschwinden und es in ländlichen Regionen noch immer “weiße Flecken” in Sachen Breitbandausbau gibt.

(c) Wohnwagon

Masterplan ländlicher Raum

Bereits vor der Coronakrise hat sich die türkis-grüne Bundesregierung in ihrem 324 Seiten langen Regierungsprogramm für eine Weiterentwicklung und Umsetzung des “Masterplans ländlicher Raum” im Sinne einer regionalen und ökosozialen Marktwirtschaft ausgesprochen. Das Programm stammt ursprünglich aus dem Jahre 2017 und wurde vom damaligen Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter ins Leben gerufen. Ziel war es Handlungsoptionen zu identifizieren, um der zunehmende Schieflage zwischen urbanen und ländlichen Gebieten Einhalt zu gebieten. Die Handlungsfelder wurden in einem partizipativen Prozess erarbeitet, bei dem sich rund 3000 Bürger und 250 Experten beteiligten.

Das Leben am Land umfasst weit mehr als das Pflegen von Thujenhecken.

Braindrain vom Land in die Stadt

Ein Aspekt des Masterplans “ländlicher Raum” beschäftigt sich unter anderem mit der Problematik des Braindrains vom Land in die Stadt bzw. von strukturschwachen Regionen in die strukturstarken Ballungsräume. Um dieser demographischen Entwicklung entgegenzuwirken, wird im „Masterplan ländlicher Raum” neben dem Ausbau der Infrastruktur, wie Breitbandausbau und der Schaffung von Mobilitätslösungen, die Förderung von Unternehmertum in all seinen Facetten gefordert. Teil dessen ist auch die Förderung einer “Anerkennungskultur für mehr unternehmerischen Mut am Land.”

„Wenn Talente aus der Stadt abwandern“

Dass der Braindrain nicht zwangsläufig von der Stadt auf’s Land erfolgen muss, sondern auch umgekehrt funktionieren kann, beweist die Geschichte des Startups Wohnwagon mit Sitz im niederösterreichischen Gutenstein.

Das Startup rund um Gründerin Theresa Steininger produziert vollständig autarke Wohnwägen und Tiny Houses. Fester Bestandteil der Unternehmensphilosophie ist ein klares Bekenntnis zur Kreislaufwirtschaft und Autarkie.

Gründung ursprünglich in Wien

Die Gründung von Wohnwagon erfolgte ursprünglich in Wien im Jahre 2013, wobei die Produktion in Wiener Neustadt angesiedelt war. Fünf Jahre später fiel dann der Entschluss den gesamten Betrieb in die 1200 Einwohner Gemeinde Gutenstein zu verlegen, die rund eine Stunde von Wien entfernt ist.

Für die Gründerin war der Entschluss auf’s Land zu ziehen schon seit der Gründung von Wohnwagon klar. “Wenn wir unsere Firmenphilosophie der Kreislaufwirtschaft wirklich leben wollen, können wir nicht ständig zwischen Büro und Werkstatt hin- und herfahren. Das war uns immer bewusst”, so Steininger.

(c) Wohnwagon

90 Gemeinden vorab kontaktiert

Wie Steininger dem brutkasten verrät, bedurfte das Übersiedeln auf’s Land allerdings einer gewissen Vorbereitung. “Wir haben insgesamt 90 Gemeinden angeschrieben und 20 Gemeinden haben ernstes Interesse an unserem Konzept gezeigt. In Gutenstein haben wir uns schlussendlich spontan verliebt”, so Steininger.

Das Konzept der Gründerin umfasste nämlich weit mehr als die reine Ansiedlung einer Firma. Ziel war es, im Dorf ein ganzes Wirtschaftsnetzwerk aufzubauen, das gemeinsam mit Partnerbetrieben wie ein Mini-Cluster funktioniert – inklusiver einer eigenen Dorfwerkstatt. Diese wurde schlussendlich im Gutensteiner Hof angesiedelt, der ursprünglich ein alter Gasthof war.

Finanzierung mit über 60 Menschen

Die Finanzierung des Projektes erfolgte über ein Vermögenspool, an dem sich mehr als 60 Menschen beteiligten und so mehr als 600.000 Euro gesammelt werden konnten. Zudem wurde eine Genossenschaft namens Dorfschmiede gegründet. “Uns war es wichtig, dass der Gutensteinerhof als Dorfwerkstatt nicht nur der Firma gehört, sondern auch allen, die im Dorf aktiv mitwirken”, hebt die Wohnwagon-Gründerin hervor.

(c) Wohnwagon

Wirtschaftsraum „Land“ neu denken

Das Konzept ließe sich laut Steiniger auch in anderen Ortschaften anwenden, um Leerständen und der Abwanderung von Talenten proaktiv entgegenzuwirken. Generell müsse Dorfleben und der Wirtschaftsraum “Land” in Zukunft neu gedacht werden.

“Es braucht innovative Ideen, um Dorfleben auch für junge Menschen wieder attraktiv zu machen”. Dörfer dürften nicht zu “toten Orten” verkommen, die tagsüber von “Leere” geprägt sind, da die Bewohner jeden Tag in die Großstadt zum Arbeiten pendeln. Dafür müssten aber zunächst neue Wirtschaftskreisläufe aufgebaut werden. “Das Leben in einer Ortschaft am Land umfasst weit mehr als das Pflegen von Thujen-Hecken und das Anwerfen des Weber Grills am Wochenende”, so Steininger.

Kooperationen am Land einfacher

In Bezug auf Unternehmertum gebe es laut Steininger am Land dennoch Unterschiede im Vergleich zur Stadt. “Wenn es mal mit dem eigenen Business nicht funktioniert, kann ich mich in der Stadt aufgrund der Anonymität viel besser verstecken als am Land. Im Gegensatz dazu ist es am Land viel einfacher Kooperation einzugehen.”

Abschließend hält sie fest, dass immer mehr junge Menschen mit innovativen Ideen den Wirtschaftsraum “Land” für sich entdecken. “Es muss nicht immer die “Hyper-Hyper-Startup-Welt” der Großstadt sein”, so Steininger schmunzelnd. Das Startup Wohnwagon, das mittlerweile 25 teils recht junge Menschen beschäftigt, ist hierfür wohl ein Paradebeispiel, wie die neue Regionalität aussehen und gelebt werden kann.


Der Beitrag erschien im Brutkasten Magazin #10.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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