04.10.2023

Das sind die Gewinner:innen des Gründungspreises Phönix 2023

Zum mittlerweile elften Mal wurde am Dienstagabend der Gründungspreis Phönix vergeben. Von einer Fachjury wurden unter 181 nominierten Unternehmen insgesamt vier Preisträger:innen ausgezeichnet. brutkasten war live vor Ort.
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Preisverleihung des Österreichischen Gründungspreis Phönix 2023 | (c) Austria Wirtschaftsservice/APA-Fotoservice/Schedl

Der Gründungspreis Phönix prämiert jährlich die besten Startups, Spinoffs, Prototypen und Female Entrepreneurs aus Österreich. Der Wettbewerb wird seit 2012 durchgeführt und feierte im vergangen Jahr sein 10-Jahres-Jubiläum.

In der aktuellen Runde gab es insgesamt mehr als 180 Einreichungen aus ganz Österreich für den Gründungspreis. Am Dienstagabend war es wieder soweit: Im Haus der Industrie in Wien wurden im Rahmen der Jubiläumsgala die besten Projekte aus einem Pool von 18 Nominierten prämiert – unter anderem waren auch Wirtschaftsminister Martin Kocher, Bildungs- und Wissenschaftsminister Martin Polaschek, IV-Präsident Georg Knill sowie aws-Geschäftsführerin Edeltraud Stiftinger bei der Preisverleihung anwesend.

„Der Gründungspreis Phönix ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie wichtig es ist, den Wissens- und Technologietransfer und die enge Zusammenarbeit zwischen Forschung und Wirtschaft zu fördern“, so Stiftinger über die Zielsetzung des Preises.

In der Jury waren in diesem Jahr neben der Jury-Vorsitzenden Petra Stricker (IV) auch Florian Haas (EY Österreich), Eva Czernohorszky (Wirtschaftsagentur Wien), Linda Krempl (Pharmig), Johannes Landgraf (Lindgroup GmbH), Werner Müller (FFG) und Romy Sigl (Coworking Salzburg) vertreten.

Siegerin Kategorie | Female Entrepreneurs

Mit der Kategorie „Female Entrepreneurs“ soll laut aws die Sichtbarkeit von Gründerinnen im High-Tech-Bereich erhöht werden. Die Kategorie konnte in diesem Jahr Daniela Buchmayr vom Klosterneuburger BioTech-Startup Sarcura für sich entscheiden. Das Unternehmen hat einen Halbleiterchip entwickelt, der mittels optischer Erkennung vollautomatisch mit hoher Geschwindigkeit Immunzellen aus dem Blut sortieren kann.

Mit dem geplanten Produkt soll die Kapazität von Zelltherapien, die der Behandlung von Krankheiten wie Krebs dienen, um den Faktor 100 erhöht, und die Kosten dafür um 70 Prozent reduziert werden. Somit wird diese Art der Krebstherapie für eine viel größere Zahl an Patient:innen zugänglich. Mit der Technologie überzeugte Buchmayr nicht nur die Jury des Phönix, sondern auch zahlreiche Investmentgesellschaften. Erst Mitte November 2022 gab das Startup eine Finanzierungsrunde in Höhe von sieben Millionen Euro bekannt (brutkasten berichtete).

Im Bild: Martin Polaschek (Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung), Daniela Buchmayr, Sarcura GmbH (Preisträgerin Kategorie Female Entrepreneurship), Martin Kocher (Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft)

Sieger Kategorie | Startup

Die Kategorie Startup konnte die Inmox GmbH rund um CEO Michael Aufreiter aus Wien für sich entscheiden. Das Startup hat eine Sensortechnologie entwickelt, die es erlaubt, den Zustand von Getrieben kontinuierlich und in Echtzeit zu überwachen. Dabei werden Verschleißpartikel nicht nur detektiert, sondern auch deren Härte, Material und Volumen bestimmt. Unter anderem kommt die Technologie für die Getriebeüberwachung in Windkraftanlagen zum Einsatz. Anfang Feber 2023 gab das Startup den Abschluss einer Seed-Runde in Höhe von zwei Millionen Euro bekannt – unter anderem wurde das Startup auch von der Austria Wirtschaftsservice unterstützt (brutkasten berichtete).

Im Bild: Martin Kocher (Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft), Edeltraud Stiftinger (aws Geschäftsführung), Michael Aufreiter, Inmox GmbH (Preisträger Kategorie Startup), Martin Polaschek (Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung)

Sieger Kategorie | Spinoff

Die Quantum Technology Laboratories GmbH rund um Rupert Ursin ist weltweit das einzige Unternehmen, das Teleskope mit Quantenempfängern und Satelliten-Tracking-Software entwirft und herstellt. Beim Unternehmen handelt es sich um eine Ausgründung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Diese Systeme dienen der Erzeugung von Quantenschlüsseln, etwa mittels verschränkter Photonen, die aufgrund physikalischer Gesetze zu 100 Prozent unhackbar und abhörsicher sind. Mit der Technologie konnte die Quantum Technology Laboratories GmbH die Phönix-Jury in der Kategorie „Spinoff“ überzeugen.

Martin Polaschek (Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung), Martin Kocher (Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft), Rupert Ursin, Quantum Technologie Laboratories GmbH (Preisträger Kategorie „Spinoff), Markus Pröll-Schobel (FFG), Heinz Faßmann (Präsident Österreichische Akademie der Wissenschaften)

Sieger Kategorie | Prototyp

Mit dem Projekt Abfall zu Abwasch von der Universität Graz rund um Markus Hochegger-Krawanja konnten erstmals biobasierte Tenside (die Wirkstoffe jedes Wasch- und Reinigungsmittels) mittels grüner Chemie aus Altspeiseölen sowie Lignin als Abfallprodukt aus der holzverarbeitenden Industrie hergestellt werden. Diese grünen Tenside stehen in ihrer Eigenschaften denen aus der Petrochemie um Nichts nach, haben jedoch einen deutlichen geringeren ökologischen Fußabdruck. Neben Hochegger nahm auch Rektor der Universität Graz Peter Riedler den Preis in der Kategorie „Prototyp“ entgegen.

Im Bild: Martin Kocher (Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft), Markus Hochegger-Krawanja, Universität Graz Projekt Abfall zu Abwasch (Preisträger Kategorie Prototype), Peter Riedler (Rektorat Uni Graz), Martin Polaschek (Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung), Bernhard Küenburg (UpNano)

Das bietet der Gründungspreis Phönix

Die Preisträgerinnen und Preisträger gewinnen – neben Urkunde und Trophäe – die Teilnahme bei einem einschlägigen (digitalen) Event im Wert von 5.000 Euro.

Der Österreichische Gründungpreis Phönix wird von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) in Kooperation mit der Industriellenvereinigung (IV) und der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) organisiert.

Einreichen konnten alle Startups und Spinoffs, die ihren Firmensitz in Österreich haben und nach dem 1. Jänner 2017 gegründet wurden. Neben innovativen Ideen wurde bei der Auswahl der Nominierten ein besonderes Augenmerk auf ihren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung im Sinne der UN-Ziele (Sustainable Development Goals, SDGs) gelegt.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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