29.01.2025
WKÖ-GENERALSEKRETÄR

Gründungen in Österreich: Hattmannsdorfer stellt drei Forderungen an nächste Regierung

Die Wirtschaftskammer Österreich veröffentlichte heute ihr Wirtschaftsbarometer sowie die Gründungszahlen aus dem Jahr 2024. Auch innenpolitische Maßnahmen wurden im Lichte der Koalitionsverhandlungen diskutiert.
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Mariana Kühnel, stellvertretende Generalsekretärin, und Wolfgang Hattmannsdorfer, Generalsekretär der WKÖ (c) Nadine Studeny.

Die Zahl der Gründungen steigt. Faktisch verzeichnete Österreich im Jahr 2024 sogar einen Gründungsrekord. „Das ist die Grundlage für Wachstum und Wohlstand“, sagt Wolfgang Hattmannsdorfer, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), in einem Pressetermin heute.

Zweimal im Jahr veröffentlicht die WKÖ ein Wirtschaftsbarometer zum Aufzeigen der aktuellen Wirtschaftslage. Ein zentraler Punkt davon: Österreich verzeichnet aktuell das zweitschwächste BIP-Wachstum in ganz Europa, nach Estland. Außerdem sei Österreich im internationalen Wettbewerbsranking (IMD) von Platz 19 auf 26 von 67 zurückgerutscht. Hattmannsdorfer spricht dahingehend auch von „zu hohen Lohnstückkosten“. Faktisch liegen diese pro Kopf bei 8,2 Prozent, der EU-Durchschnitt liegt bei 4,8 Prozent.

Stimmungsbild der Unternehmen

Das Wirtschaftsbarometer versucht neben dem Aufzeigen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auch das Stimmungsbild heimischer Unternehmer:innen abzubilden. Befragt wurden dazu 3.200 Unternehmen nach einer Panelstruktur im vergangenen November.

Konkret plant ein Viertel der teilnehmenden Unternehmen, in diesem Jahr keine Investitionen vorzunehmen. Als besonders wachstumshemmend sieht der Großteil die hohen Arbeitskosten (78 Prozent) vor der Nachfrageschwäche (69 Prozent) und einer allgemeinen Unsicherheit (66 Prozent). Auch Bürokratie (62 Prozent), Arbeits- und Fachkräftemangel (59 Prozent), Steuern und Abgaben (48 Prozent) sowie Energiekosten (41 Prozent) werden als wachstumshemmend bezeichnet.

2024 brachte Gründungsrekord in Österreich

Derartige Wachstumsgrenzen, wie sie die WKÖ bezeichnet, schrecken vielerorts allerdings nicht vor einer Unternehmensgründung ab. „Wir erleben einen neuen Gründungsrekord in Österreich“, sagt stellvertretende Generalsekretärin der WKÖ, Mariana Kühnel, im heutigen Pressetermin.

Insgesamt zeigt die Gründungsaktivität einen Aufschwung: Im vergangenen Jahr verzeichnete die heimische Wirtschaft eine absolute Zahl von 36.673 Neugründungen. 46 Prozent davon werden von Frauen gegründet – ein Anstieg von 0,9 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr.

Der Großteil – knapp drei Viertel der erhobenen Neugründungen – sind nicht eingetragene Einzelunternehmen. Nur 13,5 Prozent der verzeichneten Neugründungen aus dem Jahr 2024 wurden als GmbH getätigt. Die neue Rechtsform der FlexKap wurde in nur 0,6 Prozent der Neugründungen angewandt. 6,2 Prozent sind als eingetragene Einzelunternehmen zu verzeichnen.

Was auf einen Schub in der Gründungsaktivität hindeutet, lässt sich allerdings schwer auf die Startup-Branche ummünzen. Immerhin sind mit knapp drei Viertel der Neugründungen und Einzelunternehmen nicht ausschließlich Startups gemeint.

Weiters fällt auf, dass die meisten Neugründungen im Gewerbe und Handwerk (39,7 Prozent) getätigt werden. Ein Viertel der neuen Unternehmen wurde im Handel gegründet, 19,9 Prozent in der Sparte Information und Consulting.

Die Branche Tourismus und Freizeitwirtschaft verzeichnete 8,7 Prozent der heimischen Gründungsaktivität, während die beiden Schlusslichter die Sektoren Transport und Verkehr mit sechs Prozent und Industrie, Banken und Versicherungen mit nur 0,1 Prozent der heimischen Gründungsaktivität bilden.

Drei Forderungen für „ein wirtschaftliches Comeback“

Die WKÖ richtet sich in einer in drei zentralen Punkten aufgeteilten Forderung an die nächste Bundesregierung. Unter dem Vorwand „Was die Wirtschaft für ein Comeback von Leistung und Wettbewerb braucht“ soll internationale Wettbewerbsfähigkeit in erster Linie durch eine Senkung der Lohnstück- und Energiekosten erreicht werden.

Hierbei brauche es einen „Schub nach vorne“ in der aktuellen Energiepolitik für Unternehmen. Und: Das Bekenntnis zu einem offenen Welthandel soll der österreichischen (Export-)Wirtschaft eine Chance für eine höhere Wettbewerbsfähigkeit geben.

Zweitens soll „mehr Leistung durch Anreize“ gefördert werden. Sei es in Form von Überstunden oder das „Arbeiten im Alltag“. Im Fokus steht das Belohnen von Leistung, Sonderprämien für Mitarbeitende sowie die immer häufiger diskutierte Frage der qualifizierten Zuwanderung.

Hattmannsdorfer verweist hierbei auf einen „dringend notwendigen Schub nach vorne“ in Bezug auf die Rot-Weiß-Rot-Karte, was gerade in der internationalen Anwerbung von Fachkräften eine große Rolle spiele.

Der dritte Forderungspunkt an die nächste Regierung stellt die „Attraktivierung des Unternehmertums“ in das Rampenlicht. Hierbei soll es gezielt Anreize für Investitionen und eine Entschlackung der Bürokratie geben, um Gründung und Unternehmertum in Österreich zu fördern und die Selbstständigkeit als attraktive Erwerbsform wahrzunehmen.

„Wir haben einen Schimmer der Hoffnung“, meint Hattmannsdorfer zuletzt. „Am Ende des Tages brauchen wir ein wirtschaftliches Comeback, damit wir den Sozialstaat Österreich auf Dauer finanzieren können.“

„Am Ende des Tages müssen wir Finanzierungen garantieren können“

Auch im Hinblick auf Themen der aktuellen Koalitionsverhandlungen äußerte sich Hattmannsdorfer im Rahmen des Pressetermins. In Bezug auf eine mögliche Bankenabgabe äußerte sich der Generalsekretär mit klaren Worten: „Am Ende des Tages wollen wir attraktive Rahmenbedingungen für Häuslbauer, Sparer und Unternehmer. Ich halte nichts von populistischen Diskussionen. Am Ende des Tages geht es darum, dass wir Finanzierungen auch garantieren können. Dafür braucht es ordentliche Diskussionen.“

Qualifizierte Zuwanderung und Beitrag zur Wertschöpfung

Auch im Hinblick auf Integration, Asyl und qualifizierter Zuwanderung äußerte sich Hattmannsdorfer für einen „Beitrag zur Wertschöpfung“: „Die Leute sollen zu uns kommen, damit sie einen Beitrag zur Wertschöpfung leisten – nicht, weil sie aus dem Sozialsystem schöpfen wollen. Es geht um Zuwanderung in einer Selbsterhaltungsfähigkeit und nicht um Zuwanderung im Sozialsystem. Asyl ist ein Menschenrecht. Das muss immer außer Streit stehen, dass man Asyl und Wirtschaftsmigration miteinander vermischt.“

Anmerkung zur „Herdprämie“ und Offensive in der Kinderbetreuung

Zu guter Letzt kam auch das medial breit diskutierte Thema einer möglichen künftigen „Herdprämie“ zu Wort. Auch hier gab Hattmannsdorfer ein klares Bekenntnis zum Thema Kinderbetreuungsausbau ab. „In einer freien und liberalen Gesellschaft besteht Wahlfreiheit. Das Individuum kann entscheiden, wie es die Kinderbetreuung organisiert. Wir bekennen uns für einen offensiven Ausbau im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen, um die bestmöglichen Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewähren.“

Eine klare Stellungnahme dazu gab es auch von Mariana Kühnel: „Wir verzeichnen die zweithöchste Teilzeitquote in der gesamten Europäischen Union. Unser Ansatz muss sein, mehr Menschen in die Beschäftigung zu bekommen. Vor allem für Frauen besteht derzeit häufig keine Wahlfreiheit in puncto Kinderbetreuung. Ohne die notwendigen Rahmenbedingungen besteht auch weiterhin keine Wahlfreiheit, und wir brauchen gerade jetzt jedes Talent am österreichischen Arbeitsmarkt.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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