29.01.2025
WKÖ-GENERALSEKRETÄR

Gründungen in Österreich: Hattmannsdorfer stellt drei Forderungen an nächste Regierung

Die Wirtschaftskammer Österreich veröffentlichte heute ihr Wirtschaftsbarometer sowie die Gründungszahlen aus dem Jahr 2024. Auch innenpolitische Maßnahmen wurden im Lichte der Koalitionsverhandlungen diskutiert.
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Mariana Kühnel, stellvertretende Generalsekretärin, und Wolfgang Hattmannsdorfer, Generalsekretär der WKÖ (c) Nadine Studeny.

Die Zahl der Gründungen steigt. Faktisch verzeichnete Österreich im Jahr 2024 sogar einen Gründungsrekord. „Das ist die Grundlage für Wachstum und Wohlstand“, sagt Wolfgang Hattmannsdorfer, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), in einem Pressetermin heute.

Zweimal im Jahr veröffentlicht die WKÖ ein Wirtschaftsbarometer zum Aufzeigen der aktuellen Wirtschaftslage. Ein zentraler Punkt davon: Österreich verzeichnet aktuell das zweitschwächste BIP-Wachstum in ganz Europa, nach Estland. Außerdem sei Österreich im internationalen Wettbewerbsranking (IMD) von Platz 19 auf 26 von 67 zurückgerutscht. Hattmannsdorfer spricht dahingehend auch von „zu hohen Lohnstückkosten“. Faktisch liegen diese pro Kopf bei 8,2 Prozent, der EU-Durchschnitt liegt bei 4,8 Prozent.

Stimmungsbild der Unternehmen

Das Wirtschaftsbarometer versucht neben dem Aufzeigen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auch das Stimmungsbild heimischer Unternehmer:innen abzubilden. Befragt wurden dazu 3.200 Unternehmen nach einer Panelstruktur im vergangenen November.

Konkret plant ein Viertel der teilnehmenden Unternehmen, in diesem Jahr keine Investitionen vorzunehmen. Als besonders wachstumshemmend sieht der Großteil die hohen Arbeitskosten (78 Prozent) vor der Nachfrageschwäche (69 Prozent) und einer allgemeinen Unsicherheit (66 Prozent). Auch Bürokratie (62 Prozent), Arbeits- und Fachkräftemangel (59 Prozent), Steuern und Abgaben (48 Prozent) sowie Energiekosten (41 Prozent) werden als wachstumshemmend bezeichnet.

2024 brachte Gründungsrekord in Österreich

Derartige Wachstumsgrenzen, wie sie die WKÖ bezeichnet, schrecken vielerorts allerdings nicht vor einer Unternehmensgründung ab. „Wir erleben einen neuen Gründungsrekord in Österreich“, sagt stellvertretende Generalsekretärin der WKÖ, Mariana Kühnel, im heutigen Pressetermin.

Insgesamt zeigt die Gründungsaktivität einen Aufschwung: Im vergangenen Jahr verzeichnete die heimische Wirtschaft eine absolute Zahl von 36.673 Neugründungen. 46 Prozent davon werden von Frauen gegründet – ein Anstieg von 0,9 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr.

Der Großteil – knapp drei Viertel der erhobenen Neugründungen – sind nicht eingetragene Einzelunternehmen. Nur 13,5 Prozent der verzeichneten Neugründungen aus dem Jahr 2024 wurden als GmbH getätigt. Die neue Rechtsform der FlexKap wurde in nur 0,6 Prozent der Neugründungen angewandt. 6,2 Prozent sind als eingetragene Einzelunternehmen zu verzeichnen.

Was auf einen Schub in der Gründungsaktivität hindeutet, lässt sich allerdings schwer auf die Startup-Branche ummünzen. Immerhin sind mit knapp drei Viertel der Neugründungen und Einzelunternehmen nicht ausschließlich Startups gemeint.

Weiters fällt auf, dass die meisten Neugründungen im Gewerbe und Handwerk (39,7 Prozent) getätigt werden. Ein Viertel der neuen Unternehmen wurde im Handel gegründet, 19,9 Prozent in der Sparte Information und Consulting.

Die Branche Tourismus und Freizeitwirtschaft verzeichnete 8,7 Prozent der heimischen Gründungsaktivität, während die beiden Schlusslichter die Sektoren Transport und Verkehr mit sechs Prozent und Industrie, Banken und Versicherungen mit nur 0,1 Prozent der heimischen Gründungsaktivität bilden.

Drei Forderungen für „ein wirtschaftliches Comeback“

Die WKÖ richtet sich in einer in drei zentralen Punkten aufgeteilten Forderung an die nächste Bundesregierung. Unter dem Vorwand „Was die Wirtschaft für ein Comeback von Leistung und Wettbewerb braucht“ soll internationale Wettbewerbsfähigkeit in erster Linie durch eine Senkung der Lohnstück- und Energiekosten erreicht werden.

Hierbei brauche es einen „Schub nach vorne“ in der aktuellen Energiepolitik für Unternehmen. Und: Das Bekenntnis zu einem offenen Welthandel soll der österreichischen (Export-)Wirtschaft eine Chance für eine höhere Wettbewerbsfähigkeit geben.

Zweitens soll „mehr Leistung durch Anreize“ gefördert werden. Sei es in Form von Überstunden oder das „Arbeiten im Alltag“. Im Fokus steht das Belohnen von Leistung, Sonderprämien für Mitarbeitende sowie die immer häufiger diskutierte Frage der qualifizierten Zuwanderung.

Hattmannsdorfer verweist hierbei auf einen „dringend notwendigen Schub nach vorne“ in Bezug auf die Rot-Weiß-Rot-Karte, was gerade in der internationalen Anwerbung von Fachkräften eine große Rolle spiele.

Der dritte Forderungspunkt an die nächste Regierung stellt die „Attraktivierung des Unternehmertums“ in das Rampenlicht. Hierbei soll es gezielt Anreize für Investitionen und eine Entschlackung der Bürokratie geben, um Gründung und Unternehmertum in Österreich zu fördern und die Selbstständigkeit als attraktive Erwerbsform wahrzunehmen.

„Wir haben einen Schimmer der Hoffnung“, meint Hattmannsdorfer zuletzt. „Am Ende des Tages brauchen wir ein wirtschaftliches Comeback, damit wir den Sozialstaat Österreich auf Dauer finanzieren können.“

„Am Ende des Tages müssen wir Finanzierungen garantieren können“

Auch im Hinblick auf Themen der aktuellen Koalitionsverhandlungen äußerte sich Hattmannsdorfer im Rahmen des Pressetermins. In Bezug auf eine mögliche Bankenabgabe äußerte sich der Generalsekretär mit klaren Worten: „Am Ende des Tages wollen wir attraktive Rahmenbedingungen für Häuslbauer, Sparer und Unternehmer. Ich halte nichts von populistischen Diskussionen. Am Ende des Tages geht es darum, dass wir Finanzierungen auch garantieren können. Dafür braucht es ordentliche Diskussionen.“

Qualifizierte Zuwanderung und Beitrag zur Wertschöpfung

Auch im Hinblick auf Integration, Asyl und qualifizierter Zuwanderung äußerte sich Hattmannsdorfer für einen „Beitrag zur Wertschöpfung“: „Die Leute sollen zu uns kommen, damit sie einen Beitrag zur Wertschöpfung leisten – nicht, weil sie aus dem Sozialsystem schöpfen wollen. Es geht um Zuwanderung in einer Selbsterhaltungsfähigkeit und nicht um Zuwanderung im Sozialsystem. Asyl ist ein Menschenrecht. Das muss immer außer Streit stehen, dass man Asyl und Wirtschaftsmigration miteinander vermischt.“

Anmerkung zur „Herdprämie“ und Offensive in der Kinderbetreuung

Zu guter Letzt kam auch das medial breit diskutierte Thema einer möglichen künftigen „Herdprämie“ zu Wort. Auch hier gab Hattmannsdorfer ein klares Bekenntnis zum Thema Kinderbetreuungsausbau ab. „In einer freien und liberalen Gesellschaft besteht Wahlfreiheit. Das Individuum kann entscheiden, wie es die Kinderbetreuung organisiert. Wir bekennen uns für einen offensiven Ausbau im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen, um die bestmöglichen Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewähren.“

Eine klare Stellungnahme dazu gab es auch von Mariana Kühnel: „Wir verzeichnen die zweithöchste Teilzeitquote in der gesamten Europäischen Union. Unser Ansatz muss sein, mehr Menschen in die Beschäftigung zu bekommen. Vor allem für Frauen besteht derzeit häufig keine Wahlfreiheit in puncto Kinderbetreuung. Ohne die notwendigen Rahmenbedingungen besteht auch weiterhin keine Wahlfreiheit, und wir brauchen gerade jetzt jedes Talent am österreichischen Arbeitsmarkt.“

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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