29.01.2025
WKÖ-GENERALSEKRETÄR

Gründungen in Österreich: Hattmannsdorfer stellt drei Forderungen an nächste Regierung

Die Wirtschaftskammer Österreich veröffentlichte heute ihr Wirtschaftsbarometer sowie die Gründungszahlen aus dem Jahr 2024. Auch innenpolitische Maßnahmen wurden im Lichte der Koalitionsverhandlungen diskutiert.
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Mariana Kühnel, stellvertretende Generalsekretärin, und Wolfgang Hattmannsdorfer, Generalsekretär der WKÖ (c) Nadine Studeny.

Die Zahl der Gründungen steigt. Faktisch verzeichnete Österreich im Jahr 2024 sogar einen Gründungsrekord. „Das ist die Grundlage für Wachstum und Wohlstand“, sagt Wolfgang Hattmannsdorfer, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), in einem Pressetermin heute.

Zweimal im Jahr veröffentlicht die WKÖ ein Wirtschaftsbarometer zum Aufzeigen der aktuellen Wirtschaftslage. Ein zentraler Punkt davon: Österreich verzeichnet aktuell das zweitschwächste BIP-Wachstum in ganz Europa, nach Estland. Außerdem sei Österreich im internationalen Wettbewerbsranking (IMD) von Platz 19 auf 26 von 67 zurückgerutscht. Hattmannsdorfer spricht dahingehend auch von „zu hohen Lohnstückkosten“. Faktisch liegen diese pro Kopf bei 8,2 Prozent, der EU-Durchschnitt liegt bei 4,8 Prozent.

Stimmungsbild der Unternehmen

Das Wirtschaftsbarometer versucht neben dem Aufzeigen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auch das Stimmungsbild heimischer Unternehmer:innen abzubilden. Befragt wurden dazu 3.200 Unternehmen nach einer Panelstruktur im vergangenen November.

Konkret plant ein Viertel der teilnehmenden Unternehmen, in diesem Jahr keine Investitionen vorzunehmen. Als besonders wachstumshemmend sieht der Großteil die hohen Arbeitskosten (78 Prozent) vor der Nachfrageschwäche (69 Prozent) und einer allgemeinen Unsicherheit (66 Prozent). Auch Bürokratie (62 Prozent), Arbeits- und Fachkräftemangel (59 Prozent), Steuern und Abgaben (48 Prozent) sowie Energiekosten (41 Prozent) werden als wachstumshemmend bezeichnet.

2024 brachte Gründungsrekord in Österreich

Derartige Wachstumsgrenzen, wie sie die WKÖ bezeichnet, schrecken vielerorts allerdings nicht vor einer Unternehmensgründung ab. „Wir erleben einen neuen Gründungsrekord in Österreich“, sagt stellvertretende Generalsekretärin der WKÖ, Mariana Kühnel, im heutigen Pressetermin.

Insgesamt zeigt die Gründungsaktivität einen Aufschwung: Im vergangenen Jahr verzeichnete die heimische Wirtschaft eine absolute Zahl von 36.673 Neugründungen. 46 Prozent davon werden von Frauen gegründet – ein Anstieg von 0,9 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr.

Der Großteil – knapp drei Viertel der erhobenen Neugründungen – sind nicht eingetragene Einzelunternehmen. Nur 13,5 Prozent der verzeichneten Neugründungen aus dem Jahr 2024 wurden als GmbH getätigt. Die neue Rechtsform der FlexKap wurde in nur 0,6 Prozent der Neugründungen angewandt. 6,2 Prozent sind als eingetragene Einzelunternehmen zu verzeichnen.

Was auf einen Schub in der Gründungsaktivität hindeutet, lässt sich allerdings schwer auf die Startup-Branche ummünzen. Immerhin sind mit knapp drei Viertel der Neugründungen und Einzelunternehmen nicht ausschließlich Startups gemeint.

Weiters fällt auf, dass die meisten Neugründungen im Gewerbe und Handwerk (39,7 Prozent) getätigt werden. Ein Viertel der neuen Unternehmen wurde im Handel gegründet, 19,9 Prozent in der Sparte Information und Consulting.

Die Branche Tourismus und Freizeitwirtschaft verzeichnete 8,7 Prozent der heimischen Gründungsaktivität, während die beiden Schlusslichter die Sektoren Transport und Verkehr mit sechs Prozent und Industrie, Banken und Versicherungen mit nur 0,1 Prozent der heimischen Gründungsaktivität bilden.

Drei Forderungen für „ein wirtschaftliches Comeback“

Die WKÖ richtet sich in einer in drei zentralen Punkten aufgeteilten Forderung an die nächste Bundesregierung. Unter dem Vorwand „Was die Wirtschaft für ein Comeback von Leistung und Wettbewerb braucht“ soll internationale Wettbewerbsfähigkeit in erster Linie durch eine Senkung der Lohnstück- und Energiekosten erreicht werden.

Hierbei brauche es einen „Schub nach vorne“ in der aktuellen Energiepolitik für Unternehmen. Und: Das Bekenntnis zu einem offenen Welthandel soll der österreichischen (Export-)Wirtschaft eine Chance für eine höhere Wettbewerbsfähigkeit geben.

Zweitens soll „mehr Leistung durch Anreize“ gefördert werden. Sei es in Form von Überstunden oder das „Arbeiten im Alltag“. Im Fokus steht das Belohnen von Leistung, Sonderprämien für Mitarbeitende sowie die immer häufiger diskutierte Frage der qualifizierten Zuwanderung.

Hattmannsdorfer verweist hierbei auf einen „dringend notwendigen Schub nach vorne“ in Bezug auf die Rot-Weiß-Rot-Karte, was gerade in der internationalen Anwerbung von Fachkräften eine große Rolle spiele.

Der dritte Forderungspunkt an die nächste Regierung stellt die „Attraktivierung des Unternehmertums“ in das Rampenlicht. Hierbei soll es gezielt Anreize für Investitionen und eine Entschlackung der Bürokratie geben, um Gründung und Unternehmertum in Österreich zu fördern und die Selbstständigkeit als attraktive Erwerbsform wahrzunehmen.

„Wir haben einen Schimmer der Hoffnung“, meint Hattmannsdorfer zuletzt. „Am Ende des Tages brauchen wir ein wirtschaftliches Comeback, damit wir den Sozialstaat Österreich auf Dauer finanzieren können.“

„Am Ende des Tages müssen wir Finanzierungen garantieren können“

Auch im Hinblick auf Themen der aktuellen Koalitionsverhandlungen äußerte sich Hattmannsdorfer im Rahmen des Pressetermins. In Bezug auf eine mögliche Bankenabgabe äußerte sich der Generalsekretär mit klaren Worten: „Am Ende des Tages wollen wir attraktive Rahmenbedingungen für Häuslbauer, Sparer und Unternehmer. Ich halte nichts von populistischen Diskussionen. Am Ende des Tages geht es darum, dass wir Finanzierungen auch garantieren können. Dafür braucht es ordentliche Diskussionen.“

Qualifizierte Zuwanderung und Beitrag zur Wertschöpfung

Auch im Hinblick auf Integration, Asyl und qualifizierter Zuwanderung äußerte sich Hattmannsdorfer für einen „Beitrag zur Wertschöpfung“: „Die Leute sollen zu uns kommen, damit sie einen Beitrag zur Wertschöpfung leisten – nicht, weil sie aus dem Sozialsystem schöpfen wollen. Es geht um Zuwanderung in einer Selbsterhaltungsfähigkeit und nicht um Zuwanderung im Sozialsystem. Asyl ist ein Menschenrecht. Das muss immer außer Streit stehen, dass man Asyl und Wirtschaftsmigration miteinander vermischt.“

Anmerkung zur „Herdprämie“ und Offensive in der Kinderbetreuung

Zu guter Letzt kam auch das medial breit diskutierte Thema einer möglichen künftigen „Herdprämie“ zu Wort. Auch hier gab Hattmannsdorfer ein klares Bekenntnis zum Thema Kinderbetreuungsausbau ab. „In einer freien und liberalen Gesellschaft besteht Wahlfreiheit. Das Individuum kann entscheiden, wie es die Kinderbetreuung organisiert. Wir bekennen uns für einen offensiven Ausbau im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen, um die bestmöglichen Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewähren.“

Eine klare Stellungnahme dazu gab es auch von Mariana Kühnel: „Wir verzeichnen die zweithöchste Teilzeitquote in der gesamten Europäischen Union. Unser Ansatz muss sein, mehr Menschen in die Beschäftigung zu bekommen. Vor allem für Frauen besteht derzeit häufig keine Wahlfreiheit in puncto Kinderbetreuung. Ohne die notwendigen Rahmenbedingungen besteht auch weiterhin keine Wahlfreiheit, und wir brauchen gerade jetzt jedes Talent am österreichischen Arbeitsmarkt.“

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easyvegan Pixelrunner FireStart P4 Therapeutics - Insolvenzen
(c) Adobe Stock

5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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