05.10.2017

Gründerscheidung statt Rosenkrieg: Wie trenne ich mich richtig?

Gründerscheidung statt Rosenkrieg: Wie trenne ich mich richtig? Trennungen sind normal. Bei Ehen, genauso wie bei Gründern. Manchmal ist es das Projekt, das nicht gut läuft, manchmal das Persönliche, oder auch wenn im besten Fall das Wachstum die Fähigkeiten der Gründer selbst übersteigt. Die Gründe sind vielfältig. Die Probleme meist die gleichen.
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Christoph Richter Pitches
Christoph Richter

Bei der Trennung stehen viele Fragen offen. Wie werden die Investoren reagieren? Wie das Team?
Was passiert mit meinen Anteilen? Und wer wird die Firma nun weiterführen?Aber zuerst, warum der Vergleich mit Ehen? Er wird oft gestellt, denn ein Gesellschaftervertrag ist quasi wie ein Ehevertrag. Und das Leben als Gründer hat oft dieselben Probleme wie eine Ehe. Krach zwischen den Gründern zum Beispiel. Oder, dass die Founder oft auch Elterneigenschaften vom Team zugeschrieben bekommen. Und man sagt ja auch so schön: Darum prüfe, wer sich ein Startup-Leben bindet.

Großes Glück

Mittlerweile habe ich einige Erfahrung mit dem Thema. Nicht nur durch meine drei Gründungen (iJoule, zoomsquare, intellyo), sondern vor allem, weil ich oft von Gründern um Rat gefragt werde, die sich dem Thema stellen müssen.
Bei meinen Gründungen hatte ich großes Glück, dass es nie zu einem wirklichen Streit gekommen ist. Natürlich gab es Drama, aber am Ende konnte immer eine gute Lösung für alle gefunden werden. Vor allem auch, weil wir ein starkes, sich ergänzendes Gründerteam hatten, das offen miteinander umgegangen ist.

Hier einige Tipps, die euch weiterhelfen werden:

Streitet nicht vor dem Team

Jedes – ich wiederhole – jedes Gründerteam streitet. Wo Großes entsteht, entsteht auch viel Reibung.
Das Können von Entrepreneuren zeigt sich, wenn man sich nach einer hitzigen Diskussion schnell wieder auf das Sachliche konzentrieren kann. Nur bitte diskutiert nicht vor dem Team oder den Investoren. Sie wissen nicht über alles Bescheid, und könnten das leicht als schlechtes Zeichen aufnehmen. Im besten Fall ist deren Tag im Eimer, und damit auch deren Produktivität.
Ein Spaziergang der Gründer, ein Afterwork-Bier oder ein klärendes Frühstück alle zwei Wochen hat sich hier als beste Vorsorge bewährt. Ein geschlossen auftretendes Führungsteam ist nicht nur nach außen, sondern auch nach innen essentiell.

Redet offen über eure Zukunftspläne

Als Gründer hat man oft das Gefühl, sich an niemanden wenden zu können. Vor den Investoren muss man auftreten als wäre alles im grünen Bereich, vor dem Team als hätte man von allem eine Ahnung. Auch die Familie bietet Angesichts des ’nicht echten‘ Jobs selten den benötigten Rückhalt. Gerade deswegen ist es wichtig, zu den Mitgründern offen zu sein, gemeinsam an einem Strang zu ziehen und die richtigen Lösungen zu suchen. Jeder im Gründerteam hat mal eine schwere Zeit. Eventuell fehlt die Motivation, oder es wäre wieder ein Pivot nötig. Ein gutes Gründerteam zeichnet sich dadurch aus, dass es sich gegenseitig motiviert, hilft und stützt.Und wenn dein Co-Founder meint „Das alles wird mir gerade zu viel“, heißt es ja nicht, dass man gleich aussteigt. Weiters würde ich jedem Gründer empfehlen, sich einen oder mehrere Mentoren oder Coaches zu suchen, schon allein der Selbstreflexion wegen. Gründen bedeutet vor allem eine steile Lernkurve. Ein Mentor hilft, dieses Potential auszuschöpfen.

Analysiert die gerechte Aufgabenverteilung im Gründerteam

Die Arbeit eines Co-Founders ist nie das, was man sich am Anfang vorstellt. Das Spannende am Gründen ist doch, dass alle paar Monate eine komplett andere Aufgabe auf einen zukommt. Dadurch findet man sich aber oft auch in einer Rolle wieder, die man nie spielen wollte. Wenn man merkt, dass einem die zugeteilten Rollen nicht mehr passen, sollte man Folgendes Aufschreiben: Wohin verschwindet die eigene Arbeitszeit eigentlich? Wem muss ich ständig hinterherrennen? Und ist das Ziel noch das, wovon wir immer geträumt haben?
Durch diese Analyse sieht man, woher das Unbehagen kommt. Und vor allem kann man vor den Mitgründern viel besser argumentieren, was nicht passt. Meistens ist ein guter erster Schritt, Verantwortlichkeiten an ein Teammitglied abzugeben, und dadurch den Kopf wieder etwas freier zu bekommen. Merke: Als Gründer sollte man an seinem Startup arbeiten – nicht nur darin. Das heißt, man sollte an Konzept und Strategie des Startups arbeiten, anstatt sich selbst im ‚Daily Business‘ aufzureiben.

Redaktionstipps

Schrittweise kommunizieren

Wenn es gar nicht geht und eine Trennung bevorsteht, dann überlegt euch einen guten Plan und kommuniziert den nach und nach. Schaut zuerst, dass die Verantwortungen auf ein Minimum reduziert werden, im Team und extern. Das zeigt, wenn es soweit ist, die bestmögliche Kontinuität. Redet als erstes mit eurem Lead Investor und macht einen Workshop mit ihm. Dadurch holt ihr das restliche Investorenteam am einfachsten auf eure Seite. Für das Team wird die Neuigkeit ein großer Schock sein. Daher plant keine wichtigen Meetings für den Rest des Tages, sondern redet eher noch einmal einzeln mit euren Mitarbeitern. Jede Veränderung ist auch wieder eine Chance.

Anteile abgeben

Als Gründer ist man der erste, der Anteile abgibt, egal ob es Mitarbeiteranteile sind oder Investorenrunden. Durch eure Vestingvereinbahrung ist ziemlich schnell klar, in welcher Größenordnung sich das bewegen wird. Trotzdem würde ich empfehlen, als Gründer, der geht, etwas mehr abzugeben. Damit sorgt man für ein positives Klima und gibt ein gutes Zeichen und den nötigen Spielraum an die Mitgründer und Investoren. Oft ist es sinnvoll, die Anteile per Vertrag gleich zu „parken“. Für etwaigen Ersatz oder Ausbau des Teams. Hier gilt der Satz „Besser wenige Anteile mit Wert, als viele Anteile von nichts“.

Über den Autor

Christoph Richter ist langjähriger Startup-Profi und vielseitiger Serial Entrepreneur. Schon in den 90er Jahren hat er bei derStandard.at mitgearbeitet, dem ersten deutschsprachigen Medium im Internet. Auch bei Bwin war er in einer führenden Rolle als IT-Lead und begleitete die Firma bei ihrem Aufstieg zum Weltkonzern. Durch sein Mitwirken bei vielen Internationalen Internetpionieren seit zwei Jahrzehnten konnte er wichtigen Input für die Österreichische Startupszene liefern. Dies bewies er auch mit dem Aufbau von mittlerweile drei eigenen Startups (iJoule, zoomsquare, intellyo).
Durch sein Engagement in der Startup-Szene als Speaker bei Konferenzen und Mentor unterstützte er mittlerweile mehr als 300 Startups. Aktuell fokusiert er sich mit seinem neuen Projekt, www.RichterRichtets.com, auf „Instant Business Upgrades“.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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