02.09.2021

Gründerpreis Phönix 2021: Anmeldefrist läuft noch bis 15. September

Mit dem Gründerpreis "Phönix" werden jedes Jahr die besten Startups, Spin-offs, Prototypen und Female Entrepreneurs ausgezeichnet. Einreichungen sind noch bis 15. September 2021 möglich.
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Gründerpreis Phönix
(c) BMBWF/Lusser

Der Österreichische Gründerpreis Phönix zeichnet jedes Jahr herausragende Leistungen österreichischer Startups, Spin-offs und Forschungsteams aus. Besonders hervorgehoben werden darüber hinaus Leistungen von Gründerinnen, um die Potenziale von Frauen im Bereich High-Tech-Gründungen weiter zu fördern.

Schwerpunkt bei der Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger liegt laut Austria Wirtschaftsservice (aws) vor allem auf herausragenden Leistungen, die einen „wichtigen Beitrag zur Überwindung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen“ schaffen. Denn gerade bei diesen Problemstellungen werde der besondere Nutzen und die breite Wirkung eines erfolgreichen Wissenstransfers von Forschungseinrichtungen in die Wirtschaft besonders sichtbar, so die aws.

Anmeldungen für Gründerpreis Phönix

Der Gründerpreis Phönix wird im Auftrag des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) von der aws in Kooperation mit der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und der Industriellenvereinigung (IV) organisiert.

Anmeldungen für Startups, Spin-offs und Prototypen sind noch bis 15. September 2021 möglich. Die feierliche Auszeichnung der Preisträger erfolgt am 9. Dezember 2021 im Haus der Industrie.

Die Preisträger sowie die mit ihnen verbundenen Forschungseinrichtungen werden im Rahmen einer Gala mit Trophäen, Urkunden und einer Entsendung als Expertinnen und Experten zu einem einschlägigen internationalen oder nationalen (Online-)Event im Wert von EUR 5.000,– prämiert.

Jury und Auswahlkriterien

Der Österreichische Gründerpreis Phönix wird in den vier Kategorien „Female Entrepreneurs“, „Startup“, „Spin-off“ und „Prototype“ vergeben. Die Auswahl der Gewinner erfolgt laut aws durch eine international besetzte Fachjury. Für die Teilnahme gelten zum Zeitpunkt der Einreichung folgende Kriterien:

  • die Gründung ist nach dem 1. Jänner 2015 erfolgt (Eintragung ins Firmen­buch oder Ausstellung des Gewerbescheins)
  • Firmensitz in Österreich

Bewertungskriterien der Jury in der Kategorie „Startup“:

  • Alleinstellungsmerkmale
  • Gesellschaftliche Relevanz und Nachhaltigkeit
  • Unternehmerische Leistung
  • Marktpotenzial

Die vier Kategorien im Details

Female Entrepreneurs

Die Potenziale von Frauen, insbesondere im Bereich von High-Tech-Gründungen, werden bislang nur unzureichend genutzt. Die Auszeichnung in der Kategorie „Female Entrepreneurs“ setzt daher ein Signal, um auch entsprechende „Role Models“ zu etablieren. Aus dem Pool aller eingereichten Projekte wird von der Jury ein erfolgreiches Projekt ausgewählt, an dem eine Frau als Forscherin, Gründerin oder Geschäftsführerin maßgeblich beteiligt ist.

Startup

In dieser Kategorie werden österreichische Start-ups prämiert deren innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen adressieren.

Spin-off

Ausgezeichnet werden Verwertungs-Spin-offs mit ihrer Forschungseinrichtung, die unter anderem aus öffentlichen Universitäten, Fachhochschulen oder Kooperationsprogrammen (wie z.B. Research Studios Austria, COMET-Zentrum oder CD-Labors) hervorgegangen sind.

Prototype

„Modelle“ oder Prototypen veranschaulichen laut den Organisatoren die Machbarkeit von Innovationen und beschleunigen dadurch die Verwertung in Gesellschaft und Wirtschaft. Einreichberechtigt sind alle Universitäten, öffentliche Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die bei Programmen der Förderagenturen aws bzw. FFG – bspw. PRIZE (aws), PreSeed (aws), Seedfinancing (aws), High-Tech Start-up (FFG), Start-up (FFG) sowie Research Studios Austria RSA (FFG) – ab 1. Jänner 2015 eingereicht und eine Förderung erhalten haben.

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Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner | (c) BMAW/Holey
Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner | (c) BMAW/Holey

Mit Spannung war das heute vorgelegte Doppelbudget für die Jahre 2027 und 2028 erwartet worden. Schon im Vorfeld gingen die Wogen wegen kolportierter Kürzungen in verschiedenen Bereichen hoch. Nun hielt Finanzminister Markus Marterbauer seine Budget-Rede und der Ministerrat legte seine Entwürfe für die Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028 vor. Die allgemeine Aufregung ist dabei, wie zu erwarten groß.

Das Wirtschafts- und Energiebudget wachse jedoch trotz weitreichender Konsolidierungsmaßnahmen um 25 Prozent (veranschlagt für 2028), betont Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer in einer Aussendung. Er nennt die mit zwei Milliarden Euro budgetierte Senkung der Lohnnebenkosten ebenso wie ein 750 Millionen Euro schweres Industriepaket.

Auch ein Update in Sachen Startup-Politik geht aus dem Budget hervor. „Mit dem Startup- und Scaleup-Fonds investieren wir gezielt in Wachstum, Innovation und Zukunft. Die bis zu 100 Millionen Euro Ankerinvestment des Bundes sollen zur Startbahn für die nächste Generation österreichischer Zukunftsunternehmen werden“, wird Staatssekretärin Elisabeth Zehenter in einer Aussendung zitiert.

Ankerinvestment: „bis zu“ und „allenfalls“

Zwei Details, die auffallen: Der bislang als „Scale-up Fonds“ titulierte Dachfonds scheint seinen Namen wieder geändert zu haben. Und das „bis zu“ in der Aussage über das Ankerinvestment kann stutzig machen – wiewohl im weiteren Verlauf der Aussendung die 100 Millionen Euro bei einem anvisierten Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro noch einmal ohne Abschwächung genannt werden.

In den Texten der Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028, wo der Fonds übrigens als „Start-up & Scale-up Dachfonds“ bezeichnet wird (namenstechnisch scheint also weiterhin allgemeine Unklarheit zu herrschen), findet sich keine genaue Summe für das Ankerinvestment. Im Gegenteil ist zu lesen: „Der nächste Projektschritt zur Umsetzung des Start-up & Scale-up Dachfonds ist die Beauftragung der Austria Wirtschaftsservice GmbH mit der Ausschreibung des Dachfondsmanagements und allenfalls mit der Verwaltung eines Bundesanteils am Dachfonds.“

„Allenfalls“ also. Zumal andere Budget-Zahlen sehr konkret beziffert sind, scheint hier also das letzte Wort – trotz beschlossenen Doppel-Budgets – doch noch nicht gesprochen zu sein. Definitiv fixiert ist dagegen die geplante Timeline: „31.12.2027: Start-up & Scale-up Dachfonds hat seine operative Tätigkeit aufgenommen (First Closing abgeschlossen)“, heißt es dazu im Wortlaut im Gesetz.

Ein weiteres Unicorn pro Jahr als Ziel im Budget-Gesetz

Ein weiteres spannendes Detail in den beiden Bundesfinanzgesetzen: Es wird eine konkrete anvisierte Zahl an österreichischen Unicorns als Kennzahl festgelegt (im Wortlaut „Anzahl der Startup-Einhörner in Österreich“). Als Ist-Zustand wird für 2025 die Zahl sechs genannt (über die man sich bekanntlich abhängig von der jeweiligen Definition streiten kann). Für 2027 wird das Ziel mit sieben, für 2028 mit acht angegeben.

Daneben schrieb die Regierung unter anderem die Weiterführung der Programme AWS Seedfinancing und AWS First Inkubator in den Gesetzestexten fest. Beschlossen sind diese noch nicht. Sie müssen nach der Vorlage durch den Ministerrat nun noch durch die Abstimmung im Parlament, die für 9. und 10. Juli vorgesehen ist.

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