12.08.2024
GRÜNDUNG

Gründer:innen im Ausland: Thomas Hebenstreit über Gründung in Indien

Ein anderer Markt, unterschiedliche Konsumbedürfnisse und neue Kulturen: Die Gründung im Ausland ist ein gewagter Schritt und manche Startups wagen ihn. Was treibt Founder:innen an, im Ausland zu gründen und ihre Unternehmen auf "fremden" Boden anzusiedeln? brutkasten hat bei Auslandsgründer:innen nachgefragt.
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Ein Mann steht vor einer weißen Treppe und hat die Arme verschränkt.
Thomas Hebenstreit Gründer von The Shirt Dandy und Sartoria Vienna. (c) The Shirt Dandy

Dieser Beitrag ist Teil einer brutkasten-Serie zum Thema Gründen im Ausland. Andere Beiträge behandelten Großbritannien (mit Rima Suppan von Peachies) und USA (mit Patricia Bubner von Orbillion Bio)


Maßgeschneiderte Hemden in einer Vielzahl von Stilen und Stoffen, ausgemessen durch Künstliche Intelligenz – das ist das Konzept von The Shirt Dandy. Um die Textil-Geschäftsidee zu realisieren, hat Thomas Hebenstreit seine Firma in Indien gegründet, brutkasten berichtete. Im Gespräch mit brutkasten gibt der Wiener Unternehmer Einblicke in seine Beweggründe für diese Standortwahl. Er erzählt von seinen Erfahrungen mit dem Standort Indien.

Hebenstreit über die Gründung in Indien

Mit seinem Startup setzt Hebenstreit auf die Idee, leistbare Maßhemden anzubieten, in denen auch ein Tech-Aspekt verwoben ist. Mittels eines 3D-Konfigurators werden die Hemden designt.Das Abmessen der Hemden wird von einer KI-gestützten App übernommen. Für die Realisierung dieser Geschäftsidee hat er sich entschieden, sein Startup in Delhi zu gründen. Die Produktion der Hemden ist in Indien angesiedelt und das Land ist auch der Hauptabsatzmarkt für die Produkte von The Shirt Dandy.

Für den Wiener wäre es nach Indien kein großer Sprung gewesen. „Ich habe vorher in Indien gewohnt. Ich habe so schon gute Einblicke gekommen in die Marktentwicklung und in die Konsumentenbedürfnisse“, sagt der Gründer im Gespräch. Indien ist schon aufgrund seiner unglaublichen Größe nicht ein Markt, sondern viel eher mehrere Märkte, da sich die Regionen sehr unterscheiden.

Netzwerkaufbau durch Expat-Blase

Während eines Arbeitsaufenthaltes hat der Unternehmer ein paar Monate in der indischen Metropole Dehli verbracht. „Ich war als Expat drüben und lebte dort in einer Blase, von Diplomaten und Geschäftsführern und eher wohlhabenden Indern, sie waren auch dann mein Beginn vom Netzwerk“, erzählt Hebenstreit.

Diese Kontakte wären auch hilfreich dabei gewesen, den Zugang zum indischen Markt zu schaffen. Denn in Indien gäbe es eine große Betonung auf persönliche Verbindungen im Geschäftsleben. Diese Beziehungen konnte er durch die Expat-Blase herstellen und so „auch wichtige Kontakte für die Geschäftsgründung knüpfen“, erzählt Hebenstreit über den Aufbau seines Netzwerks. In Indien würden Geschäfte viel persönlichere Noten enthalten und auch weniger Formalitäten mit sich bringen. „Da erhältst du keine Mahnung von einem Lieferanten nur weil du mal nicht zahlst, wenn da eine Beziehung besteht, sagen sie: „zahle wenn es dir besser passt“, sagt Hebenstreit.

Mehr Bürokratie, profitablere Kostenstruktur

Indien ist die fünftgrößte Volkswirtschaft der Welt und hat über 1,4 Mrd Einwohner:innen. Das Land befindet sich im wirtschaftlichen Aufschwung, die Mittelschicht wächst und gleichzeitig steht es vor ökologischen, ökonomischen und sozialen Herausforderungen. Hebenstreit berichtet im Gespräch über rechtliche Hürden und viel Verwaltungsaufwand. „Indien ist sehr bürokratisch, es ist viel bürokratischer als bei uns“, findet der Unternehmer. Um durch den indischen Bürokratie-Jungle zu kommen, habe er sich von Anfang an rechtliche Unterstützung in Form von Anwälten geholt, denn „Gründen ist in Österreich viel leichter als in Indien“, findet Hebenstreit.

Positiv für Indien spreche die Kostenstruktur dort, „wenn du profitabel werden willst, dann ist es in Indien leichter. Die Kostenstruktur ist dafür einfach geeigneter“, sagt Hebenstreit. Als „Startup-freundlicher“ bezeichnet Hebenstreit das Land, da die Beziehung im Geschäftskontakt viel Betonung erfährt und auf Vertrauen beruhe.

Um in Indien ein Startup aufzubauen, müsse man selbst vor Ort sein beziehungsweise öfter vor Ort sein. „Das kannst du nicht alles von Österreich aus aufbauen“, sagt Hebenstreit. Die persönliche Präsenz wäre wichtig, um sowohl mit Mitarbeiter:innen als auch mit Geschäftspartner:innen den konstanten Kontakt halten zu können. Hebenstreit fasst das so zusammen: „Präsenz zeigen ist wichtig im Unternehmen, die Arbeitsmentalität ist in Indien eine andere und da muss mach sich öfter zeigen und so auch an der Beziehung zu arbeiten“.

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Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten
Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 Aufbrechen erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Als die Initiative „EU INC“ im Herbst 2024 erstmals mit einem offenen Brief und einer Petition antrat, erwarteten wohl nicht wenige, dass deren Ruf nach einer paneuropäischen Gesellschaftsform ähnlich verhallen würde, wie es solche Vorstöße oft tun. Es war das Who is Who der europäischen Startup-Bubble, das unterschrieben hatte – Menschen, die außerhalb ebendieser Bubble bestenfalls in ihren Heimatländern bekannt sind und deren politisches Gewicht sich für gewöhnlich in Grenzen hält.

Doch es kam anders: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen griff das Thema schon kurze Zeit später persönlich auf und versprach die Umsetzung. „28th Regime“ lautete das Schlagwort dazu – ein Begriff, dessen Grundidee schon lange kursiert war und der 2024 in den viel zitierten Berichten von Enrico Letta und Mario Draghi an die EU-Kommission abermals ins Spiel gebracht worden war, was gewiss zum Interesse an oberster Stelle beitrug. Für die meisten ist der Terminus wohl etwas weniger selbsterklärend, als man in der EU-Kommission meinen will: Neben den 27 nationalen Rechtsrahmen für Unternehmen in den 27 EU-Mitgliedsstaaten soll ein 28., ein paneuropäischer Rahmen geschaffen werden, so die Idee.

EU statt Delaware

Doch warum das Ganze? Für die europäische Startup-Szene geht es – abhängig von den Regelungen im jeweiligen Heimatland – um eine Vereinfachung der Gründung; es geht, ganz dem europäischen Gedanken folgend, um eine Vereinfachung der Expansion innerhalb der EU; vor allem aber geht es, wie so oft, um das Thema Finanzierung. „Manche amerikanischen Investoren kommen nie nach Deutschland, weil sie sich sonst zwei Tage lang beim Notar den Vertrag vorlesen lassen müssten – ein Kabuki-Theater, das außerhalb des deutschsprachigen Raums als verrückt gilt“, sagt Clark Parsons, CEO des European Startup Network, im brutkasten-Interview. Daher würde es oft heißen: „Es wäre viel einfacher, wenn du eine Delaware Inc. hättest, in die ich investieren kann, statt deine verrückte GmbH-Struktur verstehen zu müssen“.

Diese Delaware Inc., also ein Unternehmen mit formellem Hauptsitz in Delaware – im Normalfall als Briefkastenfirma –, ist der global etablierte Standard, um US-amerikanische und auch andere internationale Investoren anzuziehen. Gebrauch machen von den besonders unternehmensfreundlichen rechtlichen und steuerlichen Bedingungen im zweitkleinsten US-Bundesstaat nicht nur Startups aus aller Welt, sondern auch rund zwei Drittel aller Fortune-500-Unternehmen, darunter etwa Google, Amazon und Walmart. Parsons formuliert dazu die Leitidee hinter der EU Inc.: „Warum schaffen wir nicht etwas, das mit Delaware konkurriert?“ Und er präzisiert: „Man registriert einmal, es gibt ein Vehikel, das jeder kennt. Wir haben Roaming fürs Handy, unsere Bürger und Arbeitnehmer überqueren Grenzen problemlos – aber unsere Startups können das nicht. Das ist doch Wahnsinn“.

Dass man sich damit ein ausgesprochen ambitioniertes Ziel gesetzt hat, war auch den Initiator:innen der „EU INC“-Initiative, unter ihnen der aus Österreich stammende Investor Andreas Klinger, von Beginn an klar. Entsprechend wollte man auch bei der ersten Ankündigung von Ursula von der Leyen noch nicht so recht euphorisch werden. Im Gegenteil: Nachdem von der Leyen bei einer viel beachteten Rede beim Weltwirtschaftsforum in Davos 2025 eine Vision für das 28th Regime ausgegeben hatte, die den Vorschlag der Initiative im Umfang sogar deutlich übertraf, bremste Klinger gegenüber brutkasten: „Wir haben von Beginn an gesagt, wir wollen Arbeitsrecht und Besteuerung nicht als Teil der EU Inc. Wir wollen das nicht anfassen“. Zu groß war die Sorge vor umfassenden Widerständen von EU-Ländern und anderen Playern im Gesetzgebungsprozess. Man bediente sich beim Vorschlag daher eines in der Startup-Welt nur allzu bekannten Konzepts: Er sollte „lean“ sein, ein „Minimum Viable Product“, um die Chance auf Umsetzung zu maximieren.

Bruchlinien

Doch die befürchteten Widerstände ließen auch so nicht lange auf sich warten. Erstmals kamen sie schon Mitte 2025 in Form eines vorauseilenden Gegenvorschlags von EU-Parlamentarier:innen – Monate bevor der formelle Entwurf der EU-Kommission vorlag. In diesem wurden einige zentrale Forderungen der Initiative nicht berücksichtigt bzw. deutlich aufgeweicht, was für eine Welle der Kritik von europäischen Startup-Institutionen sorgte.

Klar wurden bereits damals die Bruchlinien, die mit der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs zur EU Inc. im März 2026 noch deutlicher wurden: Kritik kommt vor allem von Arbeitnehmer:innenverbänden und damit auch von der politischen Linken. So äußert man dort etwa Sorgen zur möglichen Umgehung von Arbeitsrecht und „Sozialdumping“ durch die vorgeschlagene freie Wahl des Hauptsitzes. Ebenfalls sehr skeptisch äußern sich Notariatsverbände; sie befürchten eine Aushöhlung der Rechtssicherheit.

Es sind Argumente, denen man auf Startup-Seite naturgemäß nicht viel abgewinnen kann. „Das hat mit der Realität wenig zu tun“, sagt Clark Parsons in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Bedenken – schließlich bleibe das Arbeitsrecht auch im Kommissionsentwurf unangetastet und hänge nicht am Unternehmenssitz, sondern am Betriebsort. Für die Arbeitnehmer:innen zähle weiterhin, in welchem Land sich ihr Arbeitsplatz befinde, und nicht, wo der Firmensitz sei. Den Sorgen der Notariate hält Parsons entgegen: „Viele Mitgliedstaaten kommen ohne Notare im Prozess bestens zurecht. Niemand behauptet, estnischen Startups fehle Rechtssicherheit, obwohl man dort in zehn Minuten online gründet“. Dennoch sieht er auch mögliche Chancen für Notariate in der neuen Rechtsform: „Wenn österreichische oder deutsche Notare zu ihren Regierungen gingen und sagten: ‚Macht uns zum Teil dieser Zertifizierung innerhalb von zwei Werktagen‘ – man würde sie mit offenen Armen empfangen“, meint der European-Startup-Network-Chef und legt Notar:innen ans Herz, „ein bisschen wie Startups zu denken“.

„Eine typische EU-Lösung“

Kritik am Kommissionsentwurf kam aber auch von der Initiative „EU INC“ und Startup-Verbänden. „Das Proposal ist nicht wirklich das, was wir vorgeschlagen haben, sondern eine typische EU-Lösung“, sagte etwa Andreas Klinger nach Veröffentlichung des Entwurfs im brutkasten-Interview. Letztlich belasse dieser noch immer zu viele Kompetenzen bei den Nationalstaaten und erfülle so nicht tatsächlich die Anforderungen eines 28th Regime, so die Argumentation. Es drohe eine Umsetzung in „27 verschiedenen Geschmacksrichtungen“.

Konkret bekrittelt die Initiative in der aktuellen Version ihres Positionspapiers aus dem Juli etwa, dass kein zentrales EU-Register für die EU Inc. vorgesehen ist und dass die Regelungen zur Arbeitnehmer:innenmitbestimmung nicht klar genug seien. Fast noch stärker als auf die Kritik am Kommissionsentwurf geht die Initiative im Papier aber auf Befürchtungen ein, dass der vorhandene Entwurf verwässert werden könnte. Denn der Prozess bis zum finalen Gesetz ist noch lange nicht vorbei.

Mehrere Schritte bis zum Beschluss

Nach Vorlage des Entwurfs holte nicht nur die Kommission Feedback von Stakeholdern ein – auch das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union, also das Gremium der Mitgliedsstaaten, starteten jeweils kleinteilige Prozesse, um ihre Positionen und Gegenentwürfe festzulegen; ebenfalls unter Einbeziehung von Stakeholdern. Auf Basis der Ergebnisse folgen dann im Herbst sogenannte Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat, die laut Plan bis Ende des Jahres abgeschlossen sein sollen.

Bis dahin kann also noch viel passieren – und die diesbezüglichen Befürchtungen, die von der Initiative „EU-INC“ im Positionspapier geäußert werden, gehen weit. Die Kernpunkte sind, dass am Ende statt der geplanten Verordnung doch nur eine Richtlinie herauskommen könnte und dass die freie Wahl des Firmensitzes fallen könnte. Ersteres würde zu einer eigenständigen rechtlichen Umsetzung in den jeweiligen Nationalstaaten führen und das Konzept eines tatsächlichen 28th Regime wohl endgültig kippen; Zweiteres würde es Nationalstaaten erleichtern, die Ziele der EU Inc. durch eigene Gesetzgebung zu konterkarieren – der Druck durch mögliche Abwanderung wäre dagegen ein Ansporn, die EU-weite Vereinfachung mitzutragen.

Dass diese Sorgen nicht aus der Luft gegriffen sind, liegt auf der Hand: Sowohl von der europäischen politischen Linken als auch von Stakeholder-Gruppen und den Regierungen einzelner Nationalstaaten kommen Vorschläge in diese Richtung. Was letztlich bei den Trilog-Verhandlungen herauskommt, bleibt abzuwarten.

Dabei gäbe es im Notfall noch eine Hintertür: Für eine sogenannte „Enhanced Cooperation“ (ein Opt-in-Verfahren für einzelne Länder, das über die EU moderiert wird) braucht es kein einstimmiges Votum innerhalb der EU, sondern lediglich mindestens neun Mitgliedsstaaten, die an Bord sind. Ein Beispiel für dieses Modell ist etwa das EU-Patentgericht, das von 18 der 27 Staaten ratifiziert wurde. „Wir wissen, dass in einigen Ländern ein sehr starkes Interesse besteht. Das eigentliche Problem ist aber, dass die EU keine Regierung im klassischen Sinn ist, sondern eher eine Art Debattierklub. Die Länder müssen sich nun entscheiden: Wollen wir mehr Europa oder nicht?“, so Andreas Klinger im Interview.

Zwischen Vision und Realität

Es geht aber eben nicht nur um die Frage nach einem vereinten Europa – Ziel ist und bleibt die Alternative zur Delaware Inc. und damit zur Abwanderung europäischer Unternehmen mit hohem Potenzial in die USA; zumindest, was den Hauptsitz anbelangt. Clark Parsons setzt ein noch größeres Ziel und definiert dazu einen KPI: „Wie viele EU Incs werden von Menschen gegründet, die gar nicht in Europa sitzen? Amerikaner, Inder, Chinesen gründen in Delaware. Warum sollten sie nicht eine EU Inc. gründen – und damit sofort Zugang zu einem Markt von 450 Millionen Menschen haben?“. Für Unternehmer:innen aus den EU-Beitrittskandidatenländern (etwa Ukraine, Montenegro), aber auch aus der Schweiz, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich könnte das „die Speerspitze wirtschaftlicher Integration“ werden, skizziert der European-Startup-Network-Chef.

Doch seine Vision droht, eine solche zu bleiben. Einstweilen heißt es: Warten auf den Kompromiss. Und der könnte, wie es mit Kompromissen oft so ist, nicht nur für die europäische Startup-Szene, sondern für alle Beteiligten unbefriedigend werden.

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