19.08.2024
GRÜNDUNG

Gründer:innen im Ausland: Anna Schneider über Gründung in Deutschland

Ein anderer Markt, unterschiedliche Konsumbedürfnisse und neue Kulturen: Die Gründung im Ausland ist ein gewagter Schritt und manche Startups wagen ihn. Was treibt Founder:innen an, im Ausland zu gründen und ihre Unternehmen auf "fremden" Boden anzusiedeln? brutkasten hat bei Auslandsgründer:innen nachgefragt.
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Eine Frau mit rotem Pullover hat die Arme verschränkt und sieht in die Kamera
Anna Schneider Co Founder von heynanny. (c) heynanny

Dieser Beitrag ist Teil einer brutkasten-Serie zum Thema Gründen im Ausland. Weitere Beiträge behandelten Großbritannien (mit Rima Suppan von Peachies), Indien (mit Thomas Hebenstreit von The Shirt Dandy) und die USA (mit Patricia Bubner von Orbillion Bio).


Die österreichische Gründerin Anna Schneider kennt Tausende Nannies. Sie unterstützt mit ihrem HR-Tech Startup Mitarbeiter:innen bei ihren Betreuungspflichten. In Deutschland hat es die Klosterneuburgerin geschafft aus ihrem Vorhaben ein erfolgreiches Startup zu gründen. Wir haben die Unternehmerin gefragt, wie es zur Ansiedelung in Deutschland kam, welche Vorteile sich daraus ergeben und ob sie Ratschläge für Gründer:innen hat, die auch in Deutschland aufbauen wollen.

“Ich will Kinderbetreuung revolutionieren”, schrieb Anna Schneider. Sie suchte so eine Co-Founderin für ihre Startup-Idee und fand diese in Julia Kahle. Gemeinsam gründeten die beiden 2021 in München das Startup Heynannyly. Die App vermittelt Betreuungsleistungen. Sie funktioniert als Schnittstelle zwischen Mitarbeiter:innen, Unternehmen und Betreuer:innen wie Nannies.

Auch Pflegeleistungen für Senior:innen lassen sich über die App anfragen. Das Startup ermöglicht eine Entlastung der Betreuungspflichten. In Unternehmen unterstützt das die Mitarbeiter:innenzufriedenheit. Durch Fördermaßnahmen ergeben sich so auch steuerliche Vorteile aus der Bezuschussung.

Anna Schneider über Gründung in Deutschland

Anna Schneider arbeitete bereits in München, als sie ihr Startup-Vorhaben in die Tat umsetzen wollte. Die Gründung erfolgte 2021 in Deutschland. Das war für Anna Schneider also eigentlich keine bewusste Entscheidung, sondern Pragmatismus: “Weil ich damals schon in München gewohnt habe und es dann einfach Sinn gemacht hat, auch gleich hier zu gründen”, erzählt Schneider im Gespräch mit brutkasten.

Für Ihre Startup-Idee suchte Schneider zunächst eine Co-Founderin und wurde in Julia Kahle fündig. Die beiden verstanden sich auf Anhieb. „Unser erstes Gespräch dauerte fünf Stunden“, erzählt Julia Kahle im Interview mit dem brutkasten-Schwesternmagazin StartingUp. Die beiden Founderinnen riefen bald schon in sozialen Netzwerken dazu auf, sich als Nanny oder Pflegeperson zu registrieren. Die Gründung der GmbH erfolgte 2021 in Bayern.

Über den Gründungsprozess erzählt die Österreicherin: “Die Anmeldung war kompliziert und wir mussten viel rechtliche Beratung in Anspruch nehmen”. Schneider findet, dass in Deutschland die Behördenwege komplexer wären. Ihr fehle zwar der Vergleich zur Gründung in Österreich, sagt sie. Aber durch den Austausch mit anderen Founder:innen wisse sie: “Wir haben die administrativen Prozesse nebenbei aufgebaut und das ist in Deutschland bisschen komplizierter. Hier dauert alles länger”, sagt Schneider.

Zugang ist erleichtert durch Bekanntschaften

Schon bald war Heynannyly Startup of the Year. Den Award bekam das B2B-Business 2022 auf dem Founder Summit der Entrepreneur University verliehen. Dass sie sich in der Entrepreneur-Community einen Namen machen konnte, war für Schneider nicht von Anfang an selbstverständlich. “Wir sind ja jetzt in Startup-Hubs drin, aber um da rein zu kommen musst du schon jemanden kennen”, erzählt Schneider über die Aufbauphase. “Da kannst du nicht einfach hinkommen und sagen: ‘Ich mach jetzt ein Startup’, das funktioniert hier nicht”, erinnert sich Schneider an die Gründungsphase.

Sie haben sich dann behaupten können, “als wir in München bereits angedockt waren”, erzählt Schneider. Gelungen sei das durch die Co-Founderin Kahle und ihr Netzwerk. “Auch in Deutschland läuft viel über persönliche Bekanntschaften und das Tür-öffnen, aber weniger als in Österreich”, vergleicht die Unternehmerin.

Größerer Markt, organisiert aber weniger test-freudig

Dass in Deutschland 10-mal so viele Menschen leben, wie in Österreich und das Marktpotenzial daher auch dementsprechend größer, ist ein weiterer Vorteil den die Gründerin zu schätzen weiß. Sie findet aber, dass genau deshalb “Unternehmen weniger bereit sind, Dinge auszuprobieren”, so Schneider. In Deutschland wäre es schwerer für unfertige Lösungen Unterstützer zu bekommen, die auch mal für das Testen einer Lösung bereit seien, sagt die Unternehmerin. Sie findet, dass in Deutschland “Die Kultur hier im B2B-Umfeld ist eine, in der keiner testen will. Jeder will eine fertige Lösung, oder es muss kostenlos sein”, sagt Schneider.

Die Gründerinnen bekamen eine Förderung vom Freistaat Bayern und wurden auch in den Startup-Hubs unterstützt. Schneider erzählt darüber: “Es ist sehr organisiert hier, du bekommst immer eine:n Mentor:in auf deine Seite und vergünstigte Office-Plätze. Du wirst in allen Stationen des Unternehmens auch begleitet.” Obwohl die Anfangsphase hart war, schätzt sie die strukturierten Prozesse, die bei der Unternehmensgründung helfen. Daher ist auch ihre Schlussfolgerung: Sie würde sich wieder für Deutschland als Gründungsland entscheiden.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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