19.08.2024
GRÜNDUNG

Gründer:innen im Ausland: Anna Schneider über Gründung in Deutschland

Ein anderer Markt, unterschiedliche Konsumbedürfnisse und neue Kulturen: Die Gründung im Ausland ist ein gewagter Schritt und manche Startups wagen ihn. Was treibt Founder:innen an, im Ausland zu gründen und ihre Unternehmen auf "fremden" Boden anzusiedeln? brutkasten hat bei Auslandsgründer:innen nachgefragt.
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Eine Frau mit rotem Pullover hat die Arme verschränkt und sieht in die Kamera
Anna Schneider Co Founder von heynanny. (c) heynanny

Dieser Beitrag ist Teil einer brutkasten-Serie zum Thema Gründen im Ausland. Weitere Beiträge behandelten Großbritannien (mit Rima Suppan von Peachies), Indien (mit Thomas Hebenstreit von The Shirt Dandy) und die USA (mit Patricia Bubner von Orbillion Bio).


Die österreichische Gründerin Anna Schneider kennt Tausende Nannies. Sie unterstützt mit ihrem HR-Tech Startup Mitarbeiter:innen bei ihren Betreuungspflichten. In Deutschland hat es die Klosterneuburgerin geschafft aus ihrem Vorhaben ein erfolgreiches Startup zu gründen. Wir haben die Unternehmerin gefragt, wie es zur Ansiedelung in Deutschland kam, welche Vorteile sich daraus ergeben und ob sie Ratschläge für Gründer:innen hat, die auch in Deutschland aufbauen wollen.

“Ich will Kinderbetreuung revolutionieren”, schrieb Anna Schneider. Sie suchte so eine Co-Founderin für ihre Startup-Idee und fand diese in Julia Kahle. Gemeinsam gründeten die beiden 2021 in München das Startup Heynannyly. Die App vermittelt Betreuungsleistungen. Sie funktioniert als Schnittstelle zwischen Mitarbeiter:innen, Unternehmen und Betreuer:innen wie Nannies.

Auch Pflegeleistungen für Senior:innen lassen sich über die App anfragen. Das Startup ermöglicht eine Entlastung der Betreuungspflichten. In Unternehmen unterstützt das die Mitarbeiter:innenzufriedenheit. Durch Fördermaßnahmen ergeben sich so auch steuerliche Vorteile aus der Bezuschussung.

Anna Schneider über Gründung in Deutschland

Anna Schneider arbeitete bereits in München, als sie ihr Startup-Vorhaben in die Tat umsetzen wollte. Die Gründung erfolgte 2021 in Deutschland. Das war für Anna Schneider also eigentlich keine bewusste Entscheidung, sondern Pragmatismus: “Weil ich damals schon in München gewohnt habe und es dann einfach Sinn gemacht hat, auch gleich hier zu gründen”, erzählt Schneider im Gespräch mit brutkasten.

Für Ihre Startup-Idee suchte Schneider zunächst eine Co-Founderin und wurde in Julia Kahle fündig. Die beiden verstanden sich auf Anhieb. „Unser erstes Gespräch dauerte fünf Stunden“, erzählt Julia Kahle im Interview mit dem brutkasten-Schwesternmagazin StartingUp. Die beiden Founderinnen riefen bald schon in sozialen Netzwerken dazu auf, sich als Nanny oder Pflegeperson zu registrieren. Die Gründung der GmbH erfolgte 2021 in Bayern.

Über den Gründungsprozess erzählt die Österreicherin: “Die Anmeldung war kompliziert und wir mussten viel rechtliche Beratung in Anspruch nehmen”. Schneider findet, dass in Deutschland die Behördenwege komplexer wären. Ihr fehle zwar der Vergleich zur Gründung in Österreich, sagt sie. Aber durch den Austausch mit anderen Founder:innen wisse sie: “Wir haben die administrativen Prozesse nebenbei aufgebaut und das ist in Deutschland bisschen komplizierter. Hier dauert alles länger”, sagt Schneider.

Zugang ist erleichtert durch Bekanntschaften

Schon bald war Heynannyly Startup of the Year. Den Award bekam das B2B-Business 2022 auf dem Founder Summit der Entrepreneur University verliehen. Dass sie sich in der Entrepreneur-Community einen Namen machen konnte, war für Schneider nicht von Anfang an selbstverständlich. “Wir sind ja jetzt in Startup-Hubs drin, aber um da rein zu kommen musst du schon jemanden kennen”, erzählt Schneider über die Aufbauphase. “Da kannst du nicht einfach hinkommen und sagen: ‘Ich mach jetzt ein Startup’, das funktioniert hier nicht”, erinnert sich Schneider an die Gründungsphase.

Sie haben sich dann behaupten können, “als wir in München bereits angedockt waren”, erzählt Schneider. Gelungen sei das durch die Co-Founderin Kahle und ihr Netzwerk. “Auch in Deutschland läuft viel über persönliche Bekanntschaften und das Tür-öffnen, aber weniger als in Österreich”, vergleicht die Unternehmerin.

Größerer Markt, organisiert aber weniger test-freudig

Dass in Deutschland 10-mal so viele Menschen leben, wie in Österreich und das Marktpotenzial daher auch dementsprechend größer, ist ein weiterer Vorteil den die Gründerin zu schätzen weiß. Sie findet aber, dass genau deshalb “Unternehmen weniger bereit sind, Dinge auszuprobieren”, so Schneider. In Deutschland wäre es schwerer für unfertige Lösungen Unterstützer zu bekommen, die auch mal für das Testen einer Lösung bereit seien, sagt die Unternehmerin. Sie findet, dass in Deutschland “Die Kultur hier im B2B-Umfeld ist eine, in der keiner testen will. Jeder will eine fertige Lösung, oder es muss kostenlos sein”, sagt Schneider.

Die Gründerinnen bekamen eine Förderung vom Freistaat Bayern und wurden auch in den Startup-Hubs unterstützt. Schneider erzählt darüber: “Es ist sehr organisiert hier, du bekommst immer eine:n Mentor:in auf deine Seite und vergünstigte Office-Plätze. Du wirst in allen Stationen des Unternehmens auch begleitet.” Obwohl die Anfangsphase hart war, schätzt sie die strukturierten Prozesse, die bei der Unternehmensgründung helfen. Daher ist auch ihre Schlussfolgerung: Sie würde sich wieder für Deutschland als Gründungsland entscheiden.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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