07.01.2020

Grow F Batch 3: Bewerbung für Gründerinnen-Accelerator endet bald

Grow F, der von Female Founders initiierte Accelerator für frauengeführte Startups geht in die dritte Runde. Schwerpunkte liegen unter anderem auf der Vorbereitung auf Finanzierungsrunden sowie auf Persönlichkeitsentwicklung. Die Bewerbungsphase endet am 15. Jänner.
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Das Grow F-Kernteam Lena Hödl, Nina Wöss, Lisa Fassl und Michaela Rothleitner
(c) Female Founders - Das Grow F-Kernteam Lena Hödl, Nina Wöss, und Lisa Fassl.

Dass frauengeführte Startups bzw. solche mit Frauen im Gründungsteam laut Studien im Durchschnitt erfolgreicher sind, ist inzwischen weitläufig bekannt. Dass es dennoch viel weniger Gründerinnen als Gründer gibt, ebenfalls. „Wir wollen Einstiegsbarrieren nehmen und ein Angebot schaffen, das Gründerinnen zeigt: Ihr seid willkommen, es gibt eine Community, die euch versteht und unterstützt“, erklärt Lena Hödl, Leiterin des von Female Founders initiierten Accelerators Grow F. An dem Programm können nur Startups mit zumindest einer Frau im Gründungsteam teilnehmen.

+++ Startup-Gründerinnen – “Die Studien gibt es. Jetzt braucht es Awareness” +++

Finanzierungsrunde und Corporate-Collaboration im Fokus

Grow F geht nun in die dritte Runde. Zehn Startups werden im März 2020 ins dreimonatige Programm starten. Die Bewerbung dafür läuft nur mehr bis 15. Jänner. Einer der Schwerpunkte im aktuellen Durchgang wird die Vorbereitung auf die erste Investmentrunde. „Fast alle Startups wollen am Ende des Batches eine Finanzierung aufnehmen“, sagt Hödl. Das Programm soll dabei unterstützen. Man helfe den Gründerinnen, die Schritte, die vor der Finanzierungsrunde notwendig sind, umzusetzen. Ein weiterer Fokus liegt im Bereich Corporate-Startup-Collaboration. Passend zu den beiden Punkten gibt es im Programm auch ein Matchmaking mit InvestorInnen und Corporates.

Persönlichkeitsentwicklung als weiterer Grow F-Schwerpunkt

Ein weiterer Fokus liegt im Bereich Persönlichkeitsentwicklung. „Unser Female Founders Report hat gezeigt, dass sich Frauen in Bereichen wie Verhandlungs- oder Präsentationstechnik oft nicht sicher genug fühlen“, sagt Nina Wöss, Co-Gründerin von Female Founders. „Diese Erkenntnisse haben wir in Grow F eingearbeitet und bieten im Zuge dessen Soft Skill-Masterclasses an“. Zudem wolle man die Teilnehmer-Startups etwa auch in Sachen Hiring und Internationalisierung unterstützen.

„Vereinbarkeit von Familie und Programm wichtig“

Auch auf einen weiteren klassischen Knackpunkt für Gründerinnen nimmt man bei Grow F Rücksicht. „Die Vereinbarkeit von Familie und Programm war uns wichtig, weshalb es während der drei Monate nur drei mal drei Tage ‚Anwesenheitspflicht‘ in Wien gibt. Der Rest unserer Unterstützung kann auch online erfolgen“, sagt Lena Hödl. Schließlich ginge es um eines: „Wir suchen nach Startups, die den Anspruch haben die Welt von morgen zu verändern“.

Archiv: Video-Talk vom ersten Grow F-Batch

Live zum ersten Batch von Grow F, dem Accelerator von Female Founders mit Zezame.

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 28. Juni 2019

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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