03.09.2024
INKUBATOR

Grow: Deloitte und Impact Hub auf der Suche nach Nachhaltigkeits-Startups

Das Inkubationsprogramm Grow geht in die vierte Runde. Für die Gewinnerteams gibt es insgesamt 15.000 Euro Preisgeld und 100 Pro-Bono-Beratungsstunden von Deloitte.
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Grow geht in die vierte Runde: am Bild Jakob Detering und Harald Breit
Jakob Detering und Harald Breit | (c) Impact Hub/Zeman Photography / Deloitte/feelimage

Erst im Juni wurden die Sieger-Teams des dritten Durchgangs des Inkubationsprogramms Grow von Deloitte Future Fund und Impact Hub präsentiert, wie brutkasten berichtete. Nun startete bereits der Call für Durchgang Nummer 4. Diesmal liegt der Fokus des auf Social Startups ausgerichteten Programms auf Unternehmen mit Lösungen im Bereich Nachhaltigkeit.

Deloitte-Chef: „Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft jetzt forcieren“

„Der heiße Sommer macht es einmal mehr deutlich: Der Klimawandel ist auch hierzulande längst angekommen. Umso wichtiger ist es, dass wir die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft jetzt forcieren“, kommentiert Harald Breit, CEO von Deloitte Österreich, in einer Aussendung. „Mit ‚Grow‘ wollen wir genau das tun. Deshalb fördern wir gezielt Social Businesses, die bei ihren zukunftsgerichteten Ideen den Nachhaltigkeits- und Umweltaspekt in den Mittelpunkt stellen.“

Impact Hub-Chef: „Im Nachhaltigkeitsbereich liegt derzeit noch viel unausgeschöpftes Potenzial“

Und Jakob Detering, Geschäftsführer des Impact Hub, meint: „Die heimische Startup-Szene ist sehr innovativ – doch gerade im Nachhaltigkeitsbereich liegt derzeit noch viel unausgeschöpftes Potenzial.“ Man werde die Social Businesses im Programm Grow daher mit „umfassender Expertise“ unterstützen, um einen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel zu leisten.

Grow: Nach sechsmonatiger Acceleration-Phase warten Preisgeld und Beratungsstunden

Die Bewerbungsphase für Durchgang 4 dauert nun bis 27. Oktober. Dann werden aus allen Bewerber-Startups sechs ausgewählt, die im Rahmen einer sechsmonatigen Acceleration-Phase an der Weiterentwicklung ihrer Businesspläne arbeiten. Am Ende pitchen die Startups das Ergebnis vor einer Expertenjury. Die zwei Gewinnerteams bekommen insgesamt 15.000 Euro sowie 100 Pro-Bono-Beratungsstunden von Deloitte.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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