16.12.2024
NACHHALTIGKEIT

„Grow“: Das sind die Finalist:innen der Startup-Initiative

Das Startup-Projekt "Grow" geht in die vierte Runde. Deloitte Österreich hat gemeinsam mit dem Impact Hub die diesjährigen Finalist:innen ausgewählt. Diese starten nun das halbjährige Acceleration-Programm.
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Grow geht in die vierte Runde: am Bild Jakob Detering und Harald Breit
Jakob Detering und Harald Breit | (c) Impact Hub/Zeman Photography / Deloitte/feelimage

Bereits zum vierten Mal unterstützt das Beratungsunternehmen Deloitte gemeinsam mit dem Impact Hub heimische Startups mit Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit bei der Weiterentwicklung ihrer Geschäftsideen.

Nach einer Bewerbungsphase stehen die sechs Finalist:innen von „Grow“ nun fest. Sie starten jetzt in einen halbjährigen Inkubationsprozess. Auf die besten zwei Jungunternehmen warten im Juni 2025 insgesamt EUR 15.000,- Preisgeld sowie 100 Pro-Bono-Beratungsstunden von Deloitte.

Grow: Das sind die Finalist:innen

„Im Rahmen von Grow fördern wir schon seit Jahren Jungunternehmer:innen mit nachhaltigen und sozialen Geschäftsideen. Wir waren stets begeistert vom Pionier- und Innovationsgeist der jungen Menschen. Auch heuer sind zahlreiche vielversprechende Ideen dabei. Wir freuen uns, die sechs ausgewählten Teams in den kommenden Monaten zu begleiten“, erklärt Harald Breit, CEO von Deloitte Österreich.

Sonnig

Zu den diesjährigen Finalist:innen zählt das Startup SonnigDie App ermöglicht es Unternehmen, ihren Mitarbeitenden erneuerbare Energie, als Corporate-Benefit zur Verfügung zu stellen. Damit soll auf beiden Seiten Kosten gespart und gleichzeitig die Energiewende vorangetrieben werden.

Les Ensembles

Das KI-Startup Les Ensembles fokussiert auf den nachhaltigen Gebrauch von Kleidung. Die KI-App erstellt ihren Nutzer:innen individualisierte Outfit-Vorschläge und verhindert so, dass bereits gekaufte Kleidung aus dem eigenen Schrank frühzeitig im Müll landet. Zudem verbindet sie Anwender:innen mit umweltfreundlichen Marken und Secondhand-Labels.

STURC

Das Startup STURC stellt Holzplatten aus Kaffeeabfällen her. Die ressourcenschonende und nachhaltige MDF-Alternative(Anm.: mitteldichte Holzfaserplatte) ermöglicht es Holzplatten-Produzenten, Möbel-Giganten und Instantkaffee-Herstellern Kosten zu sparen und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. 

CELLOgics

CELLogics möchte mit „TranSphere“ künftig eine kosteneffiziente, nachhaltige und verschlankte Lösung für den weltweiten Versand von Zellproben anbieten. Voluminöse Verpackungen, die gekühlt werden müssen, sollen damit abgelöst werden. 

Social Cooling

Ebenfalls im „Grow“-Finale steht das Jungunternehmen Social Cooling, das mit „TerraBreeze“ eine umweltfreundliche „Plug-and-Play“-Klimaanlage erschaffen hat, die 40 Prozent weniger Strom verbraucht als herkömmliche Geräte. Ihre Zielgruppe sind vor allem Büros und öffentliche Räume. 

Smiling Food

Das Startup Smiling Food arbeitet an der Marktreife des ersten Baukastensystems für Zuckeralternativen. Mithilfe von Datenwissenschaft, Prozessinnovation und Anwendungstechnologie sei es gelungen, die Eigenschaften von Zucker 1:1 nachzubauen.

So geht es jetzt weiter

Auf die sechs Startups warten nun arbeitsintensive Wochen, in denen die Businesspläne weiterentwickelt und geschäftstauglich gemacht werden sollen. „Wir freuen uns sehr darauf, den Jungunternehmer:innen in dieser wichtigen Zeit mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Wir sind überzeugt, dass ihre Ideen künftig eine wichtige Basis für eine grünere Zukunft sein werden“, so Jakob Detering, Geschäftsführer des Impact Hub Vienna.
 
Nach dem Acceleration-Programm pitchen die Finalist:innen ihre Konzepte vor einer externen Jury, die am Ende die beiden Gewinner-Teams kürt.
 

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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