07.06.2021

Großhändler Kastner: Wie Startups das Geschäft beflügeln

Für den Lebensmittelgroßhändler Kastner ist eine innovative Denkweise seit jeher der Schlüssel zu einer erfolgreichen Geschäftsentwicklung. Christof Kastner verrät im Gespräch mit brutkasten Wirtschaft was er darunter versteht und wie vielseitig sich Kooperationen mit Startups gestalten.
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Christof Kastner
Christof Kastner, geschäftsführender Gesellschafter der Kastner Gruppe © Stephan Huger

Seit dem Jahr 2005 kooperiert das Unternehmen mit Sitz in Zwettl im Waldviertel (NÖ) zum Beispiel mit Biogast, dem Bio-Großhändler für die Gastronomie. Gemeinsam wurden logistische Synergien erarbeitet und die positive Entwicklung beider Unternehmen weiter vorangetrieben. Für Kastner war das damals die Möglichkeit, sich im Segment der Bio-Lebensmittel zu verstärken und eine Vorreiterrolle im Bio-Bereich einzunehmen. Heute erwirtschaftet Biogast mit 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Biogast und Logistik Kastner) mehr als 55 Millionen Euro Umsatz und bietet mehr als 2.000 Kunden aus Österreich und dem benachbarten Ausland ein Sortiment von 14.000 Bio-Artikeln.

Neben diesem Beispiel, schon früh die Trends der Zeit zu erkennen, ist auch die Zusammenarbeit mit Startups längst Teil des daily business von Kastner. 2015 hat sich der Lebensmittel-Großhändler mit 60 Prozent an myproduct.at, einer von drei Studenten gegründeten Onlinevermarktungsplattform für regionale Produkte von österreichischen Kleinproduzenten, beteiligt. Mittlerweile ist das Sortiment auf 8.000 Produkte angewachsen, die auch über Partnerplattformen wie zum Beispiel shöpping.at vertrieben werden. Und im Dezember 2020 hat Kastner das St. Pöltner Gastro-Startup Ordito übernommen, der brutkasten hat berichtet. Dieses bietet Restaurants eine Software an, über die Kunden unkompliziert über das Smartphone Speisen und Getränke an den Tisch ordern können. Die digitale Speisekarte mit Bezahlfunktion hat sich insbesondere während der Coronakrise im Take-Away-Bereich sehr bewährt.

Aber auch sortimentsseitig baut Kastner die Zusammenarbeit mit Gründern kontinuierlich aus. Im Gespräch mit brutkasten Wirtschaft legt Christof Kastner, geschäftsführender Gesellschafter der Kastner Gruppe, die zu erfüllenden Rahmenbedingungen auf den Tisch und schildert was es braucht, um miteinander ins Geschäft zu kommen.

Wie viele Startups zählen derzeit zu Ihren Lieferanten?

Wir kooperieren in der Kastner Gruppe aktuell mit rund 500 Startups. Bei myproduct.at liegt der Schwerpunkt gezielt auf österreichischen, regionalen Gründungen. Bei Biogast sind es auch ausländische Startups.

Sind diese Startups im Rahmen einer eigenen Initiative gebündelt?

Ja. Mit unserer Vertriebsschiene myProduct.at bieten wir eigene Startup-Pakete mit Sonderkonditionen an und helfen hier jungen Unternehmen bei der Markteinführung. Das geht sogar bis in die Produktentwicklung rein, wo wir beratend tätig sind. Weiters gibt es bei myProduct.at auch eine eigene Startup-Kategorie, die gesondert beworben wird. Wir kooperieren weiters mit Startup-Centern wie z.B. der FH Wiener Neustadt am Campus Wieselburg, wo jede Gründung mit Sonderkonditionen und kostenloser Beratung unterstützt wird. Und wenn uns ein Startup gefällt, dann sprechen wir es natürlich auch direkt an.

Wie viele Produkte von Startups haben Ihnen denn bereits gefallen, sprich, wie viele führen Sie aktuell im Sortiment?

In allen Kastner Vertriebsschienen sind es insgesamt rund 1.500 Produkte.

Welche Bedingungen muss ein Startup erfüllen, um in den Vertriebsschienen Ihres Unternehmens gelistet zu werden?

Das hängt von der jeweiligen Vertriebsschiene ab und beginnt bei rechtlichen Rahmenbedingungen wie Kennzeichnungspflichten bis hin zur Versandfähigkeit. Hier gibt es dieselben Prüfungsschritte vor einer Listung wie bei allen anderen Lieferanten auch.

Wann, also in welcher Phase. ist ein Produkt eines Startups überhaupt für Sie interessant?

Dann, wenn es keine Kinderkrankheiten mehr gibt, die Lieferfähigkeit garantiert ist und die Nachfrage des Konsumenten zu spüren ist.

Setzen Sie auf Exklusivkooperationen?

Ja. Wenn wir an ein Produkt glauben und es in der Vermarktung dementsprechend unterstützen, dann macht das für beide Seiten natürlich Sinn. Ist jedoch nicht zwingend notwendig.

Wie viel Zeit erhalten die Produkte von Startups, um sich am POS zu etablieren?

Bei gänzlich neuen Produkten in der Regel ein Jahr, um hier auch ein Gespür für die Saisonen des Produktes zu bekommen. Wenn wir danach keine positive Entwicklung sehen, dann ist es meist ein Indikator dafür, dass die Marke bzw. das Produkt keine ausreichende Nachfrage generieren konnte.

Wie nehmen Sie den Startups die Sorge, dass deren Konzepte vom Handel kopiert und als Eigenmarke gelistet werden könnten?

Indem wir das nicht machen.

Können Sie exemplarisch drei Kooperationen mit Startups nennen, die besonders erfolgreich waren?

Ja, gerne. Das sind zum Beispiel Bärnstein, Wiener Würze und Pona.

Und gibt es neue vielversprechende Kooperationen, über die Sie uns schon etwas verraten können?

Ja, die gibt es – Sie dürfen gespannt sein, denn es wird das Thema Startup nochmals auf eine neue Ebene heben.

Vielen Dank für das Gespräch.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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