05.01.2026
DACHFONDS

Große Vorbilder: Was Österreich von internationalen Dachfonds-Modellen lernen kann

Mit dem Dachfonds hat es eine der großen politischen Forderungen der heimischen Startup-Szene ins aktuelle Regierungsprogramm geschafft. Erste Schritte sind getan, die Umsetzung steht aber noch aus. Für diese sollen auch internationale Best-Practice-Beispiele als Vorlage dienen. Vor allem eines findet dabei besondere Beachtung: der „Wachstumsfonds“ der deutschen KfW Capital.
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Die Schaffung eines Dachfonds soll die heimische Startup-Szene stärken

Dieser Artikel ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von November 2025 “Verantwortung” erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Ende Februar 2025 war es so weit: Nach mehreren Verhandlungsanläufen gelang die Bildung einer neuen österreichischen Bundesregierung. Und das Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und Neos hielt auch ein für die heimische Startup-Szene zentrales Vorhaben bereit: die Schaffung eines Dachfonds. Schon viele Jahre lang hatte die Szene auf die Einrichtung eines staatlich gestützten „Fund of Funds“ gepocht. Dieser soll sein Kapital in verschiedene VC-Fonds investieren, die dann wiederum Startup-Investments tätigen. Die dadurch entstehende breite Risikostreuung soll auch sehr risikoaverse institutionelle Investoren, wie etwa Pensionskassen und Versicherungen, überzeugen, Limited Partner, also Fonds-Investoren, zu werden. Das erklärte Ziel: mehr Kapital für die Anschlussfinanzierung heimischer Startups.

Einige Monate nach der Präsentation des Regierungsprogramms sind bereits erste Schritte getan. Nachdem Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner nicht müde wurde, zu betonen, dass man die Umsetzung zügig angehen wolle, wurde dem Dachfonds zunächst Anfang September in einem noch recht unkonkreten Ministerratsbeschluss der Name „Scaleup Fonds“ verpasst. Einige Wochen später folgte dann die Präsentation einer Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts EcoAustria, auf deren Ergebnissen die konkrete Umsetzung aufbauen soll. Auf 121 Seiten, inklusive aller Anhänge, werden dort zwei mögliche Szenarien durchgerechnet: ein „optimistisches“ mit 100 Millionen Euro Ankerinvestment durch den Staat und 500 Millionen Euro Gesamtvolumen sowie ein „konservatives“ mit 60 beziehungsweise 300 Millionen Euro. Zudem werden in der Studie internationale Beispiele analysiert, potenzielle Effekte eines Dachfonds erklärt und mögliche begleitende politische Maßnahmen dargelegt, die Investments in den Dachfonds durch institutionelle Investoren sowie Investments durch die vom Dachfonds unterstützten VC-Fonds erleichtern sollen.

Viele internationale Beispiele

Und was sind diese internationalen Vorbilder, an denen die Regierung sich ein Beispiel nehmen will? In der EcoAustria-Studie werden sowohl private, staatliche als auch Private-Public-Partnership-Modelle (PPP) aus insgesamt sechs Ländern sowie der Europäischen Union genauer vorgestellt. Zur Erläuterung: Bei den privaten Modellen, in der Studie werden Beispiele aus der Schweiz und den USA angeführt, bringt der Staat selbst keine oder kaum Mittel in den Dachfonds ein. Bei den staatlichen Modellen, hier werden Beispiele aus Singapur und Frankreich erläutert, kommt das Kapital dagegen überwiegend oder zur Gänze vom Staat. Und bei der PPP-Variante, die auch in Österreich umgesetzt werden soll, bringt sich die öffentliche Hand direkt mit Kapital oder Garantien ein, das Gros des Geldes kommt aber von privaten institutionellen Investoren.

Hier darf in der EcoAustria-Studie neben dem Dachfonds-Modell des European Investment Fund (EIF) natürlich der 1992 gestartete Vækstfonden aus Dänemark mit seinem 2011 erstmals aufgelegten Dachfonds Dansk Vækstkapital, aktuell in der vierten Auflage, nicht fehlen. Er gilt in Europa als Vorreiter-Modell und wurde in der heimischen Dachfonds-Diskussion von Beginn an als Beispiel herangezogen. Er investiert nach rein renditeorientierten Kriterien und beschränkt sich dabei nicht ausschließlich auf inländische Kapitalgesellschaften. Zudem steht bei Zielfonds das Management-Know-how als Auswahlkriterium im Vordergrund, drei Merkmale, die auch in den Dachfonds-Forderungskatalogen der heimischen Startup-Player zentral sind.

Genauer Blick auf deutschen „Wachstumsfonds“

Mit Abstand am genauesten durchleuchtet wird in der EcoAustria-Studie aber ein Dachfonds-Modell aus Österreichs größtem Nachbarland Deutschland: der „Wachstumsfonds“ (erstes Final Closing 2023). Er ist Teil des „Zukunftsfonds“ von KfW Capital, einer Tochtergesellschaft der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Bankengruppe. Bis 2030 soll dieser „Zukunftsfonds“ insgesamt ein Volumen von 13,6 Milliarden Euro erreichen, das über verschiedene Vehikel direkt oder indirekt in Startups und Scaleups fließen soll.

Der „Wachstumsfonds“ als Fund-of-Funds-Modell ist eines dieser Instrumente. Sein Fondsvolumen beträgt in der aktuellen ersten Auflage rund eine Milliarde Euro. Bis Ende 2024 wurden dabei bereits fast 600 Millionen Euro an 31 Wagniskapitalfonds zugesagt. Bund und KfW Capital agierten als Ankerinvestoren, knapp 70 Prozent des gesamten Fondsvolumens wurden aber von mehr als 20 institutionellen Anlegern mobilisiert, darunter Versicherungen, Pensionskassen, Vermögensverwalter und große Family Offices. Der „Wachstumsfonds“ investiert rund 50 Prozent in ICT-Fonds, 30 Prozent in Life-Science-Fonds und 20 Prozent in sonstige Fonds. 60 Prozent der Investments sollen in der Growth Stage von Series B bis IPO und 40 Prozent in der Early Stage von Seed bis Series A erfolgen. Circa 40 Prozent werden in deutsche Fonds investiert, weitere 40 Prozent im restlichen Europa und die restlichen 20 Prozent im Rest der Welt.

Dem Vorbild nachempfunden

Und dieser deutsche „Wachstumsfonds“ wird in der Studie schließlich auch dezidiert angeführt, wenn es um die empfohlene Ausgestaltung des geplanten österreichischen Pendants geht. Was sind nun die Eckpunkte dieser Empfehlung? Der „Scaleup Fonds“ soll etwa, wie KfW Capital in Deutschland, als GmbH & Co KG aufgesetzt sein, um eine klare Trennung von Management und Kapitalbeteiligung zu ermöglichen. Besonders betont wird in der Studie die Notwendigkeit einer unabhängigen Governance und eigenständigen Struktur, die frei von politischem Einfluss ist. Das Management soll international ausgeschrieben und marktüblich, also mit einem Mix aus Managementgebühr und erfolgsabhängiger Gewinnbeteiligung, vergütet werden.

In Sachen Investmentstrategie soll der Dachfonds laut Vorschlag vorwiegend in Fonds investieren, die mehrheitlich private Anteilseigner:innen haben und Minderheitsbeteiligungen anstreben, also klassische VC-Fonds. Empfohlen wird ein Fokus auf Zielfonds im Growth-Stage-Bereich, gleichzeitig könne aber ein Teil der Fondssumme für Ankerinvestments in spezialisierte oder kleinere Seed-Fonds genutzt werden. In der Schwerpunktsetzung der Investmentstrategie wird ein abgestimmter Mix aus Spezialisierung und Flexibilität empfohlen, sowohl thematisch als auch geografisch, wobei ein möglichst weitreichender Fokus eingemahnt wird. Es soll also nicht nur in österreichische, sondern auch in andere europäische Fonds investiert werden. Dabei wird jedoch betont, dass die Zielfonds eine österreichische Vertriebszulassung haben müssen.

Einige Hauptanliegen der Startup-Szene, allen voran die Unabhängigkeit des Managements, finden sich damit in der Empfehlung von EcoAustria wieder. Ob alle in der Umsetzung beherzigt werden, bleibt abzuwarten, ebenso wie der tatsächliche Zeitplan dieser Umsetzung. Für Kritik aus der Szene sorgte jedenfalls unter anderem das angestrebte Gesamtvolumen von maximal 500 Millionen Euro, dieses sei zu bescheiden angesetzt. Immerhin: Im Vergleich zum großen Vorbild „Wachstumsfonds“ aus Deutschland wäre man damit bei halb so viel Kapital, eine durchaus deutliche positive Abweichung von der oft genutzten 1:10-Formel im Vergleich zum rund zehnmal so bevölkerungsreicheren Nachbarland. Und wie sagte Staatssekretärin Zehetner bei der Studienpräsentation: „Die Kritiker sollen sich positiv überraschen lassen.“

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Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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