15.03.2023

Große Krise, steigende Kurse: Was ist los an den Börsen?

Die Börsen feiern eine neue Geldschwemme. Eine große Krise ist nach dem Ende der Silicon Valley Bank ausgeblieben. Aber zu welchem Preis?
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Niko Jilch gibt in seiner Kolumne seine Einschätzung, wieso die große Krise nach dem Ende der Silicon Valley Bank ausgeblieben ist. © Schauer-Burkart; IB Photography/AdobeStock
Niko Jilch gibt in seiner Kolumne seine Einschätzung, wieso die große Krise nach dem Ende der Silicon Valley Bank ausgeblieben ist. © Schauer-Burkart; IB Photography/AdobeStock
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Stell dir vor, es ist Krise – und keiner geht hin. Ist es nicht ein bisschen bizarr? Am Wochenende waren Twitter und LinkedIn voll mit Horrormeldungen. Die Pleite der Silicon Valley Bank werde ihre Kreise ziehen, hieß es. Tausende Start-Ups rund um die Welt würden eingehen, schrieben einige. Ein Lehman-Moment. Eine neue Finanzkrise!

Bankenpleite abgewickelt in wenigen Tagen?

Und jetzt? Die Woche ist drei Tage alt. Von einer Finanzkrise keine Spur. Kein Start-Up-Massensterben. Keine Panik. Um ehrlich zu sein: Außerhalb der Finanz- und Techbubble hat das kaum jemand mitbekommen. Die größte Bankenpleite seit Lehman Brothers – abgewickelt in wenigen Tagen?

Auf den ersten Blick sieht es tatsächlich so aus. Die US Regierung hat schnell reagiert und die Einlagen der Kunden von SVB garantiert. Das hat die Angst aus dem Markt genommen. Eine Kettenreaktion ist bisher ausgeblieben und die Kunden der Bank konnten ihren Geschäften weiter nachgehen. Es scheint fast, als wäre die Krise schon wieder vorbei.

Aber, man ahnt es schon, jetzt kommen die Haken: Da wäre zuerst mal die Tatsache, dass die Einlagensicherung der USA schon mit dieser einen Bankenpleite im Grunde ausgeschöpft ist, wie mir der Schweizer Finanzexperte Phil Lojacono in einem aktuellen Interview für YouTube gesagt hat.

Kein Anreiz für verantwortungsvolles Verhalten

Heißt: Weil man mehr als die vorgesehenen 250.000 Dollar pro Kopf ersetzt, ist der Topf jetzt quasi leer – eine weitere Bankenpleite würde neue Mittel erfordern. Zudem dürfen Bankenchefs und Kunden jetzt zurecht davon ausgehen, dass auch sie von der Regierung gerettet werden, wenn etwas schief geht. Nicht gerade ein Anreiz für verantwortungsvolles Verhalten.

Und dann sind da noch die Kurssprünge von Aktien und Bitcoin. Alles grün in den Charts. Wer das sieht, sollte nervös werden. Klar, es ist immer schön wenns raufgeht. Aber was vor allem Bitcoin – der einzig wirklich freie Markt – signalisiert: Die US Notenbank Federal Reserve könnte bei den Zinserhöhungen bereits am Ende der Fahnenstange angelangt sein. Mehr werden wir bei der Zinssitzung kommende Woche erfahren.

Sollten diese Kursbewegungen das richtige Signal geben, ist von einer weiteren Geldschwemme auszugehen. Auch das Geld aus der Einlagensicherung wird am Ende einfach gedruckt (über den Umweg von US-Staatsanleihen). Und das alles geschieht vor dem Hintergrund weiterhin extrem hoher Inflation. Was die USA tun, gibt zudem den Ton für den Rest der Welt vor. Dazu kommen generelle, strukturelle Veränderungen wie die Deglobalisierung sowie der Krieg in der Ukraine und die wachsenden Spannungen zwischen West und Ost. All das wird die Inflation antreiben.

Kurzfristige Probleme werden kurzfristig bekämpft

Die Alternative sind weitere Zinserhöhungen, was neue Pleiten wie jene der SVB verursachen kann. Aber während diese Zinsschritte zwar die Wirtschaft drosseln, ist ihr inflationshemmender Effekt nicht garantiert. Auch wenn man es oft nicht wahr haben will: Aus diesem Dilemma gibt es keinen einfachen Ausweg. Am ehesten wird es weitergehen wie bisher: Kurzfristige Probleme werden kurzfristig bekämpft – und langfristige Herausforderungen weiterhin ignoriert. Aber zumindest ist in dieser Woche die Welt nicht zusammengebrochen. Das hat auch was!

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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