07.10.2024
INVESTMENT

Gropyus: Wiener Scaleup erhält 100 Millionen Euro Wachstumsfinanzierung

Die Neuinvestoren Semapa und Practical Venture Capital beteiligen sich erstmals am Wiener Unternehmen.
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Gropyus, Wohnbau, Fuhrmann,
(c) Patrick Lipke - Gropyus-Gründer Markus Fuhrmann.

Das Wiener Proptech Gropyus hat eine 100 Mio. Euro schwere Finanzierungsrunde kommuniziert. Es ist bereits die zweite 100-Millionen-Euro-Runde des Scaleups nach einer Series B im Jänner 2023. Leadinvestor war damals der deutsche Immobilienkonzern Vonovia – brutkasten berichtete. In der nun verkündeten Runde holte man die Neuinvestoren Semapa und Practical Venture Capital an Bord.

Gropyus: Über 300 Mio. eingesammelt

Damit konnte Gropyus seit der Gründung 2019 bereits mehr als 300 Millionen Euro an Eigenkapitalinvestitionen einsammeln. Hinzu kommt ein Venture Debt-Kredit in Höhe von 40 Millionen Euro. Diese Zusage hat das Proptech im März dieses Jahres von der Europäischen Investitionsbank (EIB) erhalten.

Aus dem Archiv: Wie Gropyus die Bauindustrie neu denkt: Gründer Markus Fuhrmann im Interview

Die Mittel der aktuellen Finanzierungsrunde fließen in den laufenden Ausbau des digital gesteuerten Gropyus-Werkes mit 50 flexiblen Robotern in Richen (Baden-Württemberg), die weitere Technologieentwicklung und in die Umsetzung der nächsten Bauprojekte des Unternehmens.

Industrialisierung und Automatisierung

„Die Klimakrise und der Mangel an bezahlbarem Wohnraum werden immer akuter. Gropyus will Teil der Lösung dieser Herausforderungen sein – doch ohne Industrialisierung und Automatisierung der Baubranche wird es nicht gehen“, sagt Markus Fuhrmann, CEO & Co-Founder. „Um die Grundlagen dafür zu realisieren, braucht es bei diesem ehrgeizigen Vorhaben zunächst einen hohen Kapitaleinsatz. Wir sind daher stolz, dass wir bei unserer Mission auf die Unterstützung bestehender Investoren bauen können und nun das Vertrauen weiterer Investoren gewinnen konnten. Mit dieser Finanzierungsrunde erreichen wir ein Gesamtvolumen von insgesamt über 300 Millionen Euro. Damit treiben wir unser Wachstum nicht nur voran, sondern stellen unsere Mission auf ein noch solideres Fundament. Diese Kapitalsicherung versetzt uns in die Lage, die Smart Factory zeitnah auf Vollauslastung hochzufahren und damit mehrere Projekte gleichzeitig vom Band laufen zu lassen.“

Gropyus: Chance für Wohnmarkt

Auch Ricardo Pires, CEO von Semapa schlägt in eine ähnliche Kerbe, wenn er sagt: „Wir glauben, dass Gropyus mit seinem innovativen, nachhaltigen und digitalen Konzept das Bauen und Wohnen auf ein neues Level hebt. Das Unternehmen setzt sich aus Experten verschiedenster Branchen zusammen, die ihr umfangreiches Wissen und ihre Erfahrung in den Bereichen Bauwesen, Technologie, Immobilienentwicklung und Aufbau erfolgreicher Startups bündeln. Wir sind davon überzeugt, dass sie in der Lage sein werden, eine ganze Branche, die der Transformation bedarf, sinnvoll zu verändern. Gropyus bietet eine bemerkenswerte Chance für einen angespannten Wohnungsmarkt, und wir wollen das Wachstum des Unternehmens durch unsere Investition unterstützen und uns einem Team anschließen, das das Potenzial hat, in ganz Europa einen entscheidenden Unterschied zu machen.“

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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