16.07.2026
ROBOTIK

Größte Seed-Runde der deutschen Geschichte: 48 Mio. Euro für Münchner microagi

Nur zehn Monate nach der Gründung holt das von ehemaligen Formel-1-Ingenieuren gegründete Robotik-Startup microagi ein Mega-Investment unter dem Lead von Hummingbird mit Sitz in Belgien.
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Das microagi-Team | (c) microagi
Das microagi-Team | (c) microagi

Sie gilt aktuell als einer der – mit dem KI-Boom verknüpften – globalen Mega-Trends: die Robotik. Und einmal mehr droht Europa im globalen Wettlauf ins Hintertreffen zu geraten, warnt man beim Münchner Startup microagi. Denn trotz einer großen industriellen Basis und starken Leistungen in Forschung und Entwicklung, laufe China dem Kontinent aktuell davon. Eine besondere Herausforderung für Europa sei dabei die Alterung der Bevölkerung.

„Wir können es uns nicht leisten, Europas Zögern bei der KI zu wiederholen“

„Das industrielle Europa hat 12 bis 18 Monate Zeit, um seinen Vorsprung in der Robotik auszubauen. Wir können es uns nicht leisten, Europas Zögern bei der KI zu wiederholen“, meint Bercan Kilic, Gründer und CEO von microagi.
„Wer Fabriken in Europa betreibt, hat die Zahlen schon auf dem Schreibtisch: Die erfahrensten Mitarbeiter gehen in diesem Jahrzehnt in den Ruhestand, und deren Nachfolger wurden nie geboren.“

Datenaufbereitung im Fokus

Kilic war zuvor Ingenieur bei Red Bull Racing und gründete microagi vor zehn Monaten unter anderem mit einem weiteren ehemaligen Formel-1-Ingenieur von Mercedes-AMG Petronas. Mit dem Startup, das seinen Forschungshauptsitz im Umfeld der ETH Zürich betreibt, setzt das Team auf das Thema Datenaufbereitung. Denn, so heißt es vom Unternehmen: „Roboter erreichen etwa 95 Prozent einer Aufgabe und stagnieren dann. Die letzten paar Prozentpunkte – diejenigen, die darüber entscheiden, ob eine Maschine die Wirtschaftlichkeit der Fabrik tatsächlich verbessert –, stammen ausschließlich aus den eigenen Betriebsdaten und Edge Cases dieser Fabrik.“

Das System Atlas erfasst Daten im laufenden Betrieb und diese in einer Simulation, um sie für werkspezifische Aufgaben zu optimieren. Zusammen mit Hardware-Partnern wie NVIDIA und Unitree setzen dann Ingenieur:innen des Startups vor Ort in den Fabriken ein System auf.

„Unsere Partner bauen wirklich gute Roboter und Modelle“, erklärt CTO Nico Nussbaum. „Unsere Arbeit beginnt danach, in der Fabrikhalle. Wir stellen unsere Ingenieure bei jedem Kunden vor Ort bereit, und das System lernt aus ihren realen Abläufen und speist das in den nächsten Durchlauf ein. So sind sie mit jedem Monat, den wir dort sind, ihrer Konkurrenz ein Stück weiter voraus.“

Rekord-Seedinvestment primär aus Europa

Mit dem System überzeugte microagi nun eine ganze Reihe vorwiegend europäischer Investmentgesellschaften. Mit 55 Millionen US-Dollar (umgerechnet rund 48 Mio. Euro) schließt das Startup nach eigenen Angaben die größte Seed-Finanzierungsrunde in der deutschen Geschichte ab. Den Lead übernimmt dabei Hummingbird mit Sitz in Belgien, mit Beteiligung von Northzone (UK), LocalGlobe (UK), Village Global (USA) und redalpine (Schweiz).

„Europa bildet einige der besten Robotiker der Welt aus – und sieht ihnen dann dabei zu, wie sie Unternehmen in Kalifornien aufbauen. Was gefehlt hat, ist die richtige Ambition“, kommentiert Firat Ileri, Managing Partner bei Hummingbird. „Microagi hat einige der ehrgeizigsten Menschen versammelt, die wir je getroffen haben, sie in Europa gehalten und sie auf eines der schwierigsten Probleme ausgerichtet, die es gibt.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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