03.06.2020

Österreich öffnet Grenzen zu sieben Nachbarstaaten – Italien bleibt zu

Außenminister Alexander Schallenberg informierte am Mittwoch im Pressefoyer nach dem Ministerrat über die schrittweise Lockerung der Reisebeschränkungen. Insgesamt werden Grenzen zu sieben Nachbarstaaten geöffnet. Die Grenzöffnung zu Italien ist laut Schallenberg noch nicht möglich.
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Italien
Außenminister Alexander Schallenberg | (c) BMEIA

Österreich öffnet im Zuge der Lockerung der Corona-Maßnahmen ab morgen, Donnerstag, die Grenzen zu sieben Nachbarstaaten. Zu den Ländern zählen Deutschland, Liechtenstein, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und die Schweiz. Dies bedeutet, dass bei der Einreise nach Österreich keine Quarantäne-Bestimmungen mehr gelten. Das hat Außenminister Alexander Schallenberg am Mittwoch im Pressefoyer nach dem Ministerrat angekündet.

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Öffnung zu Italien noch nicht möglich

Die Lockerung gilt allerdings nicht für Italien. „Die aktuellen Pandemie-Zahlen in Italien lassen einen derartigen Schritt noch nicht zu“, so Schallenberg. Österreich würde hier laut dem Außenminister im „Gleichklang“ mit Slowenien und der Schweiz vorgehen, die ebenfalls noch Grenzkontrollen zu Italien haben.

Dem fügte Schallenberg hinzu: „Wir sehen aber auch, dass sich die Situation in einzelnen Regionen Italiens sehr deutlich verbessert hat und ich möchte darauf hinweisen, dass der Vorschlag, der aus Südtirol gekommen ist, einzelne Regionen zu öffnen, sehr ernsthaft in die weiteren Evaluierungen einfließen wird.“ Erst am Dienstag gab es ein Telefongespräch zwischen Bundeskanzler Sebastian Kurz und dem Obmann der Südtiroler Volkspartei, Philipp Achammer. Dabei wurde über die weitere Vorgehensweise beraten.

Zudem besteht seit heute Mitternacht eine weitere Lockerung, die allerdings nur Deutsche betrifft. Demnach können deutsche Gäste nach Südtirol reisen, auch wenn sie durch Tirol fahren müssen. Eine Toilette- oder Kaffeepause ist bei der Durchfahrt allerdings in Österreich nicht erlaubt. Ebenso ist es verboten einen Tankstopp einzulegen. Die Polizei soll dementsprechend Rastanlagen kontrollieren.

„Hausverstand ist der beste Reiseschutz“

Schallenberg appellierte zudem an die Eigenverantwortung, die Reisende bei Auslandsreisen an den Tag legen sollten. „Jeder, der ins Ausland fährt, soll zunächst überprüfen, inwiefern es mit der Mobilität und Sicherheit vor Ort aussieht. Der Hausverstand ist der beste Reiseschutz“, so Schallenberg.

Aktuelle Corona-Fallzahlen

Im Rahmen der Pressekonferenz informierte Gesundheitsminister Rudolf Anschober über die aktuellen Corona-Fallzahlen. In den letzten 24 Stunden gab es zwölf Neuinfektionen. Derzeit gebe es laut Anschober 429 Corona-Erkrankte in Österreich.

Zugleich würdigte er die Maßnahmen der Nachbarländer. Die positive Entwicklung in den genannten sieben Nachbarländern führe dazu, dass die Quarantäne-Bestimmungen bei der Einreise nach Österreich gelockert werden können.

Anlässlich der Diskussion rund um die Öffnung der Grenzen zu Italien hielt er abschließend fest: „Die große Mehrheit der italienischen Regionen hat große Verbesserungen realisiert. Mir erscheint eine regionale Differenzierung als eine absolut realistische Handlungsmöglichkeit.“


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FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

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