03.06.2020

Österreich öffnet Grenzen zu sieben Nachbarstaaten – Italien bleibt zu

Außenminister Alexander Schallenberg informierte am Mittwoch im Pressefoyer nach dem Ministerrat über die schrittweise Lockerung der Reisebeschränkungen. Insgesamt werden Grenzen zu sieben Nachbarstaaten geöffnet. Die Grenzöffnung zu Italien ist laut Schallenberg noch nicht möglich.
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Italien
Außenminister Alexander Schallenberg | (c) BMEIA

Österreich öffnet im Zuge der Lockerung der Corona-Maßnahmen ab morgen, Donnerstag, die Grenzen zu sieben Nachbarstaaten. Zu den Ländern zählen Deutschland, Liechtenstein, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und die Schweiz. Dies bedeutet, dass bei der Einreise nach Österreich keine Quarantäne-Bestimmungen mehr gelten. Das hat Außenminister Alexander Schallenberg am Mittwoch im Pressefoyer nach dem Ministerrat angekündet.

+++ Corona, Wirtschaft und die Innovation +++ 

Öffnung zu Italien noch nicht möglich

Die Lockerung gilt allerdings nicht für Italien. „Die aktuellen Pandemie-Zahlen in Italien lassen einen derartigen Schritt noch nicht zu“, so Schallenberg. Österreich würde hier laut dem Außenminister im „Gleichklang“ mit Slowenien und der Schweiz vorgehen, die ebenfalls noch Grenzkontrollen zu Italien haben.

Dem fügte Schallenberg hinzu: „Wir sehen aber auch, dass sich die Situation in einzelnen Regionen Italiens sehr deutlich verbessert hat und ich möchte darauf hinweisen, dass der Vorschlag, der aus Südtirol gekommen ist, einzelne Regionen zu öffnen, sehr ernsthaft in die weiteren Evaluierungen einfließen wird.“ Erst am Dienstag gab es ein Telefongespräch zwischen Bundeskanzler Sebastian Kurz und dem Obmann der Südtiroler Volkspartei, Philipp Achammer. Dabei wurde über die weitere Vorgehensweise beraten.

Zudem besteht seit heute Mitternacht eine weitere Lockerung, die allerdings nur Deutsche betrifft. Demnach können deutsche Gäste nach Südtirol reisen, auch wenn sie durch Tirol fahren müssen. Eine Toilette- oder Kaffeepause ist bei der Durchfahrt allerdings in Österreich nicht erlaubt. Ebenso ist es verboten einen Tankstopp einzulegen. Die Polizei soll dementsprechend Rastanlagen kontrollieren.

„Hausverstand ist der beste Reiseschutz“

Schallenberg appellierte zudem an die Eigenverantwortung, die Reisende bei Auslandsreisen an den Tag legen sollten. „Jeder, der ins Ausland fährt, soll zunächst überprüfen, inwiefern es mit der Mobilität und Sicherheit vor Ort aussieht. Der Hausverstand ist der beste Reiseschutz“, so Schallenberg.

Aktuelle Corona-Fallzahlen

Im Rahmen der Pressekonferenz informierte Gesundheitsminister Rudolf Anschober über die aktuellen Corona-Fallzahlen. In den letzten 24 Stunden gab es zwölf Neuinfektionen. Derzeit gebe es laut Anschober 429 Corona-Erkrankte in Österreich.

Zugleich würdigte er die Maßnahmen der Nachbarländer. Die positive Entwicklung in den genannten sieben Nachbarländern führe dazu, dass die Quarantäne-Bestimmungen bei der Einreise nach Österreich gelockert werden können.

Anlässlich der Diskussion rund um die Öffnung der Grenzen zu Italien hielt er abschließend fest: „Die große Mehrheit der italienischen Regionen hat große Verbesserungen realisiert. Mir erscheint eine regionale Differenzierung als eine absolut realistische Handlungsmöglichkeit.“


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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