09.08.2021

Greiner & temprify: Wenn internationale Konzern-Kompetenz auf Startup-Spirit trifft

Das Familienunternehmen Greiner gibt die Beteiligung am Wiener Startup temprify bekannt. Die vorhandenen Synergien will man nutzen, um das "Letzte Meilen"-Problem in der Zustellung von temperatursensiblen Lebensmitteln zu lösen.
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temprify
Das Team des Startups temprify freut sich über die Zusammenarbeit mit Greiner.
© Severin Wurnig
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Mit seiner eigenen Innovationsschmiede Greiner Innoventures ist Greiner stets auf der Suche nach frischen, neuen Ideen. Denn genau diese sind für Vorstandsvorsitzenden Axel Kühner der Schlüssel zum Erfolg, wenn es um die Sicherstellung der zukünftigen, erfolgreichen Performance des Konzerns geht. Nach außen sichtbar wird dieses Bekenntnis nun erstmals mit der strategischen Beteiligung am im Jahr 2018 gegründeten Wiener Startup temprify, das sich auf die Entwicklung von umweltfreundlichen Transportlösungen für kühlungspflichtige Waren spezialisiert hat. Eine Win-Win-Situation für beide Seiten, bei der das Know-how und die Infrastruktur eines Konzerns mit der Innovationskraft und der Agilität eines Start-ups verbunden wird.

temprify: Transport-Kühlbox ohne Trockeneis

temprify setzt als erstes Unternehmen auf kostengünstige und klimaschonende Transport-Kühlboxen, die ohne Trockeneis auskommen, keiner aktiven Kühlung bedürfen und stattdessen mit einem speziell entwickelten Kühlmodul ausgestattet sind. Darüber hinaus stellt das Startup auch die dazugehörige Infrastruktur zur Verfügung und hat damit im Gegensatz zu bisherigen „Letzte Meile“-Lösungen ein Gesamtsystem entwickelt, das speziell auf die Bedürfnisse des E-Commerce bei der taggleichen Auslieferung von Kühl- als auch Tiefkühllebensmitteln ausgerichtet ist.

temprify Transport-Kühlboxen
© temprify

Gemeinsames Ziel: CO2-Reduktion und Kostenersparnis

Bei Greiner war man von dieser nachhaltigen Produktidee und dem Know-how im Bereich der passiven Kühlung sofort begeistert, da ressourcenschonende Verpackungen einerseits einen wesentlichen Bestandteil der unternehmensweiten Nachhaltigkeitsstrategie darstellen und man andererseits genau hier jahrzehntelange Expertise im Bereich Isolierung/Schaumstoff/Lebensmittelverpackung mit einbringen kann. Im Zuge der gemeinsamen Weiterentwicklung der derzeit vorhandenen Lösung können beide Unternehmen so zur Reduktion der CO2-Emissionen um über 90 Prozent beitragen sowie neue Wege vom Produzenten zum Endkunden finden. Außerdem profitieren Lebensmitteleinzelhändler von deutlich sinkenden operativen Kosten gegenüber Trockeneis und aktiver Kühlung.

„Wir sind überzeugt, gemeinsam mit Greiner langfristig Technologieführer in einem stark wachsenden Markt zu werden sowie international und branchenübergreifend einen erheblichen Beitrag zu einer nachhaltigen Letzten Meile leisten zu können“, freut sich temprify-Geschäftsführer Moriz Lanzerstorfer über die Zusammenarbeit.

Greiner Innoventures: Weitere Minderheitsbeteiligungen geplant

Die Beteiligung an temprify ist für Greiner Innoventures aber nur der Anfang auf dem Weg in eine erfolgsversprechende Zukunft. Man dürfe sich nicht auf einer aktuell guten Performance ausruhen, wie Kühner betont: „Um langfristiges Wachstum zu sichern, werden daher bei Greiner die Möglichkeiten für zukünftige Geschäfte genauso professionell erarbeitet, wie bestehende Geschäftsbereiche kontinuierlich verbessert und ausgebaut werden. Dabei setzt Greiner Innoventures auch auf den Spirit und die Tools der Start-up Szene, um da zu sein, wo Innovation stattfindet.“

Um sich noch besser mit der Gründerszene vernetzen zu können, hat die ehemalige Greiner Technology & Innovation unter der Leitung von Innoventures-Geschäftsführer Hannes Möseneder ihren Unternehmenssitz in den österreichischen Innovationshub weXelerate nach Wien verlegt. „Wir setzen durch unseren neuen Standort im größten österreichischen Innovationshub intensiv auf den Kontakt zur Gründerszene und halten fortlaufend Ausschau nach möglichen künftigen Beteiligungen, auch außerhalb des Kerngeschäfts des Unternehmens. An der Umsetzung von neuen Geschäftsmodellen auf Basis interner und externer Ideen außerhalb bestehender Unternehmensstrukturen wird hier laufend gearbeitet“, so Möseneder.

Hannes Möseneder Greiner
Greiner Innoventures-Geschäftsführer Hannes Möseneder
© Greiner Holding AG
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Kommission schlägt neues Europäisches Innovationsgesetz vor – das sind die Eckpunkte

Die EU-Kommission hat gestern den European Innovation Act vorgeschlagen. Ziel ist es, Europas innovativste Ideen in Europa zu entwickeln, zu finanzieren und erfolgreich zu skalieren. Als zentrale Initiative der EU-Startup- und Scaleup-Strategie sowie des EU-Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit soll der Vorschlag dazu beitragen, die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und die technologische Souveränität der EU zu stärken.
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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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