02.09.2026
INTERVIEW

Greiner-Packaging-CFO über KI in der Industrie: „Wir Österreicher sehen oft zuerst die Risiken“

Margit Kendler ist CFO von Greiner Packaging, einer Sparte der Greiner Gruppe. Im Interview am European Forum Alpbach spricht sie über drei KI-Fokusfelder, das Potenzial humanoider Robotik in der Produktion und die EU-Verpackungsverordnung. Außerdem erklärt sie, warum sie die Einführung von KI an frühere SAP-Projekte erinnert und wieso Österreich beim Thema KI mutiger werden sollte.
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Margit Kendler, CFO von Greiner Packaging | (c) brutkasten / Haris Dervisevic

Kaum ein Thema beschäftigt die heimische Industrie derzeit so stark wie die Adaption von Künstlicher Intelligenz. Während vielfach die These vertreten wird, dass Europa das Rennen um generative KI verloren hat, werden der Industrie bei der KI-Adaption gute Chancen eingeräumt. Die Industriellenvereinigung hat dazu eine eigene KI-Taskforce eingerichtet, die mittlerweile bei ihrer Halbzeit angelangt ist. Mit deren Vorsitzendem, Keba-CEO Christoph Knogler, haben wir im aktuellen brutkasten-Printmagazin ein ausführliches Cover-Interview über industrielle KI als Europas Chance geführt.

Wie das Thema in der Verpackungsindustrie ankommt, zeigt der Blick zu Greiner Packaging: Die Sparte der Greiner Gruppe mit Hauptsitz im oberösterreichischen Sattledt erwirtschaftete 2025 einen Umsatz von 902 Millionen Euro, steht damit für mehr als 45 Prozent des Gruppenumsatzes und beschäftigt fast 4.900 Mitarbeiter:innen an 30 Standorten in 15 Ländern. Im Interview am European Forum Alpbach spricht CFO Margit Kendler über drei KI-Fokusfelder von der Kundeninteraktion bis zur Verwaltung, die Folgen der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und darüber, warum sie die Einführung von KI an die SAP-Projekte ihrer frühen Berufsjahre erinnert.


brutkasten: Greiner Packaging wächst trotz eines schwierigen Marktumfelds. Was sind die Gründe?

Margit Kendler: Unsere Stärke ist, dass wir sehr gute Produkte haben und diese kontinuierlich weiterentwickeln, auch in Richtung Nachhaltigkeit und der rechtlichen Anforderungen, etwa der PPWR. Dazu kommen langjährige Partnerschaften mit unseren Kunden, die wir gemeinsam weiterentwickeln können. Dadurch schaffen wir es auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten, über den Markt hinaus zu wachsen.

Herausfordernde Zeiten in Bezug auf den Markt?

Im Sinne von Zeiten, in denen die gesamte geopolitische Lage instabiler wird. Beim Rohmaterial-Sourcing ist etwa die Straße von Hormus immer wieder ein Thema. Trotz widriger Umstände schaffen wir es aufgrund der langjährigen Erfahrung unserer Teams und der verlässlichen externen Kontakte, gute Lösungen für unsere Kunden zu finden. Das zeichnet Greiner Packaging aus.

Künstliche Intelligenz war bei der Jahrespressekonferenz der Greiner Gruppe ein Thema. Welche Hebel sehen Sie in der Verpackungsindustrie, um die Produktivität zu steigern?

Wir sehen im Moment bei Greiner Packaging drei Fokusbereiche. Der erste ist Richtung Kunden: Wie interagieren wir in Zukunft mit Kunden, wo wünschen sie sich automatisiertere Prozesse, weil sie auf ihrer Seite ebenfalls Prozesse anstoßen? Und wo bleibt der persönliche Kontakt weiter wichtig? Gerade bei Produktentwicklungen wird der persönliche Kontakt wichtig bleiben.

Die zweite Stoßrichtung ist die Produktion. Da geht es um Datenauswertung, die man mit KI effizienter machen kann. Viele Daten sind vorhanden, aber wie nutzen wir sie am besten? Dazu kommt alles, was weiterentwickelte Robotics in Richtung Humanoid ist. Der dritte Teil ist die Verwaltung: alles, was an Berichtsanforderungen im Sinne von Nachhaltigkeit und Ähnlichem anfällt. Wo kann man Datensammlung und Dokumentation sinnvoll in eine KI überführen?

Es gibt die These, dass Europa bei generativer KI das Rennen verloren hat, bei der KI-Adaption in der Industrie aber gute Chancen hat. Auf welche Modelle setzen Sie?

In der Produktion haben wir erste Erfahrungen gesammelt. Im Moment nutzen wir die vorhandenen Modelle und screenen, was am Markt aufkommt. Es ist so schnelllebig, dass immer die Frage ist: Kommt man überhaupt zur Anwendung oder gibt es schon wieder die nächste Entwicklungsstufe? Wichtig ist uns aber, dass die europäische Datensouveränität gestärkt wird und dass Unternehmen unterstützt werden, die diesen europäischen Fokus haben, um den Standort und Europa zu stärken.

Greift man da spezifisch auf europäische Modelle wie Mistral zurück?

Natürlich sehen wir uns europäische Lösungen an und wollen diese einsetzen, wenn sie uns den entsprechenden Nutzen bringen. Wir freuen uns über technologische Initiativen, die Europa gesamthaft als Standort stärken.

Margit Kendler im Gespräch mit brutkasten-Chefredakteur Martin Pacher beim European Forum Alpbach | (c) brutkasten / Haris Dervisevic

Welche Aufgaben übernimmt KI aktuell bei Greiner Packaging?

Eher am Ende der Produktion, im Verpackungsbereich und Richtung Lager. Im Durchfluss der Produktion ist schon sehr viel automatisiert. Man muss differenzieren: Wo brauche ich tatsächlich KI und was geht bereits über klassische Automatisierung, also Roboterarme oder Verpackungsstraßen. Es geht wirklich nur noch um die Lücken, die etwa im Bereich Qualitätskontrolle bestehen. Und man muss genau schauen, bei welchen Stückzahlen sich Robotik auszahlt. Gerade beim händischen Assembly ist die Frage, ob die Roboter mit ihren Achsen schon gut genug sind.

Die Entwicklung ist enorm rasant. Wie bleibt man da als CFO up to date und wie fließt das in die Strategie ein?

Es beginnt mit einem tiefen Grundinteresse. Und dann nutze ich eine Mischung aus Workshops, Schulungen und Foren wie dem European Forum Alpbach, wo ich KI-Termine wahrnehme, dazu Newsletter und vieles mehr. Intern gibt es auf Gruppenebene eine Taskforce zu KI, die selektiert, welche Anwendungsfälle es für uns als Sparte oder übergreifend für die gesamte Gruppe gibt.

Wo ist die Schnittstelle zwischen Innovation und Ihrer Arbeit?

Als erfolgreiches Unternehmen muss man darauf achten, sich nicht auf den Lorbeeren auszuruhen. Nur weil es jetzt gut ist, braucht man trotzdem den Blick in die Zukunft. Bei uns ist Innovation sehr produktgetrieben: Welche Barriereeigenschaften gibt es, wie ist die Haltbarkeit eines Joghurts in dem Becher? Das wird stark durch die Verpackungsverordnung getrieben, wo es um Rezyklierfähigkeit und den Einsatz recycelter Materialien geht. Andererseits geht es um die Frage, wie wir in 15 Jahren erfolgreich sind. Dafür haben wir Stage-Gate-Prozesse. Ein großes Thema ist auch Reuse, also Mehrfachnutzung versus Einmalnutzung.

Und Innovation umfasst nicht nur die Produkte selbst, sondern auch das, was um das Produkt herum ist: Serviceleistungen, Lieferung, wie wir unsere Kunden servicieren. Bei Reuse stellt sich die Frage, ob man nur das Produkt macht oder auch Services rund um den Reuse anbietet. Im Endeffekt geht es immer darum, wettbewerbsfähig zu bleiben.

Schaut man sich dafür auch neue Geschäftsfelder an?

Wir haben uns das gerade angeschaut. Wir haben etwa die Becher für den Song Contest gemacht. Einer meiner früheren Arbeitgeber war Ifco, die die Obst- und Gemüsekisten an die Supermarktketten vermieten. Das war ein klassischer Reuse-Anbieter, bei dem das Waschen, Ausbringen und Einsammeln Teil des Geschäftsmodells war. Und auch bei Greiner Packaging evaluieren wir, welche Alternativen und neuen Geschäftsmodelle spannend sein könnten.

Die Verpackungsverordnung gilt seit 12. August. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, weil es noch viele Unsicherheiten gibt. Wie nimmt man das bei Greiner Packaging wahr?

Es führt kein Weg an Verordnungen vorbei. Wir haben eine Welt, und wenn sie verbraucht ist, ist sie verbraucht. Diese strengeren Regelungen machen Sinn. Die Schwierigkeit ist, dass wir uns als großes Unternehmen deutlich leichter tun, weil wir die Ressourcen haben. Und selbst für uns ist es ein sehr hoher Aufwand, alle Dokumentationen zu liefern und die Lieferkette ordentlich zu dokumentieren. Ich verstehe daher die kleineren Unternehmen, für die das ein umso höherer Aufwand ist. Ob ein Moratorium die Lösung ist, weiß ich nicht. Man sieht es bei der Diskussion Verbrenner versus Elektroauto: Diese langfristige Unsicherheit – wird es A oder B – ist schwierig, weil man bis zur Entscheidung alle Wege parallel verfolgen muss.

Der K3-Becher ist eines Ihrer Premium-Produkte und seit vielen Jahren auf dem Markt. Jetzt gibt es mit r100 eine neue Generation. Was treibt solche Innovationen: Regulatorik oder Eigenantrieb?

Eine Mischung. Der K3 entstand aus dem Wunsch, ein nachhaltigeres Produkt zu schaffen. Es ist eine Kombination aus Kundenanforderungen, rechtlichen Vorgaben und dem Eigenantrieb, es noch besser zu machen, mit Leichtgewicht, Banderolen und Rezyklierfähigkeit. Die nächste Generation ist gerade in Entwicklung. Ein weiterer Trend ist Monomaterial: Oft hat man beim Joghurt den klassischen Aluminium-Topper. Wenn die Leute den nicht abreißen, kann nicht sortiert werden und der Becher geht in der Wiederverwertung verloren. Ist alles das gleiche Material, ist es deutlich leichter.

Arbeitet man dafür auch mit externen Partnern zusammen, etwa Startups?

Im Moment nicht, aber es ist immer am Radar, um zu schauen, was sich am Markt entwickelt und ob sich Kooperationen anbieten.

Die IV-KI-Taskforce ist bei Halbzeit. Wie schätzen Sie die Verpackungsbranche bei der KI-Adaption ein?

Generell ist mein Eindruck, dass Österreich mehr die Risiken als die Chancen sieht. Die Amerikaner denken mehr in Möglichkeiten, deshalb sitzen dort viele der KI-Unternehmen. Wir Österreicher sehen oft zuerst die Risiken, und solange diese nicht gemeistert sind, fängt man nicht an, über die Möglichkeiten nachzudenken. Um den Anschluss zu halten, brauchen wir mehr Offenheit und eine gute Balance zwischen Risiko und Chance.

Ein reiner Tool-Rollout geht oft nach hinten los, wenn die Organisationsentwicklung nicht mitgedacht wird. Wie gehen Sie vor?

Am Berufsanfang war ich SAP-Beraterin und habe SAP eingeführt. Ich finde es nicht so anders. Egal welche Technologie man einführt, man muss die Menschen mitnehmen. Viel zu oft wird der Mensch nicht mitgedacht. Ob ich von R/2 auf R/3 oder von R/3 auf Hana umsteige oder eine KI dazubaue: Es ist immer die gleiche Frage. (Anm. d. Red.: R/2, R/3 und Hana bezeichnen aufeinanderfolgende Generationen der SAP-Unternehmenssoftware, deren Umstellung jeweils große Migrationsprojekte in Unternehmen auslöste) Wie arbeiten wir dann anders, welche Kompetenzen werden gebraucht und wie muss ich diese rechtzeitig schulen? Ich sehe das in unserer Verantwortung als Arbeitgeber, dass unsere Mitarbeiter:innen mitwachsen.

Gibt es Ängste, dass Jobs wegrationalisiert werden?

Jobs ändern sich einfach. Was ich bei uns erlebe: Wir haben viele Early Adopter. Es gibt seit Langem das Angebot, KI zu nutzen, plus wöchentliche Online-Kaffeerunden für Best-Practice-Sharing. Wir haben Kolleg:innen, die schon viel mit Agenten arbeiten. Viele sehen die Arbeitserleichterung im Täglichen, weil die KI Routinetätigkeiten übernimmt. Sorgen, wegrationalisiert zu werden, erlebe ich im Moment nicht.

Was ich auch stark merke: Kolleg:innen, die spezifische Skills nicht haben, können plötzlich Themen lösen. Ein Kollege, der nicht im Controlling ist und kein Excel- oder PowerPoint-Meister, konnte über die KI alles so darstellen, wie es gebraucht wurde. Das hat ihn einen halben Tag gekostet. KI erlaubt, gewisse Ausbildungsschritte zu überspringen. Dafür sind andere Ausbildungen nötig.

Greiner Packaging ist auch außerhalb Europas vertreten. Wie nehmen Sie die KI-Regulierung in Europa wahr?

Der EU AI Act erhöht die Anforderungen an Unternehmen, schafft aber gleichzeitig Vertrauen in die Technologie. Für uns ist entscheidend, KI innovativ, aber auch verantwortungsvoll einzusetzen. Wer beides beherrscht, wird langfristig erfolgreicher sein.

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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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