09.03.2023

Froots: Ex-Skisprung-Star Gregor Schlierenzauer investiert in Wiener Startup

Der erfolgreichste Skispringer aller Zeiten, Gregor Schlierenzauer, wagt den Sprung in die Startup-Branche. Der Tiroler investiert in das Wiener Fintech Startup Froots.
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Foto: David Mayer Heinisch, Gründer froots & Gregor Schlierenzauer
Foto: David Mayer Heinisch, Gründer froots & Gregor Schlierenzauer (c) froots

Das Wiener Fintech Startup froots (Kürzel für financial roots) präsentierte am Donnerstag einen neuen prominenten Investor. Der ehemalige österreichische Skispringer Gregor Schlierenzauer steigt mit einem Investment in froots in die Startup-Szene ein. Zudem werden seine Einkünfte als Testimonial über froots angelegt.

Für froots geht es in die heiße Phase

„Wir haben in den ersten zwei Jahren unsere Hausaufgaben gemacht, jetzt ist es an der Zeit, die Marketing-Maschine anzuwerfen“, sagt froots-CEO David Mayer-Heinsich. Gerade in diesen unsicheren Zeiten, in denen „die Vollkasko-Gesellschaft vorbei ist“, will man Menschen dabei unterstützen Vermögen anzulegen und aufzubauen.

Froots hat es sich mit seiner Gründung im Jahr 2021 zum Ziel gesetzt, jedem einen Zugang zum Kapitalmarkt zu geben. Das Konzept dahinter fußt darauf, dass Leistungen einer Privatbank auch Anlegern mit verhältnismäßig geringerem Investment zugänglich gemacht werden. Abgestimmt auf das gewünschte Risiko und die Laufzeit werden monatliche Beträge ab 150 Euro oder eine Ersteinlage ab 3.000 Euro individualisiert in gemanagte ETF-Portfolios investiert und stetig angepasst.

Derzeit hat froots rund 1.000 Kund:innen und verwaltet Assets im Wert von 7,5 Millionen Euro. Bis 2024 ist es das Ziel, den Kundenstock auf 100.000 zu erweitern. Dabei soll nun „die Strahlkraft und der unternehmerische Geist“ von Gregor Schlierenzauer helfen, sagt Mayer-Heinsich. Der Tiroler ist, gemessen an Weltcupsiegen, der erfolgreichste Skispringer aller Zeiten. Zudem wurde der 33-Jährige insgesamt sechs Mal Weltmeister sowie einmal mit der österreichischen Skisprungmannschaft 2010 Olympiasieger.

Schlierenzauer wagt den Sprung ins Unternehmertum

Schlierenzauer, der nach seinem Karriereende 2021 die Öffentlichkeit mehr scheute, hat neben seiner Testimonial-Tätigkeiten auch Geld in froots investiert. „Vermögensaufbau ist ein sehr intimes, aber auch wichtiges Thema, das uns alle angeht“, sagte Schlierenzauer. Der einstige Überflieger sieht demnach Parallelen zwischen seiner einstigen Profession und seinem Investment: „Spitzensport und Investieren sind eng miteinander verknüpft, denn beides erfordert sorgfältige Planung, strategisches Denken und eine langfristige Perspektive.“ Froots dabei sei ein vertrauenswürdiger und verlässlicher Partner.

Wie sehr Schlierenzauer neben seiner Testimonial-Tätigkeit auch ins operative Geschäft eingebunden sein wird, ist derzeit noch offen. „Das Ziel ist es nun gemeinsam zu wachsen und dann werden wir sehen, wie es weiter geht“, so Schlierenzauer. Bereits im März plant das Unternehmen eine erste österreichweite Kampagne mit dem ehemaligen Ausnahmeathleten.

Schlierenzauer ist neben seiner Tätigkeit bei froots auch anderweitig unternehmerisch tätig. Nach dem Ende seiner Laufbahn absolvierte er eine Immobilientreuhandausbildung. Danach gründete er das Unternehmen „Impuls Living“, das neben Immobilien- auch Persönlichkeitsberatung anbietet.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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