11.07.2023

Greenstorm: Einst Tiroler Vorzeige-Startup, dann Exit, jetzt Millionen-Konkurs

Greenstorm war nach einem achtstelligen Investment 2018 eines der bekannteren heimischen Startups. 2020/2021 erfolgte der Exit. Nun geht das Unternehmen mit neun Millionen Euro Schulden in Konkurs.
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Greenstorm-Werbefoto aus 2019 - Green4rent
Greenstorm-Werbefoto aus 2019 | (c) Green4rent

Ein achtstelliges Startup-Investment ist in Österreich noch immer nicht alltäglich. Noch viel weniger war es das 2018. Damals holte sich das Tiroler Startup Greenstorm ein solches und machte sich damit einen Namen in der heimischen Szene. Das Unternehmen wurde mit E-Bike- und E-Auto-Verleihlösungen für Hotels groß und konnte damals ein beachtliches Wachstum vorweisen. Zum Zeitpunkt der genannten Kapitalrunde war von rund 1.000 Hotels in Österreich, Deutschland, der Schweiz, Italien, Kroatien und Slowenien als Kunden die Rede.

Weitere Greenstorm-Geschäftsmodelle gingen nicht auf

Später folgten zwei weitere Geschäftsmodelle: Das B2C-E-Bike-Verleihsystem Green4rent und ein E-Bike-Online-Marktplatz mit denkbar ambitioniertem Ziel. Diese Produkte scheinen aber nicht aufgegangen zu sein – es wurde damals schnell wieder still um sie. Anfang 2021 (oder bereits Ende 2020) folgte die Mehrheitsübernahme Greenstorms durch ein Luxemburger Beteiligungsunternehmen – wie schon so oft davor ohne Nennung konkreter Zahlen. Gründer Richard Hirschhuber, der inzwischen mehrere andere Startups betreibt, blieb mit einem kleinen Anteil an Bord.

Konkursantrag mit neun Millionen Euro offenen Verbindlichkeiten

Wie nun mehrere Medien mit Bezug auf Angaben des Kreditschutzverbands KSV1870 berichten, muss Greenstorm nun Insolvenz anmelden. Dabei soll ein Konkursantrag gestellt werden – eine Fortführung ist also nicht geplant. Bei den Angaben kommen Zweifel auf, ob das Hauptgeschäftsmodell jemals funktioniert hat. Denn die offenen Verbindlichkeiten belaufen sich laut Geschäftsführer auf neun Millionen Euro. In der Kronen Zeitung heißt es dazu: „Im Jahr 2022 soll ein negatives Ergebnis in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro erwirtschaftet worden sein. Bei Banken haften rund 2,9 Millionen Euro, bei der öffentlichen Hand etwa 1,5 Millionen Euro und bei Lieferanten zirka 1,2 Millionen Euro an Verbindlichkeiten offen aus.“

„Bei einem nicht funktionierenden Geschäftsmodell nur logisch und konsequent“

Ein bei ORF Tirol zitierter Sprecher des KSV1870 wird sehr konkret: „Dass keine Sanierung von der Geschäftsleitung angestrebt wird, ist bei einem nicht funktionierenden Geschäftsmodell nur logisch und konsequent. Ich erwarte, dass die 32 von diesem Konkursverfahren betroffenen Dienstnehmer aus dem Tiroler Unterland relativ zeitnah ihre Arbeitsstelle verlieren werden“. 2018 hatte Greenstorm nach eigenen Angaben übrigens noch fast 60 Mitarbeiter:innen gehabt.

Im Zuge einer Verwertung gilt es laut KSV1870 nun abzuwarten, ob die Unternehmensbeteiligungen von Greenstorm entsprechende Vermögenswerte darstellen. Das Unternehmen hat Töchter in Österreich, Deutschland und Spanien sowie eine 50-Prozent-Beteiligung in Slowenien.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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