09.08.2019

Green4rent: So funktioniert das neue Geschäftsmodell von Greenstorm

Das Tiroler E-Mobility-Startup Greenstorm – bekannt durch ein E-Bike-Verleihsystem für Hotels – hat mit Green4rent ein Tochterunternehmen gegründet, um sein Geschäftsmodell zu erweitern. Ab sofort können Nutzer im DACH-Raum über eine App E-Bikes stunden- oder tagweise bei Partnerbetrieben, wie Sporthändler, Fitnesscenter oder Campingplätze, ausleihen.
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Greenstorm-Werbefoto aus 2019 - Green4rent
Greenstorm-Werbefoto aus 2019 | (c) Green4rent

600.000 E-Bikes soll es aktuell in Österreich geben, allein letztes Jahr sollen rund 150.000 verkauft worden sein. Das sind zumindest die offiziellen Zahlen des Verkehrsclub Österreich (VCÖ), der jährliche Erhebungen durchführt.

Viele Unternehmen und Startups aus der E-Mobility-Branche wollen den Boom für sich nutzen und sich eine Scheibe vom Kuchen sichern – sei es in der Produktion, dem Verleih oder dem Verkauf von E-Bikes.

+++ Tiroler E-Mobilität-Anbieter Greenstorm sichert sich achtstelliges Investment +++

Greenstroms bisheriges Geschäftsmodell

Ein österreichisches Startup, das sich als E-Mobility-Dienstleister im Verleih und Verkauf von E-Bikes bereits einen Namen gemacht hat, ist Greenstorm. Das in Kufstein ansässige Startup hat ein Verleihsystem für die Hotellerie entwickelt. Das Besondere an dem Konzept: Greenstrom tauscht mit Hotels E-Bike-Verleihdienstleistungen gegen Hotelgutscheine, die es anschließend weiterverkauft. Nach zwei Jahren werden die E-Bikes generalüberholt und anschließend Fachhändlern und Privatpersonen zum Kauf angeboten.

Green4rent als neues Geschäftsmodell

Wie Greenstorm nun mitteilte, hat das Startup sein Geschäftsmodell erweitert und ein Tochterunternehmen mit dem leicht abgeänderten Namen Green4rent gegründet. Green4rent ermöglicht es Nutzern per App, E-Bikes stunden- oder tageweise auszuleihen.

Erhältlich sind die E-Bikes bei Partnerbetrieben von Green4rent. Dazu zählen beispielsweise Sporthändler, Fitnesscenter oder Campingplätze. Die Partnerbetriebe erhalten die E-Bikes laut dem Startup kostenlos und sollen durch eine Umsatzbeteiligung von 30 Prozent am Verleih beteiligt werden.

Green4rent
(c) Greenstorm: Der Verleih ist auch in Wien verfügbar.

600 E-Bikes stehen zur Verfügung

Die Green4rent-App ist seit Beginn der Sommersaison im DACH-Raum erhältlich. Das Startup verfügt laut eigenen Angaben über 100 Verleihstationen, wobei derzeit etwa 600 Räder zur Verfügung stehen. In Österreich liegt der Hotspot auf den Tourismusgebieten Tirols und dem Salzkammergut. „Bis Saisonende möchten wir 300 Partner und 1200 E-Bikes über Green4rent im Verleih haben“, so Richard Hirschhuber, geschäftsführender Gesellschafter von Greenstorm. Das Angebot beschränkt sich jedoch nicht nur auf Österreich: E-Bikes können beispielsweise auch auf der deutschen Ferieninsel Rügen ausgeliehen werden.

Die Kosten des Service

Der Verleihvorgang erfolgt digital und ist rund um die Uhr möglich. Eine Fahrt kostet je nach gewähltem E-Bike-Modell zwischen drei und acht Euro pro Stunde, der Preis für 24 Stunden beträgt zwischen 24 und 39 Euro. Green4rent versichert, dass als E-Bikes ausschließlich Modelle von namhaften Herstellern, wie KTM, Husqvarna oder Corratec, zum Einsatz kommen. Eine Kaution muss bei Green4rent übrigens nicht hinterlegt werden.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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