02.08.2017

Greenstart: Sonne, Speicher, Steckdose – das Minikraftwerk für daheim

Top-Ten-greenstarter. Mit Sun2Plug möchten Christoph Grimmer und sein Team von E2T eine einfache Lösung zur Sonnenstromnutzung auf den Markt bringen. Dank einer neu entwickelten Messtechnologie kann der Speicher exakt so viel Strom über eine herkömmliche Steckdose ins Haushaltsnetz abgeben, wie gerade benötigt wird.
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E2T Gründer Christoph Grimmer.

An der TU Graz gelang es dem jungen Team von E2T, eine neuartige Messtechnologie zu entwickeln. Mit ihr kann über eine konventionelle Haushaltssteckdose gemessen werden, wie viel Strom im Haushalt verbraucht wird. Derzeit wird die Technologie europaweit patentiert. Ab März 2018 soll sie in Form von Sun2Plug auf den Markt kommen.

Plug and Play

Ein semiflexibles Photovoltaikmodul – oder auch mehrere – werden auf Balkonen oder Terrassen aufgestellt oder montiert und sind mit einem „bierkistengroßen“ Lithium-Ionen-Stromspeicher verkabelt. Dieser wiederum wird mit einer Steckdose verbunden. Wird Strom verbraucht, speist Sun2Plug Sonnenstrom ein – solange der Vorrat reicht.
„Sun2Plug kann bis zu einem Viertel des Strombedarfs im Haushalt decken“, erklärt Unternehmensgründer Christoph Grimmer. Dafür sorgen die Photovoltaik mit einer Leistung von maximal 500 Wattpeak und der Speicher mit einer Kapazität von zwei Kilowattstunden. „Normalerweise werden kombinierte PV-Speicher-Lösungen nur in deutlich größeren Maßstäben angeboten“, erläutert Grimmer. „Das liegt vor allem an der kostspieligen individuellen Planung.“ Sun2Plug kann dagegen von den EndverbraucherInnen selbst angesteckt werden und spart so laut E2T rund die Hälfte der Kosten ein. Rund 2.000 Euro soll das System kosten.

Redaktionstipps

Sonnenstrom für alle

„Damit wollen wir Sonnenstrom für jeden Europäer erschwinglich machen“, sagt Grimmer. Da nur so viel Strom an das Haushaltsnetz abgegeben wie verbraucht wird und Überschüsse im Akku landen, ist eine Einspeisung ins öffentliche Stromnetz nicht erforderlich. 100 Prozent Eigenverbrauch erhöhen die Rentabilität des Systems und machen eine Zustimmung des Netzbetreibers überflüssig. Plug & Play eben.

Niedrige Stromrechnung

Im August starten die Feldtests mit den ersten zehn Sun2Plug-Prototypen. Im März 2018 wird die erste Kleinserie auf den Markt kommen. Wenn es nach Grimmer geht, soll möglichst rasch eine Großserie folgen. E2T möchte die Sonnen-Speicher-Kombi nicht nur an Endkunden verkaufen, sondern auch Stromanbieter als Partner gewinnen. Diese könnten ihren Kunden Sun2Plug zur Verfügung stellen, die das System dann durch ihre Stromproduktion abbezahlen und danach von einer niedrigeren Stromrechnung profitieren.

Investorengespräche

Große Pläne kosten Geld, und so ist E2T nicht nur mit Stromanbietern, sondern auch mit Investoren im Gespräch. Weitere Kontakte erhofft sich Grimmer auch im Zuge von greenstart, der Startup-Initiative des Klima- und Energiefonds: „Wir Techniker profitieren vor allem von der Unterstützung in den Bereichen, PR, Marketing, Sales und Vertrieb.“ Vom rein technischen Denken haben sich Grimmer und sein Team jedoch schon beim Produktdesign verabschiedet: Nicht das technisch Mögliche, sondern das für die Menschen praktisch Anwendbare stand im Mittelpunkt der Entwicklung.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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