28.07.2017

Greenstart: Fliegenlarven als Müllschlucker und Fischfutter

Top-Ten-greenstarter. Das oberösterreichische Startup Ecofly züchtet Fliegenlarven, die als Fischfutter genutzt werden. Sie fressen landwirtschaftliche Abfallprodukte und erzeugen dabei ein Fett, das als Palmölersatz genutzt werden kann.
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Täglich werden Tonnen an Lebensmitteln weggeworfen und Unmengen an Fischmehl aus Wildfang verfüttert. Die Oberösterreicher Michael Forster und Simon Weinberger wollen mit ihrem Startup Ecofly eine Lösung für beide Probleme bieten: Sie heißt “Hermetia Illucens”, zu Deutsch Schwarze Soldatenfliege. Die beiden Gründer wollen sie züchten und damit die biologischen Kreisläufe in Österreichs Fischzucht schließen. Denn für Forellen, Lachs und den in Skandinavien gezüchteten Heilbutt sind die Maden der Fliege laut Ecofly ein optimales Futtermittel. Und sie haben weitere Vorzüge: Die Larven haben kräftigen Appetit, fressen landwirtschaftliche Reststoffe wie Biertreber oder aussortiertes Gemüse und wachsen rasant.

+++ Hier sind die 10 Finalisten des 3. Greenstart-Wettbewerbs +++

Larven-Nebenprodukt als Palmölersatz

„Die Larven enthalten sehr viel Eiweiß“, erklärt Weinberger. „Sie können lebend verfüttert oder getrocknet und wie herkömmliches Fischfutter zu Pellets verarbeitet werden.“ Derzeit arbeiten der Chemiker Weinberger und der BOKU-Student Forster an einer entsprechenden Pelletiermaschine, die noch heuer in Betrieb gehen soll. Als Nebenprodukte fallen Fett und Kompost an. Das Fett eignet sich als Ersatz für Palmöl und kann sowohl in der Kosmetik- als auch in der Nahrungsmittelindustrie verwertet werden. Der Kompost ist bestens für den Gemüseanbau geeignet. Schon jetzt liefert eine Pilotanlage am Biohof von Forsters Eltern 500 Kilogramm Larven pro Woche. Verfüttert werden sie unter anderem in der Fischzucht von Weinbergers Eltern. Damit stehe ihnen ein erstklassiges Experimentierfeld zur Verfügung, erklären die beiden Jungunternehmer.

Redaktionstipps

Unterstützung durch greenstart

Bei greenstart kamen sie mit dem Konzept ins Finale der Top 10. „Greenstart bringt uns ein gutes Stück weiter. Einerseits durch die Unterstützung bei der Erstellung unseres Businessplans, andererseits durch neue Kontakte und die verstärkte öffentliche Aufmerksamkeit“, sagt Weinberger. Gute Chancen am Markt rechnet sich Ecofly nicht nur angesichts des zunehmenden Kundenwunsches nach nachhaltig produzierten Lebensmitteln aus, sondern vor allem, weil sich die Folgen des Raubbaus an den maritimen Ressourcen seit einigen Jahren im Preis niederschlagen. Fischmehl wird ständig teurer. Das Startup will in nächster Zeit erste Gespräche mit Investoren und potenziellen Vertriebspartnern führen.

Vegetarische Fliegen sind keine Bedrohung für das Ökosystem

„Früher haben Fischzüchter oft Fleischreste am Rand ihrer Fischteiche so platziert, dass die Larven ins Wasser plumpsen und von den Fischen gefressen werden“, so Weinberger, „wir füttern unsere Fliegenlarven aus hygienischen Gründen jedoch nur mit pflanzlichen Resten.“ Und was passiert, wenn Soldatenfliegen entkommen? Nicht viel, denn das Insekt stammt zwar ursprünglich aus Amerika, ist inzwischen jedoch auch in Europa weit verbreitet. Es besteht laut Ecofly also keine Bedrohung für das heimische Ökosystem.

+++ “Vor Greenstart wurden wir als Spinner abgetan” – Die Gewinner von Season 2 +++


Weitere Informationen: greenstart/Ecofly

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Die Nachricht schlug im vergangenen Herbst in der heimischen Startup-Szene hohe Wellen: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity. Dieses betreibt seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen und gewann damit nach eigenen Angeben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer.

notarity: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In ihrer Klage führte die ÖNK mehrere Punkte an, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Zentraler Punkt war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man beim Startup bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

ÖNK argumentiert mittlerweile mit Vermittlungsverbot

Nun ist der Prozess nach drei Verhandlungen abgeschlossen. Das Urteil steht noch aus und wird im Sommer erwartet. notarity-CEO Schuster sieht seine Position jedoch bereits davor bestätigt, wie er in einer Aussendung darlegt. Mittlerweile habe auch ein von der ÖNK selbst beauftragtes Gutachten nämlich ergeben, dass es sich beim Angebot des Startups um eine Vermittlungstätigkeit handle. Nun argumentiert die Kammer aber mit einem “absoluten Vermittlungsverbot”, das Schuster als rechtlich nicht haltbar erachtet.

notarity-CEO Schuster: “Ursprüngliche Position nicht mehr haltbar”

“Die Kammer hat wohl erkannt, dass ihre ursprüngliche Position, die auf einem behaupteten Vertragsschluss zwischen dem Interessenten und notarity aufgebaut hat, nicht mehr haltbar ist. Jetzt stellt sie die Zulässigkeit der Vermittlung notarieller Dienstleistungen grundsätzlich in Frage – dabei war dieses angebliche absolute Vermittlungsverbot gar nicht Bestandteil der Urteilsbegehren der im September 2023 eingereichten Klage”, so Schuster in der Aussendung.

Die Kammer habe dieses “angebliche Vermittlungsverbot” erst danach “entdeckt”. “Da seit vielen Jahren auch andere Berufsgruppen regelmäßig mit Notariaten zusammenarbeiten und diesen dabei wohl auch unentgeltlich Klient:innen vermitteln werden, war dieser neue Standpunkt der Kammer überraschend. Ein explizites Verbot der Vermittlung wie von der ÖNK behauptet gibt es in der Notariatsordnung oder in anderen Gesetzen nicht”, so der notarity-CEO.

Gesprächsangebote abgelehnt

Schuster bekrittelt auch ein weiteres Mal, dass die Kammer insbesondere seit der Klage alle Gesprächsangebote des Startups abgelehnt habe. “Die ÖNK hat das ‘Recht ohne Streit’ in ihren Leitlinien verankert und viele Mediator:innen in ihren Reihen. Das Vorgehen der Kammerspitze können wir daher absolut nicht nachvollziehen. Auch Notariate, mit denen wir im guten Austausch stehen, halten diese Vorgangsweise für unrichtig”, meint er.

Investor Ruschin: “Kampf Goliath gegen David”

Auch Investor Benjamin Ruschin, dessen Big Cheese Venture am Startup beteiligt ist, äußert sich in der Aussendung kritisch gegenüber der ÖNK. Auseinandersetzungen wie jene der Notariatskammer gegen notarity würden Innovation im Land hemmen. “Immer wieder ziehen Kammern und Standesvertretungen gegen junge, innovative Unternehmen und oft sogar gegen die eigenen Pflichtmitglieder ins Feld, wenn es darum geht, Fortschritt zu verhindern. Einen solchen Kampf Goliath gegen David überleben viele Startups nicht”, so Ruschin.

Bei notarity sei das aber nicht der Fall gewesen: “Letztlich hat notarity die Klage stärker gemacht – sie haben ihre Prozesse noch einmal intensiv überarbeitet, massiv an Bekanntheit gewonnen und ihre Internationalisierung vorangetrieben”, meint der Investor. Das Startup setzte zuletzt mehrere Internationalisierungsschritte, wie brutkasten berichtete. Mittlerweile habe man Nutzer:innen aus rund 100 Ländern, heißt es vom Unternehmen.

Kein Kommentar von der Notariatskammer

Brutkasten fragte bei der ÖNK um ein Statement zu Schusters Aussagen an. Von der Kammer heißt es aber lediglich: “Das Gericht hat am letzten Verhandlungstag ein schriftliches Urteil für Anfang August 2024 angekündigt. Da es sich entsprechend nach wie vor um ein laufendes Verfahren handelt, wird die Österreichische Notariatskammer keine Stellungnahme abgeben. Wir bitten um Verständnis.”

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