29.11.2024
AUSZEICHNUNG

Greenstart 2024: Diese 3 Startups holen sich je 20.000 Euro Preisgeld

Die drei Sieger-Startups aktuellen Durchgangs von Greenstart stehen fest. Die Startup-Initiative des Klima- und Energiefonds geht 2025 in die mittlerweile zehnte Runde.
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(c) stills&(e)motions-AlexWieselthaler / Klima- und Energiefonds

Das Jahr neigt sich langsam dem Ende zu und traditionell ist dies auch in der heimischen Startup-Landschaft die Zeit für alle möglichen Rückblicke, Awards oder Rankings. Auch der Greenstart-Wettbewerb des Klima- und Energiefonds reiht sich in diese Liste ein und zeichnet alljährlich Ende November bzw. Anfang Dezember die Sieger-Startups aus. Heute Freitag war es nun wieder soweit: Die Sieger-Startups für 2024 stehen fest, die sich nun über je 20.000 Euro Preisgeld freuen dürfen.

Das sind die Sieger-Startups

In diesem Jahr wurden Businessmodelle ausgezeichnet, die mit nachhaltigen Lösungen zur Raumkühlung, CO₂-Speicherung und ökosozialen Sanierung die Fachjury sowie die Teilnehmer:innen im Online-Voting überzeugten. Der Titel „greenstar 2024“ ging an „Zukunft Bestand“, „TerraBreeze by Social Cooling“ und „sequestra“.

„Mit ihren innovativen Lösungen geben die Startups wertvolle Impulse für die Energiewende. Ihre Ansätze sind Vorbilder für eine nachhaltige Wirtschaft und machen sichtbar, dass Klimaschutz und wirtschaftlicher Erfolg Hand in Hand gehen können“, so der Geschäftsführer des Klima- und Energiefonds, Bernd Vogl.

Die Lösungen und Geschäftsmodelle der Sieger-Startups

Die Förderinitiative des Klima- und Energiefonds ging 2024 in die mittlerweile neunte Runde. Hier ein Überblick zu den Lösungen der drei Sieger-Startups aus dem aktuellen Batch:

Zukunft Bestand von „projektstudio zt“ bietet eine standardisierte B2B-Dienstleistung zur ökosozialen Sanierung von Wohnhausanlagen an. Ziel ist es, Vorreiter für klimafreundliche Gebäudesanierungen in Österreich zu werden. Das Konzept ist darauf ausgelegt, den Gebäudebestand zu erhalten, für alle Altersgruppen zugänglich und barrierefrei zu gestalten sowie erneuerbare Energien effizient einzusetzen.

TerraBreeze by Social Cooling: Das Startup Social Cooling möchte die Kühltechnologie mit seiner Klimaanlage „TerraBreeze“ revolutionieren. Diese benötigt bis zu 40 Prozent weniger Strom als herkömmliche Geräte und zeichnet sich durch ihre Benutzerfreundlichkeit als Plug-and-Play-Lösung aus. Zum Einsatz kommen umweltfreundliche Kältemittel.

sequestra: Mit einem neuartigen Verfahren zur CO2-Sequestrierung aus industriellen Reststoffen will sequestra dazu beitragen, die CO2-Emissionen erheblich zu reduzieren. Das Unternehmen entwickelt Technologien, die das Potenzial solcher Materialien als langfristige CO2-Senker maximieren. Neben der Speicherung und dem Einsatz in CO2-Zertifikaten bietet dieses Verfahren die Möglichkeit, die karbonatisierten Materialien in neuen Märkten zu nutzen.

Greenstart: Der nächste Call startet

Auch in der zehnten Runde sind Startups eingeladen, sich zu bewerben und ihre klimarelevante Geschäftsidee weiterzuentwickeln. Teams und Gründer:innen können bis zum 14. Feber 2025 einreichen. Aus allen Bewerbungen wählt eine Fachjury die TOP-10 Startups aus. Diese erhalten ein umfangreiches Unterstützungsprogramm, das ein halbes Jahr dauert.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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