03.10.2022

greenstart 2022: Das sind Top-10 Klima-Startups

Im Zuge der Startup-Initiative greenstart des Klima- und Energiefonds in Kooperation mit dem Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) werden jedes Jahr zehn Klima-Startups mit ihren Geschäftsmodellen unterstützt.
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(c) greenstart

Auch dieses Jahr haben sich wieder zehn österreichische Startups mit ihren klimarelevanten Business-Ideen für den greenstart Accelerator qualifiziert. Im Rahmen des Programms erhielten sie ein halbes Jahr lang Coachings und Workshops, aber auch Zugang zu Netzwerken sowie finanzielle Unterstützung. Mit Oktober geht der Accelerator nun ins Finale. Drei der ingesamt zehn Startups haben dabei die Chance auf ein Preisgeld von 20.000 Euro.

Bis zum 16. Oktober läuft diesbezüglich ein Online-Voting, wobei sich die einzelnen Teams über die Website von greenstart vorstellen. Schlussendlich ergibt sich das Resultat zu 30 Prozent aus dem Online-Voting und zu 70 Prozent aus der Bewertung einer Fachjury. Die Startups decken mit ihren Lösungen heuer wieder unterschiedliche Branchen ab, wobei dieses Jahr Lösungen für die Energiewende besonders stark vertreten sind. Die drei Gewinnerteams werden übrigens bei einer Abschlussgala am 29. November gekürt. Hier ein Überblick über die Startups:


Die zehn Finalisten von greenstart


Energiewende

Gleich mehrere greenstarter beschäftigen sich dieses Jahr mit Lösungen zu erneuerbaren Energien und Energieeffizienz: Terawind will, im Gegensatz zu bisherigen Windkraftanlagen, auch Starkwinde in Strom verwandeln. Ihre Kraftwerke sollen vor allem in Starkwindregionen wie den Alpen zum Einsatz kommen. Die Sonnenschmiede erleichtert künftig den Umstieg von Mehrparteienhäusern auf Solarenergie und kümmert sich um die Planung, Errichtung, Betrieb und Abrechnung von Photovoltaikanlagen. Green Soul Technologies entwickelt hingegen einen Wärmespeicher namens „SoulHeat“, der Wärme aus dem Sommer für den Winter nutzbar macht. Das Produkt von Sunfools schafft es via spiegelartigen Heliostaten Sonnenlicht – und damit Wärme – durch Fenster in Gebäude zu lenken, was Treibhausgasemissionen und Energiekosten senkt. Der Atmosphäre die CO2-Emissionen wieder entziehen, ist das Ziel des Reverse Carbon Mining Project. Mittels Pyrolyse wollen die Gründer zum Beispiel Holz- und Lebensmittelreste in Pflanzenkohle verwandeln und diese möglichst tief im Boden einlagern.

Ressourcenschonung

Um nachhaltige Rohstoffe geht es bei zwei weiteren Startups: Under the Hours produziert faire Lingerie aus Naturfasern und will demnächst eine Kollektion aus Milchsatin – ein Abfallprodukt aus Molkereien – präsentieren. Beetle ForTech entwickelt hingegen Technologien, die eine lückenlose Rückverfolgung von Baumstämmen bis zum exakten Wuchsort ermöglichen. Sie wirken damit illegalem Holzeinschlag entgegen und garantieren die Einhaltung weltweit geltender Gesetze und Zertifizierungssystemen.

Kreislaufwirtschaft und Wertschöpfungsketten

Mit dem Ende von Wertschöpfungsketten beschäftigen sich drei Start-ups: Bei Wastics können Unternehmen sämtliche abfallrelevante Tätigkeiten digital abwickeln. Dabei werden Umweltauswirkungen sowie Verwertungspotenziale identifiziert, sodass Abfälle als Wertstoff zurück in den Kreislauf fließen können. ProtectLIB fokussiert sich auf das Recycling von Lithium-Ionen-Batterien für die Entsorgungsbranche und arbeitet an innovativen Lösungen, die auch eine Verbindung zur Primärrohstoffgewinnung anstreben. Und die Südoststeirische Pelletierungsgenossenschaft macht Grillen nachhaltiger: Statt Holzkohle oder Erdgas kommen Maisspindeln zum Einsatz, die bei der Körnermaisernte gewöhnlich ungenutzt am Feld zurückbleiben.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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