05.06.2018

greenstart: Anmeldung für vierte Runde gestartet

greenstart, der Wettbewerb für nachhaltige Startups von Klima- und Energiefonds in Kooperation mit dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT), geht in die nächste Runde.
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greenstart 2018
(c) greenstart: Siegerfoto 2017
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Eine Fischschleuse, die Strom erzeugt, ein Mini-Solar-Kraftwerk für zuhause und ein Fahrradrahmen mit besonders geringem CO2-Ausstoß in der Produktion – das waren die drei Siegerprojekte des letztjährigen greenstart-Durchgangs. Dieses Jahr geht der Wettbewerb für nachhaltige Startups, der vom Klima- und Energiefonds in Kooperation mit dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) durchgeführt wird, bereits in die vierte Runde. Auch bei greenstart 2018 gilt: Gesucht wird nach innovativen, CO2-sparenden Technologien und Dienstleistungen in den Bereichen Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Mobilität und Landwirtschaft.

+++ Die Sieger von greenstart 2017 +++

Gezielte Unterstützung für den Markteintritt

Die Anmeldephase läuft bis 25. September 2018. „Die Einreichung ist unkompliziert und niederschwellig: Startups, Privatpersonen und junge Unternehmen können rasch und einfach per Online-Formular einreichen“, heißt es von den Veranstaltern. Und Ingmar Höbarth, Geschäftsführer des Klima- und Energiefonds, betont: „Die Finalistinnen und Finalisten der vergangenen Jahre konnten vom Programm stark profitieren. Viele von ihnen beweisen sich mit ihren innovativen, CO2-sparenden Geschäftsmodellen am Markt und leisten so einen konkreten Beitrag zur Energiewende. Im neuen Durchgang bieten wir Startups nun wieder die Möglichkeit, gezielte Unterstützung für den Markteintritt zu erhalten. Wir hoffen, dass viele kreative Köpfe diese Chance wahrnehmen werden“.

Sechsmonatige Inkubationsphase mit brutkasten-Coaching uvm.

Der Modus ist aus den vergangenen Durchgängen bekannt: Eine Fachjury wählt im Herbst aus allen Einreichungen die TOP 10. Die wichtigsten Kriterien sind dabei das Marktpotenzial und die potenzielle CO2-Einsparung. Die Finalisten erhalten je 6000 Euro finanzielle Unterstützung, mediale Präsenz sowie professionelle Begleitung durch das der brutkasten-Team. In der sechsmonatigen Inkubationsphase nehmen sie an Workshops teil, erhalten individuelle Coachings sowie Zugang zu einem ExpertInnen-Netzwerk. Eine erneute Bewertung durch die Jury sowie die Ergebnisse eines Online-Votings führen im Frühjahr 2019 zur Wahl der TOP 3, die je weitere 15.000 Euro Preisgeld erhalten.

Info-Events zu greenstart 2018

Weitere Informationen für Interessierte zu greenstart 2018 gibt es bei den greenstart-Events, bei denen sie mit Klima- und Energiemodellregionen, ExpertInnen und anderen Startups in Kontakt treten können. Den Anfang macht das greenstart-Networking-Event am 6. September 2018 in Wien: Der Klima- und Energiefonds lädt zum Austausch rund um die Themen Startups und Klimaschutz ein. Bei der Veranstaltung kann man sich über das Programm und die Teilnahme informieren, ersten Input zur eigenen Business-Idee erhalten und mit AkteurInnen aus dem greenstart-Netzwerk in Kontakt kommen.

⇒ Anmeldung & Mehr Infos zum Event

Liveinterview mit greenstart Programm Manager, Christoph Wolfsegger und Cornelia Daniel, Initiatorin von Tausendunein Dach

Liveinterview über Klimawandel und grüne Ideen

Christoph Wolfsegger, Programm Manager bei Greenstart und Cornelia Daniel, Initiatorin von Tausendundein Dach im Liveinterview über den Klimawandel, greenstart Call und grüne Business-Ideen.

Gepostet von DerBrutkasten am Donnerstag, 9. August 2018

„Innovative Ideen oftmals ihrer Zeit voraus“

Daneben betreibt man auch eine online-Projektdatenbank. „Da innovative Ideen oftmals ihrer Zeit voraus sind und zu Beginn manchmal unentdeckt bleiben, bietet greenstart allen EinreicherInnen außerdem die Chance auf Öffentlichkeit und Vernetzung“, heißt es von den Veranstaltern. Auf Wunsch könne jede Einreichung online in der Projektdatenbank auf www.greenstart.at aufscheinen. „So dient greenstart als Informations- und Vernetzungsinitiative, um die Energiewende mit neuen Geschäftsmodellen für Technologie- und Dienstleistungsinnovationen voranzutreiben“.

⇒ Zur offiziellen Page mit Anmeldung

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Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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