20.10.2025
GREENPASS

2 Mio. Euro Schulden: Wiener Climate-Tech-Startup muss saniert werden

Das Wiener Climate-Tech-Startup greenpass begründet seine Insolvenz mit Einsparungen bei Kund:innen. Nun wurde ein Sanierungsantrag gestellt.
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(c) Adobe Stock

Ein „One-Stop-Shop“ zur Klimawandelanpassung und Dekarbonisierung in der Immobilienlandschaft – so lautet das Produktversprechen des Wiener Startups greenpass. Die KI-basierte SaaS-Lösung des Unternehmens ermöglicht es Bauträgern, Investor:innen und Portfoliomanager:innen sicherzustellen, dass ihre Immobilien „klimasicher“ sind und CSRD- sowie EU-Vorgaben entsprechen.

Buwog, Billa, Ikea und Stadt Wien als Referenzkunden

Damit konnte das Startup, das 2018 als BOKU-Spin-off startete, Referenzkunden wie Buwog, Billa, Ikea und Stadt Wien für sich gewinnen. Noch vor etwas mehr als einem Jahr verkündete das damals rund 20-köpfige Unternehmen den Abschluss einer weiteren Finanzierungsrunde, wie brutkasten berichtete.

Sanierungsantrag mit 2,1 Mio. Euro Schulden

Nun geriet greenpass jedoch in finanzielle Schwierigkeiten. Wie die Tageszeitung Kurier mit Bezug auf Angaben von Creditreform berichtet, musste das Startup einen Insolvenzantrag einbringen. Dabei wurde ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung mit einer Quote in Höhe von 20 Prozent beantragt. Die Passiva belaufen sich auf rund 2,1 Millionen Euro, die Aktiva auf 126.000 Euro.

Einsparungen bei Kunden aufgrund der geopolitischen Lage

Im Insolvenzantrag begründet greenpass die Zahlungsunfähigkeit mit der geopolitischen Lage. Die Kostensteigerungen und daraus resultierende Zinserhöhungen und Unsicherheiten an den Kapitalmärkten hätten zu einer deutlichen Verlangsamung der wirtschaftlichen Entwicklungen in den relevanten Zielmärkten geführt.

„Geschäftspartner und Kunden mussten Einsparungen vornehmen, in moderne Neubau,- Sanierungs,- und Immobilienentwicklungsprogramme wurde weniger investiert. Strengere Kriterien bei der Vergabe von Darlehen (u. a. KIM-Verordnung) haben in den vergangenen Jahren die Finanzierung von Immobilienprojekten erschwert. Die Zurückhaltung im Immobilien- und Bausektor führte dann zu einem Auftragsrückgang und Umsatzverlusten“, zitiert der Kurier.

„Weitreichende Restrukturierungsmaßnahmen“ mit Arbeitsplatzabbau

Der Insolvenzantrag sei letztlich alternativlos gewesen. „Weitreichende Restrukturierungsmaßnahmen“ seien bereits eingeleitet worden. Arbeitsplätze sollen abgebaut und unrentable Teilbetriebe eingestellt werden, heißt es weiter.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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