24.03.2025
ESG

GreenOnion-Gründer: „Nachhaltigkeit und Profitabilität schließen einander nicht aus“

Das Mödlinger Startup GreenOnion hat ein KI-basiertes Tool namens „OnionGuru“ entwickelt, um KMU im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu unterstützen. Gründer und CEO Martin Watzka hat uns erzählt, wie er sich mit seinem Unternehmen von klassischen Beratern abgrenzen und welche internationale Wachstumsschritte er setzten möchte.
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CEO und Gründer Martin Watzka | (c) GreenOnion

Nachhaltigkeit und Profitabilität – für viele Unternehmen scheinen diese beiden Begriffe wie Gegensätze zu sein. Besonders in kleinen und mittleren Betrieben (KMU) gibt es die Sorge, dass ökologische Verbesserungen oder soziale Verantwortung zu finanziellen Einbußen führen könnten. GreenOnion aus Mödling möchte zeigen, dass das nicht stimmen muss. Das 2022 gegründete Unternehmen hat es sich zur Aufgabe gemacht, KMU auf dem Weg zur Nachhaltigkeit zu begleiten, ohne dabei die Wirtschaftlichkeit aus den Augen zu verlieren. 

Nachhaltig und Rentabilität gehen Hand in Hand

Hinter GreenOnion steht Gründer und Geschäftsführer Martin Watzka, der bereits in mehreren Startups tätig war und glaubt, dass man „ökologische und soziale Themen sehr wohl mit Rentabilität verbinden kann, wenn man den richtigen Ansatz findet. Und er merkt an: “Ich war ursprünglich im Banking tätig und habe dann im Crowdfunding gearbeitet, bevor ich in ein Unternehmen einstieg, das sich mit industrieller Abwasserreinigung beschäftigte“. Dabei habe er erlebt, wie sich Umweltschutz und Business-Interessen durchaus ergänzen können. Seine Vision übertrug er auf GreenOnion: Laut eigenen Angaben möchte das Unternehmen KMU eine kostengünstige, einfache und kundenorientierte Lösung anbieten, die sie nicht nur nachhaltiger, sondern zugleich profitabler macht.

Bewusste Abgrenzung zur klassischen Beratung

GreenOnion setzt dabei auf einen hybriden Ansatz: Erst erfolgt ein persönlicher Kontakt mit dem jeweiligen Betrieb, um Vertrauen aufzubauen. “Gerade bei einer komplexen Materie wie Nachhaltigkeit und ESG ist der persönliche Erstkontakt ganz wesentlich“, sagt Watzka. Nach diesem Erstgespräch übernimmt die hauseigene KI-basierte Plattform, um Daten auszuwerten und einen professionellen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Watzka sieht genau hier den Vorteil seines Modells: “Das Budget für ein Beratungsprojekt ist in diesem Bereich bei vielen kleineren KMU einfach nicht vorhanden“, meint er über klassische Beratungsangebote”. Gleichzeitig bleiben die meisten rein digitalen Plattformen ungenutzt, weil den KMU das Fachwissen fehlt und sie sich im Handling allein gelassen fühlen. GreenOnion kombiniert beides: persönliche Begleitung und automatisierte Prozesse.

GreenOnion-Tool

Der Nachhaltigkeitsbericht berücksichtigt gängige ESG-Standards (Environmental, Social, Governance) und bildet den Status quo eines Unternehmens ab. Erfasst werden Themen wie Energieeinsparungen, Recycling, Mitarbeiterzufriedenheit oder Compliance-Fragen. Nachhaltigkeit beschränkt sich nicht nur auf Umweltschutz, sondern hat viele – auch wirtschaftliche – Facetten. Nach Fertigstellung des Berichts erfolgt allerdings ein wesentlicher Schritt: die eigentliche Umsetzung. Dafür hat GreenOnion ein KI-basiertes Tool namens „OnionGuru“ entwickelt.

Dieser digitale Assistent soll verhindern, dass die gut formulierten Ziele nach wenigen Wochen im Alltag untergehen. Mithilfe des OnionGuru kann man nun jederzeit Fragen stellen, sich Vorschläge abholen und die nächsten Schritte planen.

GreenOnion setzt auf Kooperationspartner

Watzka berichtet, dass schon rund 25 Projekte erfolgreich begleitet zu haben, darunter Firmen, die Aluminium recyceln, einen Bäcker mit Fokus auf Mitarbeiterzufriedenheit und einen Dienstleistungsbetrieb, der Weiterbildungsprogramme stärker in den Vordergrund rücken wollte.

Um neue Kunden zu erreichen, arbeitet GreenOnion mit Kooperationspartnern wie Banken, Steuerberatern oder Rechtsanwaltskanzleien zusammen. Dazu zählen beispielsweise ARTUS oder die Raiffeisen Regionalbank Mödling.

Dieses Netzwerk soll helfen, das Produkt bekannt zu machen und potenzielle Interessenten zu identifizieren. „Wir haben jetzt schon die ersten Kontakte auch in Italien, da gibt es auch viel zu tun“, sagt Watzka. Durch das gemeinsame EU-weite Regelwerk für ESG-Berichte sieht GreenOnion große Chancen, in weiteren Märkten aktiv zu werden. Laut dem Gründer stehen Tschechien, die Slowakei und Ungarn als Nächstes auf dem Plan.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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