27.05.2016

Nachhaltig durchstarten: 4 Anlaufstellen für Green Startups in Österreich

Inkubatoren, Accelerators, Crowdfunding-Plattformen, Wettbewerbe - viele Startups nutzen diese Möglichkeiten, um schneller voranzukommen und die vielleicht entscheidende Unterstützung für den Durchbruch zu bekommen. Die Auswahl solcher Programme wird in Österreich immer größer. Der Brutkasten stellt euch die vor, die sich auf Green Startups spezialisiert haben.
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(c) Freiluftsupermarkt - Auch ein Selbst-Ernte-"Supermarkt" ist im Inkubator Blue Minds Company.

Nicht jedes Startup hat die Chance in jeden Inkubator oder Accelerator hineinzukommen. In der großen Fülle an Angeboten, spezialisieren sich immer mehr Programme. Da wundert es nicht, dass es gerade für den gesellschaftlich wichtigen Bereich Nachhaltigkeit bereits einige Anlaufstellen gibt. So findet man in Österreich auch eine Crowdfunding-Plattform und einen Wettbewerb nur für Green Startups. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich: Es muss nicht Umwelttechnik sein – die Ideen, die durch diese Stellen gefördert werden, kommen aus unterschiedlichsten Bereichen.

+++ 5 österreichische Green-Tech-Startups, die man kennen sollte +++

Der Inkubator: The Blue Minds Company

Das in Wien und Tel Aviv ansässige Programm The Blue Minds Company nennt sich zwar „Green-Tech-Inkubator“, die Startups, die unterstützt werden, kommen aber keineswegs alle aus dem Technik-Bereich. Neben technischen Innovationen findet man auf der Liste etwa auch Zero Waste Jam, ein Unternehmen, das Marmelade aus übriggebliebenen Früchten herstellt, oder den „Freiluftsupermarkt“ am Wiener Stadtrand, wo Gemüse selbst geerntet werden kann. Die Jungunternehmen werden auf dem Weg zur Marktreife begleitet und gecoacht. Gemeinsam haben sie alle, dass sie einem sehr hohen Anspruch an Nachhaltigkeit gerecht werden. Wer hineinkommen will, muss den Initiatoren bloß eine Mail schreiben. Sie entscheiden dann, ob das Startup zur Philosophie passt.

Der Wettbewerb: Greenstart

(c) Julia Rauchenberger - Nahgenuss vertreibt Bio-Schweinefleich und ist unter den 10 Finalisten bei Greenstart.
(c) Julia Rauchenberger – Nahgenuss vertreibt Bio-Schweinefleich und ist unter den 10 Finalisten bei Greenstart.

Der Contest des Klima-Energie-Fonds findet im Moment zum zweiten mal statt – der Brutkasten berichtet dazu ausführlich. Dabei haben jährlich drei Green Startups die Chance auf auf je 15.000 Euro Preisgeld. Schon die zehn Finalisten bekommen je 6000 Euro für die Erarbeitung des (neuen) Businessplans und diverse Workshops. Auch hier sind die Voraussetzungen klar abgegrenzt: So müssen die Ideen der Bewerber natürlich zum Umweltschutz beitragen, müssen aber zugleich auch Upscaling-Potenzial haben. Einreichen können auch Startups, die sich noch in einer sehr frühen Phase befinden. Unter den zehn Finalisten dieses Jahr finden sich etwa Nahgenuss, eine Online-Plattform, die Bio-Schweinefleisch direkt von den Bauern an die Kunden vermittelt, oder Sinnup, ein Startup, das einen Chip für Produkte herstellen will, von dem mit dem Smartphone Produktinformationen eingeholt werden können.

+++ Österreich internationales Vorbild bei „grünen“ Startups +++

Die Crowdfunding-Plattform: Green Rocket

Wer kein gutes Gefühl dabei hat, Investoren zu große Anteile am Startup zu geben, greift auf Crowdfunding zurück. Green Rocket ist die erste Plattform, die sich auf den Bereich Nachhaltigkeit spezialisiert hat. Wenn man eine Geschäftsidee aus den Bereichen Energie, Umwelt, Mobilität und Gesundheit hat, kann man sich bewerben. Vorausgesetzt werden natürlich ein Businessplan und ein überzeugendes Konzept. Ein Expertenteam prüft dann, ob das Startup bei Green Rocket Investments sammeln darf. Finanziert wurden damit zum Beispiel Holis Market, ein Bio-Supermarkt, der ganz ohne Verpackung auskommt, oder Sunnybag, ein Grazer Startup, das Taschen mit Solarkollektoren produziert. Noch bis Mitte Juni 2016 kann in Hanfgarten, ein Startup, das (legale) Cannabisprodukte verkauft, investiert werden.

Der Agrar-Accelerator: agro innovation lab

Agro Innovation Lab-Team : Claudia Mittermayr, Reinhard Bauer, Bernhard Resch, Samuel Fetz (v.l.) © RWA
Agro Innovation Lab-Team : Claudia Mittermayr, Reinhard Bauer, Bernhard Resch, Samuel Fetz (v.l.) © RWA

Erst im April 2016 gelauncht, ist der Agrar-Accelerator agro innovation lab (AIL) die jüngste Anlaufstelle für Green Startups in Österreich – vorausgesetzt sie behandeln den Bereich Landwirtschaft. Das von Raiffeisen und Lagerhaus initiierte Programm sucht dabei allerdings nicht nur nach Startups aus dem Nachhaltigkeits-Sektor. Auch andere Agrar-Innovationen sind willkommen. Der Call für das erste Acceleration-Programm von September bis Dezember 2016 ist noch im Gange. Das AIL wünscht sich hoch skalierbare Konzepte, die sowohl in der Anfangsphase, als auch in der Marktreifephase sein können. Die Kandidaten bekommen Ressourcen wie einen Laborzugang und Büroräumlichkeiten sowie Mentoring. Auf Wunsch gibt es auch ein 15.000 Euro Darlehen. Angestrebt wird seitens des AIL eine langfristige Kooperation – auch eine Finanzierung wird in Aussicht gestellt.

Das Agro Innovation Lab ist übrigens eine Tochter des Lagerhauskonzerns RWA Raiffeisen Ware Austria. „Die Zeit wird immer schnelllebiger, der technologische Wandel rasanter. Wir sind als Handelsunternehmen gefordert, modernere Services und Dienstleistungen sowie intelligentere Produkte auf den Markt zu bringen. Gefragt sind Kreativität, Lösungskompetenz und Mut. So wollen wir die Zukunft der Landwirtschaft aktiv gestalten“, erklärte Christoph Metzker von der RWA bei der ersten Pressekonferenz zum Agro Innovation Lab.

+++ Smart Farm: Ganzheitliche Lösungen für die Landwirtschaft +++

 

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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