06.10.2022

Green Shopping Days: Plattform bietet nachhaltige Alternative zu Black Friday

Green Shopping Days möchte als Alternative zu Black Friday das Bewusstsein für Umwelt- und Generationsthemen erhöhen.
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(c) GSD - Daniel Mijatovic (l.) und Jovo Nedic von Green Shopping Days.

Am 24. November kehrt der Black Friday wieder und die Jagd nach den besten Rabatten beginnt. Laut einer Studie vom Handelsverband, MindTake Research und der Online-Preisvergleich idealo.at haben die Österreicherinnen und Österreicher am Black Friday oder Cyber Monday 2021 durchschnittlich 297 Euro ausgegeben. 2019 lagen die durchschnittlichen Ausgaben der Österreicher noch bei 245 Euro. Zu 38 Prozent fanden die Käufe online statt. Was allerdings bei dieser Netz-Preisjagd und der Fülle an Angeboten oft zu kurz kommt, ist der Blick auf Nachhaltigkeit. Dies möchte Jovo Nedic mit Green Shopping Days ändern.

Green Shooping Days: Mehr Buzz für Nachhaltigkeit

„Ich habe vor acht Jahren meinen fixen Job gekündigt und bin jahrelang mit meiner Familie um die Welt gereist. Da konnte ich mit eigenen Augen sehen, wie das Leben auf diesem Planeten global aussieht und welche Probleme unsere Welt hat“, erinnert er sich. „Dies hat mich im Grunde verändert, sodass wir als Familie begonnen haben, weniger einzukaufen, dafür aber nachhaltig und regional.“

Nedics Reisen waren plötzlich anders, mit längeren Aufenthalten und mit aktiver Mitarbeit in der jeweils lokalen Community verbunden. „Gleichzeitig habe ich auch remote als Berater für Online-Events rund um das Thema Black Friday im DACH-Raum gearbeitet. Es war vor Jahren schon zu sehen, dass Händler mit nachhaltigen Produkten mehr Lobby brauchen, mehr Marketing, mehr Buzz, damit Käufer nicht nur den Billigstangeboten hinterherlaufen, sondern langsam sensibilisiert werden auf diese Themen. Um nachhaltige Produkte verkaufen zu können, braucht es ein Publikum, das ein erhöhtes Bewusstsein hat, bzw. das sensibel ist für Umwelt- und Generationsthemen.“

100 Partnershops als Alternative für Black Friday

Genau da wollte der Gründer ansetzen und jenen Händlern eine Alternative geben – mithilfe seines Gründungspartners und Co-Founder Daniel Mijatovic, der als Vertreter der GEN-Z Generation das Verständnis für aktuelle Themen mitbringt und den akuten Handlungsbedarf versteht. Das Team besteht derzeit aus neun Personen.

Konkret wird die Plattform vom 21. bis 28. November 100 ausgesuchte Partnershops listen: „Die Produkte der Partner werden in Bild und Textform bei uns eingebunden und verlinken direkt zum Partnershop. Das bedeutet, dass unsere User:innen auf unseren Seiten ein interessantes Produkt sehen, das für diesen Anlass auch etwas verbilligt wurde, klicken darauf und kaufen das Produkt direkt beim Anbieter. Wir velinken dorthin, verkaufen selbst aber nicht“, erklärt Nedic, der neben fair produzierten Fashion-Designs, tierversuchsfreier Körperpflege und Kosmetik auch User:innen zu grünen Strom-Versorgern, sowie ökologischen Reisemöglichkeiten führen will.

Green Premium als Maxime

Das eigenfinanzierte Startup weiß, dass laut einer McKinsey Studie aus dem Mai 2021 70 Prozent der Konsumenten bereit sind, nachhaltige Produkte zu kaufen, wenn sie etwas günstiger wären. Das sei ein riesiges Potential, so Nedic.

„Wir ermöglichen diesen 70 Prozent der kaufwilligen Konsumenten einen günstigen und einfachen Einstieg in die Welt der Nachhaltigkeit, auf einer zentralen Plattform mit einem sehr breiten Angebot in einer kurzen Zeit. Den Partnershops bringen wir ein interessiertes und kaufwilliges Publikum, das sie für sich gewinnen können“, sagt er.

Der Unterschied zu Käufen am Black Friday sei sehr groß, da der dortige Fokus stets auf dem höchsten Rabatt liege. Green Shopping Days hingegen feature nur „ausgesuchte Partnershops mit dem Fokus auf Nachhaltigkeit, ‚Green Premium‘ und fairen Preisen“.

Green Shopping Days achtet auf Greenwashing-Versuche

Dabei hat das Gründer-Duo neben einem Vertaruensfaktor auch klare Richtlinien bei der Auswahl der Partner. Nedic weiß, dass auch – wie viele andere Trends – ‚Grünes und Nachhaltigkeit‘ marketingtechnisch missbraucht werden.

„Wir arbeiten deshalb stark an der Bewusstseinsbildung – sowohl auf der Konsumenten- als auch auf der Partnerseite“, präzisiert er. „Dabei verweisen wir auf ‚Corporate und Social Responsibility‘ und geben unseren Partnern ein Vorschussvertrauen. Aber wir monitoren die Produkte auf unserer Plattform und reagieren rechtzeitig auf potentielle Fehler. Im Verdachtsfall ‚Greenwashing‘ geben wir dem Partner die Möglichkeit, das Produkt auszutauschen, während wir das betroffene Produkt sofort offline nehmen.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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