15.11.2017

Green Rocket: 550.000 Euro für steirische Craft-Beer-Brauerei FLECKS

FLECKS Steirerbier erreichte innerhalb von zehn Tagen das bisher dritthöchste Funding über die Crowdfunding-Plattform für nachhaltige Geschäftskonzepte.
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(c) FLECKS: Das Team

„Der österreichische Craft-Bier-Markt liegt derzeit bei nur etwa einem Prozent des verkauften Bieres. Im Vergleich mit den Nachbarländern liegt Österreich damit deutlich zurück – dort liegt der Anteil bei drei bis vier Prozent. Mit Hilfe des Kapitals aus dem Crowdfunding wollen wir dieses Marktpotenzial nutzen und die Lücke schließen“, sagt Michael Fleck, Geschäftsführer der FLECKS Steirerbier.

+++ Rekord-Halbjahr für ROCKETS-Plattformen +++

Halbe Million Euro in zehn Tagen

Die angesprochene Kampagne ist gut verlaufen. Nach zehn Tagen auf der Plattform Green Rocket war das Funding-Ziel von einer halben Million Euro erreicht. Dann wurde das Limit um 50.000 Euro erhöht. Nach einem weiteren Tag war auch das neue Ziel erreicht. Das Geld will FLECKS in den Vertrieb und die Produktion investieren. So soll ein eigener Online-Shop eingerichtet und die Produktpalette um neue Sorten ergänzt werden. Zudem plant das Unternehmen mit Sitz in Frohnleiten/Steiermark einen eigenen Biergarten direkt am Produktionsgelände.

Nur Hanfgarten und GW Energie stellten mehr auf

Anleger bekommen bei einer Laufzeit von fünf Jahren nun jährlich ausbezahlte Fixzinsen in der Höhe von 6,5 Prozent pro Jahr. Als Naturalzins erhalten die Crowd-Investoren je investierter 1000 Euro zudem über die gesamte Vertragslaufzeit eine Kiste FLECKS oder zwei Eintrittstickets für die „BrauSchauerei“ (eine Schau-Brauerei) pro Jahr. „Die unglaubliche Dynamik des Fundings für FLECKS zeigt die Stärke der Rockets-Plattformen mit mehr als 16.000 registrierten Investoren“, sagt Wolfgang Deutschmann, Gründer und Geschäftsführer von Green Rocket. Nur in Hanfgarten (955.900 Euro) und GW Energie (640.550 Euro) investierte die Crowd bisher mehr.

Bislang 130 Craft-Brauereien in 37 Ländern realisiert

Die Marke FLECKS Steirerbier ist Teil der „FLECKS Brauhaus Technik GmbH“. Diese hat bislang in 37 Ländern 130 Craft-Brauerei-Anlagen realisiert. Aktuell produziert FLECKS in der Steiermark sieben Craft-Bier-Sorten nach seinen eigenen Bier-Rezepten, darunter auch eine Bio-Sorte. Eigene Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen sorgen für grünen Strom sowie für Wärme und Kühlung aus erneuerbaren Energien. Der Betrieb ist zudem Bio- und IFS-zertifiziert. In die Schau-Brauerei „BrauSchauerei“ kamen seit der Eröffnung 2014 bereits mehr als 10.000 Besucher.

+++ 250.000 Euro in vier Tagen: Crowdfunding für SONNENERDE auf GREEN ROCKET beendet +++

(c) FLECKS: Die Schau-Brauerei „BrauSchauerei“

⇒ Page der Brauerei

⇒ Green Rocket-Page

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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