01.03.2023

Green Finance: EU-Staaten einigen sich auf neues Label für „grüne“ Anleihen

Ein neues Label für europäische “grüne Anleihen” soll die Anforderungen an Herausgeber:innen vereinheitlichen und Investitionsentscheidungen erleichtern.
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Waving EU flags in front of European Commission in Brussels
(c) AdobeStock Grecaude Paul

Die Klima- und Biodiversitätskrise macht auch vor dem Finanzsektor nicht halt. Immer mehr Menschen wollen in Unternehmen investieren, die „nachhaltige und klimafreundliche“ Entscheidungen treffen. Die Erwartungen der Investor:innen und die Handlungen der Herausgeber:innen von Anleihen klaffen jedoch noch häufig auseinander. Der Mangel an klaren Standards zieht Greenwashing Vorwürfe nach sich. Erst im Feber warnte beispielsweise eine Studie des österreichischen Sozialunternehmens ESG+ in Zusammenarbeit mit der Arbeiterkammer Oberösterreich vor Greenwasing bei vermeintlich „nachhaltigen Fonds“.

Eine neue EU-weite Regelung soll künftig jedoch Abhilfe schaffen und für mehr Transparenz sorgen. So soll der Übergang zu einer klimaneutralen, ressourceneffizienten Wirtschaft mit einem neuen Label für europäische “grüne” Anleihen vorangetrieben werden. Das haben Verhandler:innen der EU-Staaten und des Europaparlaments am späten Dienstagabend beschlossen.

Einheitliche Anforderungen und externe Prüfer sollen Greenwashing verringern

“Der neue Standard, den wir festlegen, wird sowohl für die Herausgeber als auch für die Anleger grüner Anleihen von Nutzen sein”, so Elisabeth Svantesson, Finanzministerin von Schweden. Das Label soll Herausgeber:innen von “nachhaltigen” Anleihen ermöglichen, nachzuweisen, dass sie Projekte finanzieren, die mit der EU-Taxonomie übereinstimmen. Anleger:innen hingegen sollen dadurch leichter beurteilen können, ob es sich um “nachhaltige” Anleihen handelt. Das Risiko von Greenwashing soll dadurch minimiert werden.

Gelingen soll all das mithilfe von einheitlichen Anforderungen, die mit der EU-Taxonomie in Einklang stehen. Betroffen sind Anleihen, die als “europäische grüne Anleihen” oder “EuGB”, also EU Green Bonds bezeichnet werden. Zusätzlich sollen ein Registrierungssystem und ein Kontrollsystem mit externen Prüfer:innen für “grüne” Anleihen eingeführt werden. Die Verordnung sieht des weiteren einige freiwillige Offenlegungspflichten für weitere “nachhaltige” Anleihen vor, die in der EU ausgegeben werden. Noch ist das Siegel für europäische “grüne” Anleihen vorläufig und muss noch vom Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament angenommen werden.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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