28.09.2021

Green Finance Alliance: Wie sich die Finanzbranche für mehr Klimaschutz verpflichten soll

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler gab heute Dienstag den Startschuss der Green Finance Alliance bekannt. Im Rahmen der freiwilligen Initiative sind heimische Unternehmen aus der Finanzwirtschaft dazu eingeladen, ihr Kerngeschäft an den Pariser Klimazielen auszurichten.
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Leonore Gewessler
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler | (c) Schauer-Burkart / brutkasten

„Die Ausrichtung privater Finanzflüsse auf den Klimaschutz ist eine zentrale Säule im Pariser Klimaschutzabkommen“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler am Dienstagvormittag im Interview mit dem Brutkasten am Banking Summit in Wien.

Gewessler nützte das zweitägige Strategie-Forum, das dieses Jahr vom 28. bis 29. September unter dem Motto „Green Transformation“ stattfindet, unter anderem um die Green Finance Alliance vorzustellen. Im Kern handelt es sich bei der Allianz um eine staatliche Initiative, die eine freiwillige Selbstverpflichtung von Finanzunternehmen für mehr Klimaschutz vorsieht.

Finanzunternehmen mit „zukunftsorientierten Portfolio“

„Mit der Green Finance Alliance starten wir gerade eine ganz neue Initiative, die ein freiwilliger Zusammenschluss von Finanzinstituten ist, die sich in ihrem Kerngeschäft auf die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommen verständigen“, so Gewessler über die Zielsetzung der Allianz.

Die Finanzunternehmen sollen laut Gewessler durch ihre Mitgliedschaft nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz leisten: Durch den Ausbau von grünen Kerngeschäftsaktivitäten soll zudem ein „zukunftsorientiertes Portfolio“ aufgebaut werden, das neue Wachstumsmärkte für Finanzunternehmen eröffnet.

Unter anderem geht es in der Green Finance Alliance um neue Angebote im Kerngeschäft der Unternehmen, wie die Vergabe von umweltfreundlichen Krediten, Veranlagungen in zukunftsfähige, resiliente Sektoren oder die Nicht-Versicherung von klimaschädlichen Aktivitäten. Daraus sollen sich für Green Finance Alliance Mitglieder eine Reihe von Wettbewerbsvorteilen ergeben, so der Gedanke.

Die Kriterien: Kerngeschäft und Maßnahmen im Unternehmen

Für die Mitgliedschaft an der Initiative ist nicht nur die Zielsetzung verpflichtend, das Kerngeschäft am Übereinkommen von Paris auszurichten, sondern auch ein grundsätzlich klimafreundliches Verhalten des Unternehmens selbst. Dazu zählen etwa eine klimafreundliche Reisepolitik, die Nutzung von Öko-Strom sowie ein nachhaltiges Beschaffungswesen. Die Einhaltung der Vorgaben der Green Finance Alliance wird durch ein jährliches Monitoring überprüft.

Zudem ist die Green Finance Alliance Teil der langfristigen Green Finance Agenda, die gemeinsam von Klimaschutzministerium und Finanzministerium entwickelt und umgesetzt wird. Aktuell wird die Green Finance Agenda laut Gewessler in enger Zusammenarbeit mit den Stakeholdern weiterentwickelt und ist Teil des nationalen Aufbau- und Resilienzplans. Dieser wird im ersten Quartal 2022 an die Europäische Kommission übermittelt und veröffentlicht.

EU Taxonomie: „Gemeinsame Sprache finden“

Einmal mehr bekräftige Gewessler am Banking Summit, dass es keine Aufnahme von Atomenergie in die EU-Taxonomie-Verordnung geben dürfe. Dabei handelte es sich in der Vergangenheit um einen umstrittenen Verhandlungspunkt, den insbesondere das nuklear-affine Frankreich in die neue Verordnung reklamieren wollte. „Wo grüne Investitionen draufstehen, darf keine Nuklearenergie drinnen sein“, so Gewessler über die künftige „Glaubwürdigkeit“ in Sachen Klimaschutz. Im Bereich der EU-Taxonomie Verordnung müssen nun die Standards festgelegt werden, wobei dies auch den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken umfasst. Dahingehend bedarf es nun einer neuen „gemeinsamen Sprache“ auf EU-Ebene, so Gewessler abschließend.


Interessierte Unternehmen können ihren Antrag zur Mitgliedschaft ab sofort beim Klimaschutzministerium unter [email protected] stellen. Die Frist für die Antragstellung endet am 31. Jänner 2022. Über sämtliche bis Ende Jänner 2022 einlangenden Mitgliedsanträge wird bis zum darauffolgenden April entschieden.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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