06.09.2023

Green-Bag: NÖ-Getränke-Startup sucht einen Nachfolger

Wir sprachen mit Green-Bag-Gründerin Martina Giczy darüber, warum der große Durchbruch nicht gelang, aber für jemanden anderen mit dem Unternehmen noch kommen könnte.
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Das Green-Bag-Gründer-Duo Martina Giczy und Bernhard Gager | (c) Green-Bag
Das Green-Bag-Gründer-Duo Martina Giczy und Bernhard Gager | (c) Green-Bag

„Es wird sich nochmal durchsetzen“, ist Martina Giczy überzeugt. 2020 startete sie gemeinsam mit Bernhard Gager das Unternehmen Green-Bag – brutkasten berichtete schon damals. Die Idee war simpel: Wenn man statt Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat gleich das Konzentrat zum selber Anmischen verkauft, spart das Gewicht, Verpackung und somit auch CO2 und Ressourcen.

Awards und viel Lob, aber kein großer Durchbruch für Green-Bag

Und das kam durchaus gut an. Das Startup holte sich für sein Bio-Saftkonzentrat in den Sorten Apfel, Orange und Multifrucht mehrere Awards und viel positives Feedback. Der große Durchbruch blieb aber aus. Wurde Green-Bag gleich im ersten Jahr trotz coronabedingt widriger Umstände bei Einzelhandels-Größen wie Merkur (mittlerweile Billa Plus), Gourmet Spar, Interspar und den Großhändlern Metro und Biogast gelistet, sind mittlerweile nur mehr kleinere Ketten mit meist klarem Öko-Fokus wie Denns, Gewußt wie, gurkerl.at und einige Einzel-Geschäfte und Online-Plattformen übrig.

„Wenn die Drehung nicht stimmt, bist du bei den Großen schnell wieder draußen“, sagt Martina Giczy heute. Dieses Jahr fassten sie und ihr Mitgründer letztlich einen Entschluss: Sie wollen nicht mehr. „Wir haben uns entschieden, beruflich neue Wege zu gehen“, erzählt die Gründerin. Inzwischen haben beide neue Jobs. Giczy hat es mit Kerntec wieder zu einem Startup gezogen.

Lieber Nachfolge als Liquidation

Das bedeutet aber nicht zwingend das Ende von Green-Bag. Noch sucht das Duo nach jemandem, der das Geschäft übernehmen will und es vielleicht letztlich doch noch zum Durchbruch führt. „Das wäre natürlich das Schönste. Das würde mir viel besser gefallen, als in Liquidation zu gehen. Es wäre schade um die vier Jahre Arbeit“, sagt die Gründerin.

„Wir wollten auch irgendwann davon leben können. Da hat die Perspektive gefehlt“

Denn das komplett eigenfinanzierte Unternehmen funktioniere, habe keine Schulden und aufrechte Beziehungen zu Lieferanten und Lohnabfüllern. Das Gründer:innen-Duo führt es momentan nebenberuflich weiter. „Wir stehen nicht schlecht da. Aber wir wollten auch irgendwann davon leben können. Ein vernünftiges Einkommen für zwei Gründer:innen müsste sich ausgehen. Da hat die Perspektive gefehlt“, sagt Giczy.

„Vielleicht waren wir einen Schritt zu vorsichtig“

Und warum sollte einem anderen der Durchbruch mit Green-Bag gelingen? Man sei die Sache mit viel Vorerfahrung aus, und einem guten Netzwerk in der Branche sehr professionell angegangen, sagt die Gründerin. Doch: „Vielleicht waren wir einen Schritt zu vorsichtig. Das bringt unsere persönliche Lebenssituation mit sich, mit Familie, Eigentum und Co. Das Risiko, alles zu verlieren war eine klare Grenze, die wir nicht überschreiten wollten“.

Im Unterschied zu anderen Startups habe man von Anfang an festgelegt, es aus den vorhandenen Mitteln schaffen zu wollen. Um ein Investment, das vielleicht das notwendige Marketing-Budget für die Skalierung hätte bringen können, habe man sich nie aktiv bemüht.

Sollte Green-Bag mehr als 0,25 Liter groß sein?

Mehr Kapital ist aber nicht die einzige Schraube, an dem potenzielle Nachfolger:innen drehen könnten, um das Konzept doch noch zum großen Erfolg zu führen. „Es braucht am Ende viele Stellschrauben und oft scheitert es an Kleinigkeiten“, meint Giczy. „Wir haben uns etwa auch intensive Gedanken gemacht, auf andere Gebinde zu setzen, als auf 0,25 Liter-Getränkekartons“. Für die Gastronomie wären etwa nur größere Packungsgrößen von mindestens einem Liter interessant gewesen.

(c) Green-Bag

„Auch in den Supermärkten hat uns die kleine Größe bei der Sichtbarkeit nicht geholfen. Eine kleine Packung geht schnell unter und man kann darauf wenig kommunizieren“, erzählt die Green-Bag-Gründerin. Glas sei zwar von vielen Vertriebspartnern nachgefragt worden, sei aber wegen des Fokus auf niedriges Gewicht und der schlechten Öko-Bilanz von Einweg-Glas nicht infrage gekommen. Der Umstieg auf die PET-Flasche wäre schon eher denkbar. Die Wahl müsste jedenfalls gut getroffen werden. „Wir mussten immer 250.000 Packungen auf einmal bestellen. Die muss man dann innerhalb von einem Jahr füllen und absetzen“, erzählt Giczy.

Angebot „muss individuell sein“

Und gibt es ein konkretes Angebot an potenzielle Green-Bag-Nachfolger:innen? „Das muss individuell sein“, sagt die Gründerin. „Wenn es jemanden gibt, der da eine gewisse Idee hat, muss man sich zusammensetzen“. Die GmbH stehe jedenfalls aufrecht da. „Es funktioniert alles, es gibt keine offenen Verpflichtungen. Die Marke ist da, langfristige Partner sind da. Und wir haben genug Kontakte zu anderen Lohnfüllpartnern, falls es eine andere Verpackung sein sollte, weil wir davor beide viele Jahre in der Fruchtsaftbranche waren. Da könnten wir problemlos für einen Nachfolger den Kontakt herstellen“.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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