21.02.2022

Green-Bag: „Liebling, ich habe den Fruchtsaft geschrumpft“

Jeder kennt Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat. Das niederösterreichische Startup Green-Bag lässt Kund:innen den (Bio-)Saft selber mischen.
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Green-Bag: Das Gründer-Duo Martina Giczy und Bernhard Gager
(c) Green-Bag: Das Gründer-Duo Martina Giczy und Bernhard Gager

„Weniger Schleppen, weniger Transportaufwand, weniger Müll“ – das ist das Versprechen des Startups Green-Bag mit Sitz in Brunn am Gebirge neben Wien. Es bietet 200 ml-Getränkekartons mit Bio-Fruchtsaftkonzentrat in den Sorten Apfel, Orange und Multivitamin an. Dieses können Kund:innen sich dann mit frischem Wasser selber zu je einem Liter Saft mischen. Heraus kommt das, was man im Supermarkt fertig als „Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat“ kaufen kann.

Green-Bag soll Einsparung von CO2 und Müll bringen

Das soll auch der Umwelt nutzen. Konkret soll es eine Einsparung von 80 Prozent CO2 bzw. 66 Prozent Müll gegenüber den fertig gemischten Säften bringen. Der Wegfall von Transportgewicht und Verpackung ist ein Argument, das man auch vom Wiener Scaleup Waterdrop kennt, das mit seiner Brause erfolgreich expandiert und zuletzt eine 60 Millionen Euro-Finanzierungsrunde abschloss.

„Für die Herstellung von Konzentraten werden die Früchte gepresst, durch Erhitzen ein Großteil des Wassers entzogen und zeitgleich die fruchteigenen Aromastoffe abgetrennt, welche im Anschluss wieder beigemengt werden, damit kein Geschmack verloren geht“, erklärte das Green-Bag-Gründer-Duo Martina Giczy und Bernhard Gager vor einiger Zeit in einer Aussendung. Und garantierte: „Das Ergebnis ist übrigens das gleiche wie bei Direktsaft: 100 Prozent reiner Fruchtsaft ohne irgendwelche Zusätze. Beide Begriffe beschreiben lediglich unterschiedliche Herstellungsverfahren“.

„Mit Kindergetränk verwechselt“ – Redesign nach ersten Erfahrungen am Markt

Auch dass man sich für das Tetra Pak entschieden hat, argumentiert das Gründer-Duo mit Nachhaltigkeit. Demnach erreiche man eine gute CO2-Bilanz. Die Schichten der Getränkekartons würden im Recycling-Prozess getrennt und dann recycelt bzw. als hochwertiger Brennstoff genutzt. Die verwendeten Kunststoffe würden bereits zum Großteil aus Abfällen der Zuckerrohrproduktion und damit aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt.

Im Online-Shop des Startups kosten die 200 ml-Getränkekartons rund zwei Euro und können in Paketen ab zwölf Stück bestellt werden. Green-Bag gelang aber auch bereits die Listung bei mehreren Handelsketten, etwa bei Interspar, Spar Gourmet, Billa Plus, Sutterluetty, Gewußt wie Drogerien, Metro und Transgourmet sowie in vielen Bioläden. 2020 gestartet gab es im Herbst 2021 ein Redesign der Verpackungen. „Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass viele Konsumenten die kleinen Packungen nicht richtig wahrgenommen oder z.B. mit einem Kindergetränk verwechselt haben. Deshalb wurde bei der Entwicklung der neuen Designlinie großer Wert auf eine klare Kommunikation gelegt“, hieß es dazu in einer Aussendung.

Am Dienstag sind Green-Bag Founder Martina Giczy und Bernhard Gager in der Puls4-Show 2 Minuten 2 Millionen zu sehen. Außerdem in dieser Episode: Brain Charger, Linear X Blade und Tutorium.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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