27.09.2022

Great by Date: Ein Startup gegen Überproduktion

Great by Date bietet Produkte an, die aufgrund nahendem Ablaufdatum nicht mehr im Handel angeboten werden.
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Great by Date
(c) Great by Date - Regina Hofer, Bernd Graller und Nikolaus Hofer. Gründer:innen von Great by Date.

In heutigen Zeiten sind No Waste-Initiativen und Shops von besonderer Wichtigkeit. Das Wiener Gründerehepaar Regina und Nikolaus Hofer mit Partner Bernd Graller denkt ebenso und hat mit der Initiative Great by Date eine nachhaltige E-Commerce-Initiative gelauncht.

Great by Date gegen Überproduktions-Dilemma

Die Plattform soll nicht nur verkaufen, sondern ebenfalls aufklären und eine Community beliefern. Das Portfolio des Shops umfasst zukünftig Produkte, die aufgrund des nahenden Ablaufdatums für den regulären Handel nicht mehr interessant sind und häufig als Überproduktion sogar vernichtet werden.

Eine interne Qualitätskontrolle soll sicherstellen, dass alle Produkte höchsten Maßstäben entsprechen. Das Preisgestaltungs-Prinzip orientiert sich am Ablaufdatum: je kürzer die Restlaufdauer, desto höher der Rabatt für die Verbraucher:innen. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist klar ausgewiesen.

„Die besten Produkte sind verbrauchte Produkte. Nicht nur für die Umwelt, sondern auch für den Hersteller. Volle Regale sind schön anzusehen. Sie setzen aber auch voraus, dass die Hersteller mehr Waren produzieren müssen, als eigentlich notwendig wären. Great by Date bietet einen Ausweg aus dem Dilemma der Überproduktion: Let´s change the system! Let´s use what´s produced“, sagt Regina Hofer.

End of Life Management

Vor dem Hintergrund der sogenannten ESG-Richtlinien, die ab 2024 für alle Unternehmen gelten werden, sind Unternehmen auf der Suche nach Lösungen. Eine davon ist das sogenannte „End of Life Management“, das das Startup propagiert.

Mit voller Transparenz gegenüber den Herstellern sowie Preiskontrolle und ohne Werbekostenzuschuss-Verpflichtungen möchte sich Great bei Date hierbei als verlässlicher und sozialer Partner positionieren. Die Bewerbung des Shops und der angebotenen Produkte übernimmt das Startup selbst und will Herstellern kostenfrei ermöglichen, neue Zielgruppen zu erschließen.

Great by Date: Die Imagepfleger

„Wir möchten gerne die Welt ein bisschen verbessern, ohne dass jemand etwas opfern muss, und die Herausforderung der Überproduktion gemeinsam meistern“, sagt Nikolaus Hofer. „Es soll eine Win-win-Initiative werden, bei der wir uns gleichzeitig stark dafür einsetzen, dass das Image der Herstellermarke profitiert und Verbraucher:innen auch nach Kauf bei uns immer wieder zum Originalpreis direkt beim Hersteller kaufen.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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