06.07.2018

Grazer User-Testing-Startup Userbrain streicht sechsstellige FFG-Förderung ein

Das Grazer Startup Userbrain kann sich über eine sechsstellige Förderung von der FFG freuen. Userbrain arbeitet daran, die Usability von Online-Produkten zu erhöhen, indem es Tests mit echten externen Menschen durchführt.
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Userbrain
Aus "Mercury Puzzle" wurde Prescreen: Die Jung gründeten während dem Studium.

Das Startup Userbrain aus Graz hat eine sechsstellige Förderung der FFG erhalten. Die Idee: Externes User-Testing am besten bereits bei der Entwicklung eines neuen Online-Produktes. Mit diesem Konzept konnte das Startup nicht nur internationale Kunden wie Tesla, Lush Cosmetics oder Spotify gewinnen. Auch in Österreich stieß man auf positive Resonanz. So greifen heimische Unternehmen wie beispielsweise Redbull, Kununu oder die BAWAG P.S.K. auf die Dienste der Grazer zurück.

+++ Wiener Startup Kesselfuchs erhält sechsstellige FFG-Förderung +++

Userbrain: Externe Personen testen Online-Dienste

Grundsätzlich funktioniert der Ablauf folgendermaßen: Die Kunden bestimmen, welche Website unter welchen Gesichtspunkten getestet werden soll. Userbrain schickt dann die URL an geeignete TesterInnen. Diese zeichnen dann ihre User-Experience auf, auch mit Sprache. So bekommen die Kunden dann Videos, in denen sie erfahren, wie gut oder schlecht externe Personen mit ihrem Online-Dienst umgehen können und was sie über ihn denken. Für Kunden aus der DACH-Region gibt es auch die Möglichkeit, Planung, Durchführung und Analyse der Tests von Userbrain durchführen zu lassen. So bekommen sie direkte Lösungsvorschläge für Probleme bei der Usability. „Wir haben gemerkt, dass vor allem am deutschsprachigen Markt die Hemmschwelle für User-Testing noch sehr hoch ist, und wir möchten unseren Kunden so den Einstieg in das Thema erleichtern“, sagt Pirker.

„700 Neu-Anmeldungen pro Monat“

Die TesterInnen können alle bequem von zuhause aus oder unterwegs auf ihren eigenen Geräten testen. Dafür erhalten sie ein schnelles Zusatzeinkommen. Pirker erinnert sich an die Anfangszeit: „Im ersten Jahr mussten wir unsere Tester oft noch im Freundeskreis, oder über Stellenanzeigen suchen. Mittlerweile wächst unser Pool aus Testern aber schon organisch, vor allem über Weiterempfehlungen. Derzeit stehen wir bei über 700 Neu-Anmeldungen pro Monat und einem Pool von mehr als 10.000 Testern.“  Für 2018 ist bereits ein großes Update der Plattform in Planung. Mit den Mitteln aus der Förderung wolle man ferner Marketing-Tätigkeiten intensivieren und Potential im US-Markt ausschöpfen.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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